Waldbrand
Zum Schutz der Wälder vor Bränden braucht es ein österreichweites Konzept mit einer einheitlichen und verständlichen Beschilderung, die Waldbesuchende über eine etwaige Waldbrandgefahr und entsprechende Verhaltensregeln informiert.
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Prävention vor Waldbränden wird immer wichtiger

18. September 2023
Österreich ist ein Land der Wälder. Fast 48 Prozent der Fläche Österreichs ist von Wald bedeckt. In den vergangenen Jahren ist das Risiko von Waldbränden weltweit gestiegen. Auch Österreich ist davon betroffen. Eine Dunkelfeldstudie des KFV macht jedoch deutlich, dass ein österreichweites Konzept zur Brandprävention in heimischen Wäldern fehlt.

In den vergangenen Jahren wurden in Österreich im Schnitt 220 Waldbrände dokumentiert. Die meisten davon treten im Frühjahr und im Hochsommer (Juli und August) auf, bleiben aber meistens klein und können rasch gelöscht werden. Das Jahr 2023 ist in Österreich mit seinen bisher 44 Bränden jedoch unterdurchschnittlich. Die Universität für Bodenkultur in Wien geht aufgrund der bisher unbeständigen Witterung von einem besonders brandschwachen Jahr aus.

„Auch wenn die derzeitige Lage in Zentraleuropa nicht so alarmierend ist wie im Mittelmeerraum, ist sie dennoch ernst zu nehmen“, warnt Armin Kaltenegger, Leiter des Bereichs Eigentumsschutz im KFV. „Infolge der Klimakrise werden lang anhaltende Trockenperioden das Risiko von Waldbränden in Österreich zukünftig verschärfen.“ Laut einem Bericht des UN-Umweltprogramms UNEP nehmen schwere Waldbrände in Europa bis 2030 um 9 bis 14 Prozent zu. 

KFV-Dunkelfeldstudie* zeigt riskantes Verhalten der Bevölkerung in Wäldern

Die Klimakrise und die damit verbundene Trockenheit, die bei Wäldern wie ein Brandbeschleuniger wirkt, ist in den Köpfen der Bevölkerung bereits angekommen. Dabei wird oft auf die größte Gefahr für Waldbrände vergessen – den Menschen. Noch immer ist der Mensch mit seinem unbedachten Handeln der Brandauslöser Nummer 1.

Etwa acht von zehn Bränden entstehen durch fahrlässiges Verhalten wie Rauchen oder das Entzünden eines Lagerfeuers. Das KFV hat deshalb eine Dunkelfeldstudie rund um riskantes Verhalten im Wald durchgeführt. Dabei wurden 1.524 Österreicher:innen ab 18 Jahren befragt, die mindestens einmal im Jahr einen Wald besuchen. Herausgekommen ist: Bereits jede:r fünfte erwachsene Österreicher:in hat mindestens einmal ein brandgefährliches Verhalten gesetzt und rund ein Viertel der Waldbesuchenden haben bereits ein Feuer abseits der dafür vorgesehenen Plätze entzündet.

„Dabei sticht besonders die Personengruppe der Rauchenden im Zusammenhang mit brandgefährlichem Verhalten im Wald hervor: Ein Viertel der rauchenden Waldbesuchenden entsorgt ihre Zigarettenstummel am Waldboden, meist ohne diese sorgfältig auszutreten“, erläutert Kaltenegger. 

Verständliche einheitliche Beschilderung fehlt

Schild Waldbrandgefahr
Die Studie hat gezeigt, dass 87 Prozent der Befragten das Schild „Waldbrandgefahr“ - ohne die Tafel mit dem Text - nicht ausreichend verstanden haben.

Die wichtigste Informationsquelle über eine Waldbrandgefahr sind entsprechende Beschilderungen beim Eingang in den Wald oder im Wald selbst.

Die KFV-Studie hat jedoch gezeigt, dass 87 Prozent der Befragten das Schild „Waldbrandgefahr“ nicht ausreichend verstanden haben. Laut derzeitiger Rechtslage können Behörden im Anlassfall vor Ort Maßnahmen zur Vorbeugung von Waldbränden setzen. Diese umfassen das Verbot des Feuerentzündens bis hin zum Rauchverbot im Wald. Diese Verbote und Hinweise werden oft nur über Gemeindezeitungen oder ähnliche Medien kommuniziert. Dadurch wird nur ein kleiner Teil der Waldbesucher erreicht.

„Zum Schutz der Wälder vor Bränden brauchen wir daher ein österreichweites Konzept mit einer einheitlichen und verständlichen Beschilderung, die Waldbesuchende über eine etwaige Waldbrandgefahr und entsprechende Verhaltensregeln informiert“, so Kaltenegger.

Überblick über die derzeitigen rechtlichen Bestimmungen

Derzeit sieht das österreichische Forstgesetz einen Stufenplan rund um die Waldbrandgefahr vor. Je nach Gefahrenlage gelten die nachfolgenden drei Stufen:

  • Keine Gefahr: Das Entzünden von Feuer ist nur durch Berechtigte erlaubt, es wird zu einem vorsichtigen Umgang mit feuergefährlichen Gegenständen gemahnt (§ 40).
  • Geringe Gefahr: Generelles Feuer- und Rauchverbot (§ 41 Abs 1)
  • Hohe Gefahr: Betretungsverbot (§ 41 Abs 2)

Bei Zuwiderhandeln kann eine Geldstrafe von bis zu 7.270 Euro oder eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen verhängt werden. 


* Dunkelfeldstudie. Das Ziel von Dunkelfelduntersuchungen ist es, Erkenntnisse über das Gesamtaufkommen bestimmter Straftaten einschließlich des sogenannten (relativen) Dunkelfeldes, also der bei der Polizei nicht bekannten Straftaten, zu gewinnen. Denn während sich die amtliche Kriminalstatistik auf das „Hellfeld“ amtlich registrierter Vorgänge – und somit nur auf einen kleinen Ausschnitt von Kriminalität – bezieht, versuchen Dunkelfelduntersuchungen ein umfassenderes Bild von Umfang und Struktur von Kriminalität zu liefern.
(Definition laut www.bka.de)