Bagger auf einer Baustelle
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Boden

Nachhaltige Entwicklung statt ideologischer Träumereien

Ende Februar 2024 wurde in Linz von Vertretern aller Bundesländer sowie des Städte- und Gemeindebundes die in der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK) erarbeitete nationale Bodenstrategie beschlossen. Keinen Gefallen fand dabei das verbindliche Ziel, den Bodenverbrauch auf 2,5 Hektar pro Tag zu beschränken. Frei- und Grünräume müssen ausreichend geschützt werden, um Ernährungssicherheit und Biodiversität zu gewährleisten und einen Beitrag zur Klimawandelanpassung zu leisten. Darüber sind sich Bund, Länder, Gemeinden und NGOs längst einig. Der Weg dorthin scheidet jedoch die Geister.

Die Bodenstrategie hätte als Wegweiser schon längst beschlossene Sache sein können, scheiterte aber an der kurzfristig vorgebrachten Forderung des grünen Koalitionspartners, einer Strategie ohne verbindliches 2,5-ha-Ziel die Zustimmung zu verweigern.

Nun haben Länder, Städte- und Gemeindebund endlich Tatsachen geschaffen. Das ist völlig richtig, liegt doch die verfassungsmäßige Kompetenz dafür bei den Ländern und nicht in der ÖROK. Der Schulterschluss der Länder erfolgte freilich ohne das verbindliche 2,5-ha-Ziel. Der vernünftige Beschluss der Raumordnungslandesräte trägt einer nachhaltigen Raumordnungspolitik Rechnung, die für eine Interessensabwägung zwischen dem Schutz von Naturräumen und der wirtschaftlichen Entwicklung steht. Diese Interessensabwägung ist insbesondere für den ländlichen Raum unverzichtbar.

Versiegelt ist nur, was tatsächlich auch versiegelt wurde

Das Umweltbundesamt hat in seiner Methodik zur Berechnung der Bodenversiegelung den ländlichen Raum zum Verlierer gegenüber den Städten gemacht. Es hat im Auftrag der ÖROK etwa Feldwege als „versiegelte Flächen“ klassifiziert. Mehr oder minder versiegelte Flächen, die der agrarischen Nutzung und somit der Versorgung aller Menschen im Land dienen, dürfen aber nicht der Gemeinde allein zugerechnet werden. Der ländliche Raum darf nicht zur Ausgleichsmasse von urbanen Räumen werden und die Schaffung von Wohn- und Wirtschaftsflächen am Land nicht über Maßen behindert werden.

Sogar Hausgärten, aus denen sich viele Familien in ländlichen Regionen mit Nahrungsmitteln versorgen, gelten als versiegelte Flächen. Dort stimmt natürlich die Widmung nicht zwingend mit der Nutzung überein, es kann nicht automatisch von einer versiegelten Gesamtfläche ausgegangen werden. Als „versiegelt“ darf nur gelten, was tatsächlich auch versiegelt wurde!

Ignoranz gegenüber den Bewohnern ländlicher Räume

Ideologische Träumereien dürfen nicht die steten Bemühungen der Länder gefährden, den Bürgerinnen und Bürgern in ländlichen Regionen eine gute Perspektive für den Verbleib in ihren Heimatgemeinden zu geben und ihre Abwanderung in die Städte zu verhindern.

Wenn etwa der WWF postuliert, „die Zeit des Betonier-Föderalismus muss vorbei sein” (WWF-Boden­schutzsprecher Simon Pories), so zeugt das nicht nur von mangelnder Kenntnis der Lebensbedingungen in ländlichen Regionen, sondern vielmehr von einer Ignoranz gegenüber den Bedürfnissen und Anforderungen der Bewohner dieser Gebiete.