Frau mit Schild "Förderung sichern"
Während das österreichische Vergaberecht öffentlichen Auftraggebern großzügigen Handlungsspielraum bei der Durchführung von Direktvergabeverfahren überlässt, enthalten die Förderbestimmungen meist deutlich strengere Bestimmungen.
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EU-Projektförderungen und Vergabeverfahren

Praxistipps zur Vermeidung von Förderkürzungen

12. April 2024
Insbesondere bei EU-geförderten Projekten ist eine korrekte Auftragsvergabe und Projektabwicklung unerlässlich. Bei der Nichteinhaltung der maßgeblichen Regelungen droht eine Finanzkorrektur der vergebenen EU-Fördermittel. Je nach Art und Schweregrad der festgestellten Unregelmäßigkeit kann eine teilweise oder sogar vollständige Streichung der Fördergelder durch die Prüfbehörden erfolgen.

Die Überprüfung der Projektabwicklung des öffentlichen Auftraggebers kann dabei in mehreren Stufen erfolgen. Zwingend vorgesehen ist die Prüfung eines jeden Projektes durch die First-Level-Control vor Auszahlung der Fördergelder. Darüber hinaus kann das Projekt auch im Rahmen einer Stichprobe durch die Second-Level-Control sowie von der Europäischen Kommission und den Rechnungshöfen überprüft werden.

Um Förderkürzungen zu vermeiden und um das Projekt korrekt abzuwickeln, sind insbesondere folgende Aspekte zu beachten:

  • Die Einhaltung der maßgeblichen Bestimmungen des BVergG 2018 sind bei geförderten Projekten unerlässlich, da ein Verstoß gegen das Vergaberecht eine Finanzkorrektur von bis zu 100 Prozent zur Folge haben kann. Aspekte wie die korrekte Verfahrenswahl, die Einhaltung von Veröffentlichungs- und Transparenzpflichten oder auch die korrekte Spezifikation und Anwendung von Eignungs-, Auswahl- und Zuschlagskriterien sind zur Vermeidung von Finanzkorrekturen zwingend zu berücksichtigen. Wesentlich ist auch die Einhaltung gesetzlicher Fristen und die vollständige Dokumentation des Vergabeverfahrens.
     
  • Bestimmungen über vergaberechtliche Verstöße, die zu Förderkürzungen führen können, sind in den Leitlinien zur Festsetzung von Finanzkorrekturen der Europäischen Kommission enthalten. Darüber hinaus sind die jeweiligen Vorgaben bzw. Rechtsgrundlagen des konkreten Projektes zu beachten.
     
  • Häufige Fehlerquelle sind auch Direktvergaben: Während das österreichische Vergaberecht öffentlichen Auftraggebern großzügigen Handlungsspielraum bei der Durchführung von Direktvergabeverfahren überlässt, enthalten die Förderbestimmungen meist deutlich strengere Bestimmungen.
     
  • Durch die Vielzahl an Förderprogrammen bestehen zahlreiche unterschiedliche Regelungen. Empfehlenswert ist es daher, sich mit dem Förderprogramm frühzeitig auseinanderzusetzen und bereits in der Antragsphase eines Projektes mit der zuständigen Förderstelle in Kontakt zu treten.

Weitere Infos

Schramm Öhler Rechtsanwälte
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