Das Geheimnis der verlassenen Almen

Wandern im wunderschönen Bregenzerwald. Gegen Ende einer anstrengenden Bergtour freut man sich schon auf die Hütte und eine deftige Jause mit Speck und Bergkäse. Doch auf der Alpe ist kein Mensch zu sehen, die Türe verschlossen. Auf der nächsten Alpe das gleiche Bild. Mittlerweile ziemlich hungrig und durstig nach einem kühlen Bier gelangt man zur dritten Hütte, wo man sich endlich stärken kann und Auskunft über das Geheimnis der verlassenen Almen erhält.

Es geht um die Registrierkassen. Schon klar, dass sie in Lokalen unten im Tal verwendet werden müssen, aber als ahnungsloser Städter wäre man nie auf die Idee gekommen, dass sie auch am Berg vorgeschrieben sind.



Ist aber so. Eine elektronische Registrierkasse ist ab einem Jahresumsatz von 15.000 Euro verpflichtend, sofern die Barumsätze 7.500 Euro überschreiten. Umsätze auf Almhütten sind bis zu 30.000 Euro von der Registrierkassenpflicht ausgenommen, aber auch diese Grenze ist schnell erreicht. Und da ist es dann auch egal, ob es auf der Hütte überhaupt Strom gibt, um eine Registrierkasse zu betreiben. Bei Zuwiderhandeln drohen Strafen in Höhe von ein paar tausend Euro. Verständlich, dass viele Sennerinnen und Senner sich nicht mehr die Arbeit antun wollen, Essen und Getränke anzubieten.



Für den hungrigen Wanderer ist das unangenehm. Und gerade in Gegenden, die vom Tourismus leben, sind zugesperrte Almhütten kein Aushängeschild. Das größere Problem ist aber, dass ohne die Möglichkeit etwas auszuschenken der Betrieb vieler Almen wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist.

Der Masterplan für den ländlichen Raum, der viele sinnvolle Ideen enthält, wurde kürzlich mit großem Pomp präsentiert. Vielleicht sollte man auch darüber nachdenken, was verlassene Almen für den ländlichen Raum bedeuten.