Photovoltaik-Anlage auf einem Dach
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Tirol

Erleichterung für PV-Anlagen in Kraft

1. September 2023
Für gebäudeanliegende PV-Anlagen mit einer Fläche von bis zu 100 Quadratmetern braucht es laut Tiroler Bauordnung seit 1. September 2023 weder eine Bauanzeige noch eine Baugenehmigung. Bisher lag die Grenze bei 20 Quadratmetern. Damit unterliegen neun von zehn PV-Anlagen in Tirol künftig weder einer Anzeigen- noch einer Bewilligungspflicht.

Für gebäudeanliegende PV-Anlagen mit einer Fläche von bis zu 100 Quadratmetern braucht es laut Tiroler Bauordnung ab sofort weder eine Bauanzeige noch eine Baugenehmigung. Bisher lag die Grenze bei 20 Quadratmetern.

Für Anlagen mit einer Fläche von über 100 Quadratmetern ist zwar eine Bauanzeige notwendig, aber keine Baugenehmigung. Erleichterungen gibt es auch für PV-Anlagen etwa auf Carports. Diese dürfen nunmehr genauso innerhalb von Mindestabstandsflächen errichtet werden wie geländenahe Sonnenkraftwerke.

Weitere Erleichterungen für PV-Anlagen wurden in der Tiroler Raumordnung geschaffen. Freistehende PV-Anlagen bis zu einer Größe von 100 Quadratmetern können nunmehr im Freiland ohne eigene Widmung errichtet werden. Bislang galt auch hier die 20-Quadratmeter-Grenze.