Tischler
Bei einer Losteilung muss ein Tischler nicht alle Leistungen selbst erbringen, sondern kann ein Angebot im Los „Tischlerarbeiten“ legen.
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Wie können regionale Unternehmen beauftragt werden?

17. Oktober 2021
Eine Beauftragung regionaler Unternehmer führt dazu, dass die lokale Wirtschaft gestärkt wird, was vor allem im ländlichen Bereich zur Attraktivierung des Lebensraumes und zur Verhinderung der Landflucht beiträgt. Das Vergaberecht bietet den Gemeinden bei der Ausschreibung von Leistungen verschiedene Möglichkeiten, dass sich auch regionale und kleine Unternehmen am Wettbewerb um öffentliche Aufträge beteiligen können.

Zulässige Möglichkeiten sind z.B.

  • die Ausschreibung in Losen,
  • die Wahl eines regionalfreundlichen Verfahrens,
  • die Bereitstellung der Information zur Ausschreibung in lokalen Medien oder
  • die Auswahl geeigneter Zuschlagskriterien (z. B. Bewertung der Reaktionszeit; Bewertung der Transportweite).

Stets beachtet werden muss, dass eine grundsätzliche Beschränkung des Teilnehmerkreises unzulässig ist (z .B. Ausschluss bestimmter Nationalitäten oder Produkte).

Ausschreibung in Losen zur Förderung von regionalen KMU

Bei der Ausschreibung von Bauleistungen haben Gemeinden die Wahl, die Leistungen als Gesamtpaket an einen Generalunternehmer zu vergeben oder die Leistungen in kleinere Teile zu zerlegen (Gesamt- oder Losvergabe). Für regionale Unternehmer ist eine losweise Vergabe besser zugänglich.

Den Vorteil der Losvergabe für regionale Unternehmen zeigt folgendes Beispiel: Eine Gemeinde plant den Bau eines Kindergartens. Würde die Gemeinde GP-Leistungen ausschreiben, würde beispielsweise ein Tischler vor der Herausforderung stehen, wie er die geforderten Leistungen (Bauleistungen, Maler- oder Elektrikerarbeiten, etc..) erbringen kann. Die Teilnahme wäre für den Tischler schon aufgrund der fehlenden Kapazitäten und Gewerbeberechtigungen erschwert oder nicht möglich. Bei einer Losteilung muss der Tischler nicht alle Leistungen selbst erbringen, sondern kann ein Angebot im Los „Tischlerarbeiten“ legen.

Buchtipp

Handbuch zur Regionalvergabe mit Praxisbeispielen der Wirtschaftskammer NÖ in Zusammenarbeit mit Schramm Öhler https://www.wko.at/site/Vergabe-N-/Handbuch_zur_Regionalvergabe.html

Infos

Schramm Öhler Rechtsanwälte
Herrengasse 3-5, 3100 St. Pölten
E-Mail: kanzlei@schramm-oehler.at
Tel.: 02742/222 95