Katastrophenvorsorge
Blackout - Gemeinden können Eigenverantwortung nicht ersetzen
Immer wieder wird daher betont, dass unsere Gemeinden in einem derartigen Ausnahmezustand wohl auf sich allein gestellt wären. Es stellt sich die grundsätzliche Frage, in welchem rechtlichen Rahmen die Gemeinden hier überhaupt tätig würden und welche Aufgaben ihnen im Katastrophenfall zukommen könnten.
Vorab muss allerdings klargestellt werden, dass auch die Kapazitäten der Gemeinden begrenzt sind. Denn so, wie auch die anderen Gebietskörperschaften, würden wohl auch die wenigsten Gemeinden über ausreichend (personelle) Ressourcen verfügen, um der Bevölkerung im Krisenfall alle allfälligen Herausforderungen abzunehmen. Vielmehr wird man schon präventiv an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger appellieren müssen.
Rolle der Gemeinden unterschiedlich geregelt
Der Katastrophenschutz, dem dar Blackout zugeordnet wird, ist eine Angelegenheit der Bundesländer. Welche Rolle einer Gemeinde im Blackoutfall also konkret zukommt, wird von den jeweiligen Landeskatastrophengesetzen determiniert und ist je nach Bundesland unterschiedlich ausgestaltet.
Trotzdem zeichnen diese Landesgesetze ein relativ homogenes Bild. So wäre es im Blackoutfall meist die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde, der die Leitung der Durchführung von Schutz- und Hilfsmaßnahmen zur Katastrophenbewältigung obliegt (teilweise auch die Landesregierung, sofern der Stromausfall mehrere Bezirke eines Bundeslandes betrifft). Die Gemeinden haben die zuständige Behörde dabei oftmals zu unterstützen und unaufschiebbare Maßnahmen sogar von sich aus zu setzen.
In der Gesamtbetrachtung stellen sich die gesetzlichen Grundlagen, die in den Blackoutfall hineinspielen, aber dennoch sehr zersplittert dar. Denn obwohl es sich beim Katastrophenschutz um eine Landeskompetenz handelt, kommt zunächst dem Innenministerium auf Bundesebene eine gesamtkoordinierende Funktion zu.
Weiters kann der Bund im Bereich seiner eigenen Kompetenzen Rechtsakte setzen, die für den Blackoutfall relevant sind (bspw. im Bereich der Lebensmittelversorgung), wobei auch hier die Gemeinden zur Durchführung verpflichtet werden können.
Kommunikation würde schwierig werden
Es muss jedoch klar gesagt werden, dass gesetzliche Vorgaben und Wirklichkeit im Blackoutfall wohl kollidieren würden. So stellt sich schon allein die Frage, wie die zuständige Behörde mangels funktionierender Telekommunikation überhaupt mit den Gemeinden in Kontakt treten soll.