Häuser in Going am Wilden Kaiser
Die Gesetzestexte haben konkreten Auswirkungen auf Wohnen, Wirtschaft sowie Umwelt- und Naturschutz.
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Tirol

Bau- und Raumordnung vereinfacht

20. April 2022
In den vergangenen Jahren wurden wesentliche Ergänzungen der Tiroler Bau- und Raumordnung vorgenommen. Dies führte mitunter dazu, dass die Rechtsordnungen unübersichtlicher und damit schwerer verständlich wurden. Im Rahmen der nun beschlossenen Neufassung – der sogenannten Wiederverlautbarung – der Bauordnung und des Raumordnungsgesetzes wurden die Gesetzestexte überarbeitet und überschaubarer gestaltet.

„Gerade im Bereich der Raumordnung kann durch die Gesetzgebung bewusst gestaltet werden, wie wir mit der uns zur Verfügung stehenden Fläche in Tirol umgehen. Damit haben die Gesetzestexte konkreten Auswirkungen auf Wohnen, Wirtschaft sowie Umwelt- und Naturschutz“, sagt Landesrat Johannes Tratter.

Dementsprechend wurden die Bauordnung und das Raumordnungsgesetz stetig ausgebaut und erweitert.

Umfassende Überarbeitung

„Von der Verpflichtung für Handelsbetriebe, Parkflächen nur noch in Garagen oder Parkdecks zu errichten bis zu wesentlich Verschärfungen bei Freizeitwohnsitzregelungen – in den vergangenen Jahren haben wir mit unterschiedlichsten Novellen die bestehenden Gesetze ergänzt und verbessert. Die Materie ist ohnehin komplex. Durch diese vielen notwendigen Ergänzungen wurden die Gesetzestexte vielfach schwieriger zu entschlüsseln. Daher war es notwendig, die Rechtsmaterie umfassend zu überarbeiten. Denn: Je kompakter und übersichtlicher ein Gesetz gestaltet ist, desto leichter ist es für alle, dies zu überblicken und entsprechend anzuwenden“, erklärt Tratter.

Im Rahmen der Überarbeitung wurden unter anderem vereinzelte Rechtsvorschriften, welche durch spätere Änderungen aufgehoben oder gegenstandslos wurden, gestrichen, die Verweise auf andere Gesetze aktualisiert und sprachliche Anpassungen vorgenommen. Die wiederverlautbarten Gesetzestexte sind ab 1. Mai 2022 gültig.