Warenständer sind ein Beispiel möglicher Stadtmöblierung. Hier empfiehlt der Gestaltungsleitfaden eine qualitätsvolle Präsentation der Waren ohne Werbeflächen.
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Tirol

„Dos and Don'ts“ der Stadtmöblierung

4. Juli 2022
Manchmal auffällig, manchmal dezent im Hintergrund – in Gemeinden können von Postkästen über Pflanzentröge bis hin zu Wegweisern die verschiedensten Arten der Stadtmöblierung entdeckt werden. Neben ihrem praktischen Nutzen tragen sie mit ihrer Erscheinung wesentlich zum charakteristischen Stadt- und Ortsbild bei. Mit dem neuen Gestaltungsleitfaden für Stadtmöblierung in den Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzzonen liegt nun ein Handbuch vor, das Tiroler Gemeinden bei der Umsetzung einer qualitätsvollen Möblierung unterstützen soll.

Der Leitfaden bezieht sich dabei konkret auf Schutzzonen, die im Rahmen des Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes (SOG) eingerichtet wurden.

„In ganz Tirol gibt es besonders charakteristische Ortsteile und Gebäude, welche das typische Tiroler Landschaftsbild prägen und somit wesentlicher Teil des kulturellen Erbes sind. Einige dieser Stadt- und Ortskerne sind im Rahmen des SOG unter besonderen Schutz gestellt. Teil dieses Schutzes ist auch eine adäquate Möblierung. Immerhin trägt auch ein schön gestalteter Postkasten zum Charakter des Ortsbildes bei und schafft mitunter erst das typische ‚Postkartenmotiv‘. Gleichzeitig soll eine Überfrachtung des öffentlichen Raumes durch eine zielgerichtete Positionierung vermieden werden“, erklärt der zuständige Landesrat Johannes Tratter.

Online abrufbar

Der Leitfaden ist in Zusammenarbeit der Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht, der Geschäftsstelle für Dorferneuerung, und dem Sachverständigenbeirat des SOG entstanden. Zu finden ist der Gestaltungsleitfaden ab sofort online unter tirol.gv.at/bauen-wohnen/bauordnung/stadt-und-ortsbildschutz.

Von Plastikblumen wird abgeraten

Im Leitfaden werden 18 unterschiedlichen Kategorien von Stadtmöblierungen vorgestellt und anhand von Best Practice-Beispielen aus bereits bestehenden Tiroler Schutzzonen demonstriert, wie diese Objekte zu einem runden Ortsbild beitragen können.

Angeführt wird etwa, welche Bereiche – von der Farb- bis zur Materialwahl – beim Anbringen von Markisen zu beachten ist. Gleichzeitig werden im Gestaltungsleitfaden auch „No-Gos" festgehalten, also Verwendungen von Stadtmöblierungen aufgezeigt, von denen dringend abgeraten wird.

So wird unter anderem von Plastikblumen, digital animierten Hinweisschildern oder auch großen Glaselementen in Gastgärten abgeraten. Komplettiert wird der Gestaltungsleitfaden durch Verweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie auf die (teilweise) übergeordneten Zuständigkeiten, etwa seitens des Bauamts oder des Bundesdenkmalamts.

Mit dem neuen Gestaltungsleitfaden soll dabei nicht nur zum Erhalt historischer Elemente und deren Wirkung auf das Stadt- und Ortsbild beigetragen werden, sondern auch qualitätsvolle Ansätze für eine Weiterentwicklung im Sinne des Stadt- und Ortsbildschutzgesetztes 2021 aufzeigt werden, so Landesrat Tratter. „Im Vordergrund steht die Entwicklung vitaler Dörfer im qualitativen Spannungsbogens zwischen Vergangenheit und Moderne, die Neues ermöglicht ohne dem Bestehendem seine Charakteristik zu nehmen“.

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Über das Tirol Stadt- und Ortsbildschutzgesetz

Im Rahmen des SOG werden Stadt- und Ortsbildschutzzonen in Gemeinden geschaffen, um Stadt- oder Ortsteile, Ortsräume und dazugehörige Gebäudegruppen aufgrund ihrer einzigartigen Erscheinungsbilder im historisch-kulturlandschaftlichen Kontext zu erhalten, weiterzuentwickeln und aufzuwerten.

Für die Umsetzung der Ziele des Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes wurde ein Sachverständigenbeirat installiert, der durch seine Expertise die Qualität beurteilt und lösungsorientierte Vorschläge zur Sanierung und Umnutzung anbietet. Bei Bauvorhaben und Umbauten in den Schutzzonen muss der Erhalt des charakteristischen Erscheinungsbildes bewahrt werden. 21 solcher Schutzzonen in 13 Gemeinden wurden bereits eingerichtet, unter anderem in Innsbruck aber auch Hall in Tirol und Rattenberg.