Verwaltungsvereinfachung für Katastrophenhilfe beschlossen
Bisher konnten Personen beziehungsweise Haushalte, die aufgrund von Naturkatastrophen (laut Richtlinien) in eine Notlage geraten sind, leidglich unter Nachweis der Einkommensverhältnisse um Beihilfe beim „Kärntner Nothilfswerk“ ansuchen. Diese bürokratische Hürde fällt nunmehr weg.
Gemeinde- und Katastrophenschutzreferent Landesrat Daniel Fellner bezeichnet das als wichtigen Schritt in Richtung Verwaltungsvereinfachung. „Durch die Neuerung wird zum einen die Katastrophenhilfe effizienter gestaltet und zum anderen erhalten Betroffene rascher die dringend notwendige Unterstützung“, betont er. Fellner betont, wie wichtig es ist, gerade in Ausnahmesituationen, rasch die Hilfskette in Gang zu setzen. „Keiner sollte sich in einer Situation, in der man vielleicht buchstäblich vor den Trümmern seines Lebens steht, Sorgen darüber machen müssen, allen bürokratischen Anforderungen Genüge zu tun“, sagt der Landesrat und ergänzt: „Es ist schon schlimm genug, sein Hab und Gut durch eine Naturkatastrophe zu verlieren.“
Bisher wurden 699 Fälle eingereicht, nur 2,7 Prozent davon wurden aufgrund fehlender Beihilfefähigkeit abgelehnt. Rund 4 Millionen Euro an Landesmitteln stehen im heurigen Jahr für die Hilfsmaßnahmen aus dem Kärntner Nothilfswerk zur Verfügung.
Bei der Unterstützungsleistung durch das „Kärntner Nothilfswerk“ handelt es sich um eine Beihilfe, sprich Wiederherstellung, und nicht um eine Förderung, also Verbesserung.
Rückwirkend mit 1.1.2024 soll natürlichen Personen die Katastrophenbeihilfe des „Kärntner Nothilfswerks“ unabhängig vom Familieneinkommen gewährt werden. Beihilfeberechtigt sind laut Richtlinie Betroffene „außergewöhnlicher Schäden“, die durch gelistete Naturkatastrophen verursacht wurden – darunter fallen Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergsturz oder Hagel.