Symbolbild mit Sparschwein - Gemeinden müssen sparen
Als Ausgleich für diese teuerungsbedingten Belastungen erhalten die Gemeinden im Oktober 2024 einen Zuschuss des Landes NÖ in Höhe von 37,3 Millionen Euro.
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Niederösterreich

Tipps fürs Gemeindebudget 2024

Die Erstellung des Voranschlags für das Finanzjahr 2024 ist in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheiten und immer neu hinzukommender Aufgaben eine gewaltige Herausforderung für die Gemeinden und erfordert viel Fingerspitzengefühl. Die hohe Inflation mit den damit verbundenen Steigerungen in allen Lebensbereichen, die stark steigenden Personalkosten infolge der Gehaltsabschlüsse sowie die anziehenden Zinsen für die beanspruchten Fremdmittel stellen ein immer größeres Problem für die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinden dar.

Der neu verhandelte Finanzausgleich– der ab dem Finanzjahr 2024 seine Gültigkeit haben soll – schafft zwar die Grundlage für gewisse finanzielle Handlungsspielräume, um bestehende Auszahlungsverpflichtungen erfüllen zu können. Trotzdem bleiben die frei verfügbaren Eigenmittel sehr begrenzt und fehlen bei der Bewältigung der umfangreichen Gemeindeaufgaben. Die Verantwortungsträger stehen daher in vielen Fällen vor der Aufgabe Priorisierungen von Projekten vornehmen zu müssen und auch das bisherige Leistungsangebot zu hinterfragen und teilweise sogar zu kürzen bzw. einzustellen.

Wirtschaftliche Entwicklung

Nach dem wirtschaftlichen Aufschwung der Jahre 2021 und 2022 zeigen die aktuellen Prognosen beim Wirtschaftswachstum wieder eine deutliche Abflachung. Auf Grund der Oktoberprognosen von WIFO und IHS ist beim Bruttoinlandspukt (real) im Jahr 2023 mit einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 0,8 Prozent bzw. 0,4 Prozent zu rechnen. Für das Jahr 2024 rechnen die Wirtschaftsforscher wieder mit Steigerungen gegenüber dem Jahr 2023 von 1,2 bzw. 0,9 Prozent.

Die Arbeitslosenrate sollte sich weiterhin stabil entwickeln. Betrug sie im Jahr 2021 noch 8,0 Prozent, ist sie im Jahr 2022 auf 6,3 Prozent gesunken und wird heuer voraussichtlich 6,5 Prozent betragen. Für das Jahr 2024 prognostizieren WIFO und IHS einen leichten Anstieg der Arbeitslosenrate auf 6,6 bzw. 6,8 Prozent. Die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt hat unmittelbare Auswirkungen auf die Gemeindefinanzen in Form der Kommunalsteuer.

Die Inflationsrate – welche auch in den Gemeindebudgets ihren schmerzlichen Niederschlag findet – wird von WIFO und IHS für das Jahr 2023 mit 7,7 bzw. 7,8 Prozent berechnet. Für das Jahr 2024 wird eine Inflationsrate von 4,0 bzw. 4,2 Prozent prognostiziert. 

Der Budgetsaldo in Prozent des BIP (= Maastrichtsaldo) betrug im Jahr 2021 noch minus 5,8 Prozent und ist für das Jahr 2022 auf minus 3,5 Prozent gefallen. Laut Oktoberprognose von WIFO und IHS sollte der Budgetsaldo (Maastrichtergebnis) im Jahr 2023 minus 2,4 Prozent bzw. minus 3,0 Prozent betragen. Für das Jahr 2024 sind Werte von minus 1,6 bzw. minus 1,9 Prozent prognostiziert.

Wie kurzlebig Prognosen auf Grund der aktuellen Wirtschaftslage sein können, zeigt sich beispielsweise am Budgetsaldo. Während die Oktoberprognose noch sehr optimistisch ausgefallen ist, musste nur einige Wochen später der Budgetsaldo bei der Budgetrede des Finanzministers für das Finanzjahr 2024 auf 2,7 Prozenterhöht werden.

Finanzausgleich 2024

Im Voranschlag 2024 finden die aktuellen Daten aus dem Finanzausgleich 2024 bereits ihren Niederschlag. Maßgeblich für den Mittelzufluss für die Gemeinden ist neben dem Finanzausgleich – welcher nur die Verteilung der Mittel regelt – vor allem das Steueraufkommen in Österreich.

Der beste Finanzausgleich bringt wenig, wenn die jährlichen Steuereinnahmen auf Grund einer schlechten Wirtschaftslage einbrechen bzw. abflachen oder ausbleiben (z. B. Abschaffung der sogenannten „kalten Progression“). Da viele dieser Punkte für das Finanzjahr 2024 zutreffen, ist mit keiner großen Steigerung bei den Ertragsanteilen der Gemeinden zum Vorjahr zu rechnen.

Der neue Finanzausgleich trägt aber doch maßgeblich dazu bei, dass die Gemeinden in einzelnen Bereichen mit Mehreinzahlungen rechnen können. Folgende Mittel werden für die Länder und Gemeinden bereitgestellt:

  • Zusätzliche Mittel für Länder und Gemeinden von jährlich 2,4 Milliarden Euro. 
  • Ausschüttung eines rückzahlbaren Vorschusses in der Höhe von 300 Millionen Euro im Wege der Ertragsanteile der Gemeinden im Jahr 2024. Dieser Vorschuss ist jedoch in den Jahren 2025 bis 2027 wieder zurückzuzahlen.
  • Aufstockung des Strukturfonds von 60 Millionen Euro auf 120 Millionen. Euro für die Gemeinden.
  • Schaffung eines Zukunftsfonds, welcher mit 1,1 Milliarden Euro dotiert wird. Diese Dotierung erfolgt aus den zusätzlichen Mitteln von 2,4 Milliarden Euro für die Länder und Gemeinden und sind keine darüber hinausgehenden Mittel Die Bundesländer müssen Ziele für die Bereiche Kinderbetreuung, Wohnen sowie Klima und Umwelt ausarbeiten, die Mittel aus dem Zukunftsfonds sind für diese Zwecke zu verwenden. Die dafür vorgesehenen Mittel können nicht nur für Investitionen, sondern auch für den laufenden Betrieb von Einrichtungen in diesen Bereichen verwendet werden.
  • Der Zukunftsfonds wird beginnend ab dem Jahr 2025 um die Inflation des jeweiligen Jahres anhand der WIFO-Mittelfristprognose aufgestockt.
  • Die Mittel im spitalsambulanten Bereich und der Pflegefonds werden ab dem Jahr 2025 mit der Inflation des jeweiligen Jahres anhand der WIFO-Mittelfristprognose plus zwei weiteren Prozentpunkten aufgestockt. 
    Diese Maßnahme hat wesentliche Auswirkungen auf die Festsetzung der Umlagen der Gemeinden im Gesundheits- und Sozialbereich, da damit laufende Anpassungen vom Bund erfolgen und die Inflation der Jahre 2024 bis 2027 nicht bis zum nächsten Finanzausgleich im Jahr 2028 durch die Länder und Gemeinden vorfinanziert werden muss.

Voranschlag 2024

In den Voranschlag 2024 sollten vorerst nur jene Mittelaufbringungen und Mittelverwendungen aufgenommen werden, welche auf Grund von rechtlichen oder vertraglichen Verpflichtungen im Finanzjahrjahr 2024 anfallen werden bzw. die bewirken, dass Förderungen in Anspruch genommen werden können. Alle Ermessensausgaben werden wohl auf ein Minimum reduziert werden müssen, um die vorgegebenen Aufgaben erfüllen zu können. 

Aus derzeitiger Sicht ist davon auszugehen, dass der Voranschlag 2024 überarbeitet und die Erstellung eines Nachtragsvoranschlag 2024 unmittelbar nach Beschlussfassung des Rechnungsabschlusses 2023 kaum vermeidbar sein wird.

Im Nachtragsvoranschlag 2024 sind dann auch die Ergebnisse des Rechnungsabschlusses 2023 (Überschüsse oder Fehlbeträge im Investitionsnachweis und vor allem beim Haushaltspotential) aufzunehmen. Weiters könnten weitere aktuell vorliegende Daten – welche zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht bekannt sind – eingearbeitet werden. 

Mit dem Nachtragsvoranschlag 2024 legt der Gemeinderat dann endgültig fest, welche Projekte umgesetzt werden können und wie deren Bedeckung erfolgen soll bzw. ob möglicherweise die Erstellung eines Sanierungskonzeptes erforderlich ist, da sowohl im Nachtragsvoranschlag 2024 und in der mittelfristigen Finanzplanung durchgehend ein negatives Haushaltspotential vorliegt. An dieser Stelle nochmals der Hinweis: Beim Haushaltspotential handelt es sich um die frei verfügbaren Eigenmittel der Gemeinde!

Entwicklung der Ertragsanteile

Für die niederösterreichischen Gemeinden haben sich die Einnahmen aus Ertragsanteilen in den Monaten Jänner bis November 2023 leider negativ entwickelt. 

Konnten den Gemeinden im Jahr 2022 von Jänner bis November noch Ertragsanteilevorschüsse in der Höhe von 1.937,2 Millionen Euro ausbezahlt werden, hat sich im selben Zeitraum im Jahr 2023 dieser Betrag auf 1.926,7 Millionen. Euro verringert. Dies entspricht einem Rückgang von 0,5 Prozent.

Nach dem negativen Trend im Jahr 2023 beim Ertagsanteileaufkommen ist im Jahr 2024 mit einer Wende zu rechnen. Auf Grund der Oktoberprognose von WIFO und IHS und den daraus resultierenden Berechnungen im Bundesministerium für Finanzen dürfen die Gemeinden im Jahr 2024 mit einer Steigerung der Ertragsanteile gegenüber dem Jahr 2023 um 4,7 Prozent rechnen. Gegenüber dem Jahr 2022 als Vergleichswert beträgt die Ertragsanteilesteigerung rund 1,5 Prozent

Entwicklung von Umlagen

Nachdem die Ergebnisse zum Finanzausgleich relativ spät bekannt waren, konnten die Gespräche bezüglich der Steigerungen bei den Umlagen erst in einer Kommunalgipfelvereinbarungen am 8. November 2023 festgelegt werden. Die Gemeinden haben damit bei den Umlagezahlungen an das Land Sicherheit bezüglich der im Ergebnis- und Finanzierungshaushalt zu budgetierenden Belastungen.

NÖKAS-Umlage

Bei der Festlegung der Steigerungsrate für die NÖKAS-Umlage wurde eine Erhöhung von 2023 auf 2024 von 7,6 Prozent vereinbart. Für die mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2025 bis 2026 wurden ebenfalls Steigerungsraten von 7,6 Prozent vereinbart. Sollte bis Ende 2026 keine neue Vereinbarung getroffen werden, ist die Steigerungsrate von 7,6 Prozent in der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2028 fortzuschreiben.

Ab dem Jahr 2021 erfolgt die Finanzierung des Rettungs- und Krankentransportwesens in Niederösterreich über die NÖKAS-Umlage. Damit sind sämtliche Leistungen der Gemeinden an die Rettungsorganisationen umfasst. Dies bedeutet, dass von den Gemeinden keine weiteren Zahlungen (z. B. für Fahrzeugkäufe, Gebäude, Investitionskosten oder dergleichen) geleistet werden müssen.

Beim Kommunalgipfel wurde nun zusätzlich vereinbart, dass ab dem Jahr 2023 im ersten Quartal des Folgejahres eine Endabrechnung der Rettungsdienstbeiträge erstellt werden muss und erforderlichenfalls im zweiten Quartal des Folgejahres eine Nachverrechnung erfolgen kann.

Sozialhilfeumlage

Im Jahr 2023 erfolgt eine Nachzahlung der Gemeinden bei der Sozialhilfeumlage in der Höhe von 31 Millionen Euro. Dieser Mehrbetrag wird mit der Novemberabrechnung 2023 vorgeschrieben. Diese Nachzahlung wurde deshalb erforderlich, da die tatsächlichen Auszahlungen im Sozialbereich über den prognostizierten Werten und die Umlagesteigerungen vom Jahr 2022 auf 2023 nur sehr moderat angehoben wurden.

Der prognostizierte Wert für 2023 von 306 Millionen Euro wird somit um 31 Millionen Euro auf den neunen erforderlichen Betrag für die Sozialhilfeumlage von 337 Millionen Euro angehoben. Dieser Wert von 337 Millionen Euro ist auch die Basis für die Steigerungsraten bei der Umlage für die nächsten Jahre. 

Im Jahr 2024 wird die Sozialhilfeumlage auf Grundlage der neuen Basis um 13,0 Prozent erhöht. Für die mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2025 bis 2026 wurden Steigerungsraten von je 9,7 Prozent vereinbart. Sollte bis Ende 2026 keine neue Vereinbarung getroffen werden, ist ab 2027 eine Steigerungsrate von 6,0 Prozent in der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2028 fortzuschreiben.

Kinder- und Jugendhilfe-Umlage

Auch bei der Kinder- und Jugendhilfe-Umlage erfolgt im Jahr 2023 eine Nachzahlung in der Höhe von 6,3 Millionen Euro, welcher mit der Novemberabrechnung 2023 vorgeschrieben wird. Der prognostizierte Wert für 2023 von 58,4 Millionen Euro wird somit um 6,3 Millionen Euro auf den neuen erforderlichen Betrag für die Kinder- und Jugendhilfe-Umlage von 64,7 Millionen Euro angehoben. Dieser Wert von 64,7 Millionen Euro ist auch die Basis für die Steigerungsraten bei der Umlage für die nächsten Jahre. 

Im Jahr 2024 wird die Kinder- und Jugendhilfe-Umlage auf Grundlage der neuen Basis um 15,7 Prozent erhöht. Für die mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2025 bis 2026 wurden Steigerungsraten von 6,0 Prozent vereinbart. Sollte bis Ende 2026 keine neue Vereinbarung getroffen werden, ist die Steigerungsrate von 6,0 Prozent in der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2028 fortzuschreiben.

Bezüglich der genannten Steigerungsraten muss darauf hingewiesen werden, dass sich die Werte auf die landesweite Gesamtsumme der Umlagen beziehen. Da bei der Zurechnung der Umlagen auf die einzelnen Gemeinden die Finanzkraft der Gemeinde berücksichtigt wird, kann es zu Abweichungen bei den genannten Richtwerten kommen.

Unterstützungspaket zu den Umlagesteigerungen

Als Ausgleich für die vorwiegend durch teuerungsbedingte Belastungen erfolgten Nachzahlungen bei den Umlagen im Jahr 2023 erhalten die Gemeinden im Oktober 2024 einen Zuschuss des Landes in der Höhe von 37,3 Millionen Euro. 

Dieser Zuschuss wird an die Gemeinden auf Grundlage der Finanzkraft – die Finanzkraft liegt der Berechnung des Aufteilungsschlüssels der Umlagen zu Grunde – ausbezahlt. 

Sollte die Endabrechnung der Umlagen für das Jahr 2023 die vorgesehenen Steigerungen unterschreiten, werden erforderlichenfalls auch diese Rückersatzbeträge angepasst.

Mittel aus dem Strukturfonds

Der derzeitige Strukturfonds nach § 24 FAG 2017 ist mit 60 Millionen Euro aus Bundesmitteln dotiert und wird nach der Einwohnerentwicklung, der Abhängigkeitsquote und der Finanzkraft aus den Einzahlungen aus Grundsteuer und Kommunalsteuer verteilt. Dieser Betrag wurde im neuen Finanzausgleich auf 120 Millionen Euro aufgestockt. Bis zur Bekanntgabe der endgültig errechneten Mittel durch den Bund sollten die Gemeinde daher bei der Budgeterstellung für das Jahr 2024 den doppelten Referenzwert aus dem Jahr 2023 heranziehen. 

Steigerung bei den Lohnkosten

Bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Beitrages wurden noch keine Verhandlungen zwischen den Gewerkschaften und den Dienstgebern aufgenommen.

Auf Grund der derzeitigen Inflation, den bereits feststehenden Erhöhungen gegenüber den Pensionistinnen und Pensionisten von 9,7 Prozent und den erhobenen Gehaltsforderungen in der Privatwirtschaft sollte im öffentlichen Bereich eine Steigerung von rund 10 Prozent budgetiert werden. Biennalsprünge sind zusätzlich zu budgetieren. Im Jahr 2025 könnte eine Steigerungsrate von rund 5 Prozent angesetzt werden, in den Folgejahren sollten rund 3 Prozent ausreichend sein.

Energiekosten

Im Bereich der derzeit sinkenden Kosten für Energie ist auf die bestehenden Verträge mit den Energieanbietern Rücksicht zu nehmen. Verhandlungen mit den Energieanbietern über marktkonforme Energiepreise sind jedenfalls zu empfehlen. Die dabei erzielten Werte sind die Grundlage für die Auszahlungen im Voranschlag 2024.

Zinsentwicklung

Während sich die Gemeinden im letzten Jahrzehnt auf eine stabile Zinsentwicklung und äußerst niedrige Zinsen bei den in Anspruch genommenen Investitionskrediten verlassen konnten, sind die Zinsen im Jahr 2023 markant angestiegen. Dieser Zinsanstieg ist nicht ungewöhnlich und ein Eckpfeiler für eine funktionierende Gesamtwirtschaft. 

In den letzten Jahrzehnten mussten die Gemeinden schon mehrmals Zinsen auf diesem Niveau und teilweise sogar noch viel mehr für ihre Investitionskredite entrichten. 

Die erhöhten Zinsen bedeuten aber auch, dass der Handlungsspielraum im Budget eingegrenzt ist bzw. Folgekosten teurer werden. Daher sollte im Jahr 2024 vor allem darauf geachtet werden, dass Investitionen – welche durch Kredite finanziert werden müssen –derzeit nur für unaufschiebbare Pflichtaufgaben erfolgen.

Der derzeit von der EZB festgelegte Eckzinssatz beträgt 4,5 Prozent, möglicherweise könnten noch weitere Anhebungen des Eckzinssatzes erfolgen. 

Aus derzeitiger Sicht und mit dem Wissen, dass die Zinssätze weiter ansteigen könnten, sollten die Gemeinden für den Voranschlag 2024 zumindest 5 Prozent jährliche Zinsen für die bestehenden variabel verzinsten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten budgetieren. Diese Höhe sollte auch im mittelfristigen Finanzplan zumindest für weitere zwei Jahre weitergeschrieben werden.

Förderung für Kinderbetreuung aus dem Zukunftsfonds

Für den laufenden Betrieb in den Bereichen Elementarpädagogik und Kinderbetreuung stellt das Land den Gemeinden aus den Mitteln des Zukunftsfonds Beträge zur Unterstützung für den laufenden Betrieb dieser Einrichtungen zur Verfügung. 

Kindergarten
Für Kindergärten gibt es nun eine zusätzliche Gruppenförderung. Foto: Krakenimages.com - stock.adobe.com

Für Kindergartengruppen für drei- bis sechsjährige Kinder wird pro Jahr und Gruppe ein Betrag von 10.000 Euro, für Kleinkindergruppen von null bis dreijährige Kinder wird pro Jahr und Gruppe ein Betrag von 20.000 Euro und für Tagesbetreuungseinrichtungen (TBE) mit Kleinkindern von null bis dreijährige Kinder wird pro Jahr und Gruppe ein Betrag von 30.000 Euro bereitgestellt. Mit derzeitigem Wissensstand erfolgt die Auszahlung automatisch, ein Antrag der Gemeinden sollte nicht erforderlich sein.

Förderung eines allgemeinen Zuschusses aus dem Zukunftsfonds

Zusätzlich zur Förderung für den laufenden Betrieb im Bereich der Kinderbetreuung erhalten die Gemeinden im Jahr 2024 aus den Mitteln des Zukunftsfonds einen Zuschuss – berechnet nach der Kopfquote – in der Höhe von 17 Millionen Euro. Die gemeindebezogenen Daten müssen erst berechnet werden und können im Nachtragsvoranschlag 2024 eingearbeitet werden.

Für das Jahr 2025 ist mit einem weiteren Zuschuss aus diesem Bereich in der Höhe von 10 Millionen Euro zu rechnen. 

Kommunales Investitionsprogramm 2023

Vom Bund wurde mittlerweile das dritte „Kommunale Investitionsprogramm“ aufgelegt. Dabei handelt es sich um ein Programm zur Förderung von Investitionen der Gemeinden. 

Dabei handelt es sich um ein Programm zur Förderung von Investitionen der Gemeinden. Antragstellungen können bereits seit 2. Jänner 2023 bis spätestens 31. Dezember 2024 erfolgen. Die Abrechnung der Projekte hat bis zum 31. Dezember 2026 zu erfolgen. Gerade in Zeiten wo sich die Mittelaufbringungen für Investitionen als teilweise schwierig erweisen sollte dieses Programm bei der Budgeterstellung für das Jahr 2024 beansprucht werden.

Die genaue Förderhöhe je Gemeinde ist auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen abrufbar. 

Die Abwicklung erfolgt über die Buchhaltungsagentur des Bundes. Alle Unterlagen können über die Homepage abgerufen werden. 
Sollten Gemeinden die Fördermittel nicht abrufen, verfallen sie zu Gunsten aller anderen Gemeinden.