Katastrophenmanagement
Katastrophenschutz in Österreich
Die Vorbereitung auf Krisen und der Umgang mit Katastrophen waren dabei die Themen, die auf besonderes Interesse des Publikums trafen – auch bei den zahlreichen Schulklassen, die ab Mittag die Messe füllten, denn die „Nutzen.Leben“ war heuer nicht nur für das Fachpublikum, sondern erstmals auch für die breite Öffentlichkeit zugänglich. Und diese zeigte starkes Interesse daran, wie Krisen- und Katastrophenmanagement in Österreich eigentlich funktioniert.
Organisation der Katastrophenhilfe in Österreich
Die Abwehr, Beseitigung oder Linderung der Auswirkungen von drohenden oder eingetretenen Katastrophen ist in Österreich überwiegend eine Angelegenheit der Bundesländer.
Die rechtliche Basis bilden die Katastrophenhilfegesetze der Länder, die vor allem die Feststellung der Katastrophe und die behördliche Einsatzleitung in den Gemeinden, Bezirken und Ländern festlegen.
Bei Krisen und Katastrophen besteht erhöhter Koordinationsbedarf, der in Österreich durch das Staatliche Krisen- und Katastrophenschutzmanagement (SKKM) gewährleistet wird. Die Geschäftsstelle ist im Innenministerium angesiedelt.
Durch die Zusammenarbeit aller zuständigen Stellen des Bundes mit den Katastrophenschutzbehörden der Länder sowie den Hilfs- und Rettungsorganisationen ermöglicht das SKKM eine effiziente Katastrophenhilfe im In- und Ausland.
Katastrophenmanagement und Katastrophenvermeidung
Grundsätzlich wird als Katastrophenmanagement die Gesamtheit aller aufeinander abgestimmten Maßnahmen in den Bereichen Katastrophenvermeidung, -vorsorge, -bewältigung und Wiederherstellung nach Katastrophen verstanden, einschließlich der laufenden Evaluierung der in diesen Bereichen getroffenen Maßnahmen. Angesichts des Klimawandels und dem damit verbundenen, gehäuften Auftreten von Extremwetterereignissen und deren Folgen sind die Vermeidung und die Katastrophenvorsorge im ständigen Fokus.
Unter Katastrophenvermeidung versteht man alle Maßnahmen, die die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Folgen einer Katastrophe deutlich abschwächen. Diese Maßnahmen sind umfangreich und schwer abgrenzbar.
Zahlreiche Rechtsvorschriften im Bundes- und Landesrecht schreiben Sicherheitsstandards und Regeln vor, die der Vermeidung von Gefahren dienen, die zu Katastrophen führen können.
Gesamtstaatliche Risikoanalyse
Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Inneres im Rahmen des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements einen Risikoanalyseprozess etabliert, der auch eine erste gesamtstaatliche Risikoanalyse enthält. Zentrales Element dieser Risikoanalyse ist eine vorläufige Risikomatrix. Diese zeigt beispielsweise, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit von großräumigen massiven Gewitterzellen relativ hoch, deren Auswirkung auf Österreich aber relativ gering ist.
Ein Erdbeben in Westösterreich tritt zwar mit einer weitaus geringeren Wahrscheinlichkeit ein, die Auswirkung wäre aber um ein Vielfaches größer. Ein spezifisches Modell der Risikokartierung wurde vom Lebensministerium und dem Verband der Versicherungsunternehmen Österreich als ein bundesweites Risikozonierungssystem für Naturkatastrophen mit dem besonderen Schwerpunkt Hochwasser umgesetzt. Damit ist die Visualisierung von Überschwemmungsgebieten für Hochwasserabflüsse mit den Jährlichkeiten von 30, 100 und 200 Jahren verfügbar.
Katastrophenvorsorge betrifft Behörden und Einsatzorganisationen
Unter die Katastrophenvorsorge fallen alle Maßnahmen zur Abwehr und Bekämpfung der Gefahren, die von einer möglichen Katastrophe ausgehen können. Sie ist eine Aufgabe, die sowohl Behörden als auch Einsatzorganisationen in ihrer Rolle als Katastrophenhilfsdienste betrifft.
Die operative Vorbereitung der Behörden auf mögliche Katastrophen ist in den Katastrophenhilfegesetzen der Länder und den danach ergangenen Verordnungen geregelt.
Im Zentrum der Vorkehrungen der Katastrophenbehörden stehen die Vorbereitungen zur Einsatzleitung und der damit verbundenen Lenkungs- und Koordinierungsaufgaben im Katastrophenfall. Dazu gehören die Ausbildung, die Übungstätigkeit, die Erstellung von Katastrophenschutzplänen durch Gemeinden, Bezirksverwaltungsbehörden und Landesregierungen sowie die technische und personelle Ausstattung von behördlichen Einsatzleitungen. In diesen Bereich fallen auch Vorkehrungen zur Warnung und Information der Bevölkerung.
Die Behörden sorgen für die finanzielle Grundausstattung der Einsatzorganisationen und die notwendigen legistischen Rahmenbedingungen.
Die Katastrophenschutzbehörden haben unter anderem die Aufgabe, Katastrophenschutzpläne und externe Notfallpläne für gefährdete Betriebe zu erstellen, Führungsstäbe einzurichten oder Einrichtungen zur Alarmierung der Bevölkerung zu erhalten.
Im Rahmen des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements bietet das Innenministerium behördlichen Ebenen und operativen Einheiten der Hilfs- und Rettungsorganisationen zwei Ausbildungskurse an, einen für den Bereich „rechtliche und organisatorische Grundlagen “, einen für das „Führen im Katastropheneinsatz“.
Die österreichischen Verwaltungsebenen sind im internationalen Vergleich, was das Katastrophenmanagement betrifft, gut aufgestellt - und das ist auch notwendig, wie die Extremwetterereignisse der vergangenen Monate gezeigt haben.