Untersuchungen sollten nicht mehr in der Schule durch den Schularzt, sondern bei einem Arzt (Hausarzt, Kinderarzt) und damit in einer Ordination durchgeführt werden
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Wie das Schularztsystem reformiert werden sollte

Das derzeitige System ist ineffizient. Die Vorschläge des Österreichischen Gemeindebundes:
  • Erweiterung des in der Verantwortung der Eltern und deren Vertrauensärzte liegende Mutter-Kind-Passes zu einem umfassenden Gesundheits- und Entwicklungspass.
  • Eltern (Erziehungsberechtigte) sollten wieder mehr Verantwortung im Rahmen ihrer Obsorge- und Fürsorgepflichten übernehmen.
  • Verpflichtende periodische (jährliche) Untersuchungen im Rahmen des erweiterten Mutter-Kind-Passes beim vertrauten Hausarzt oder Kinderarzt. Auch eine Koppelung an die Gewährung von Sozialleistungen ist denkbar (Sanktionsmechanismus wie bereits beim bestehenden Mutter-Kind-Pass).
  • Untersuchungen sollten alle Angelegenheiten beinhalten, die für die Kinder- und Jugendgesundheit heute und in Zukunft erforderlich sind (Anamnese, Vorsorge, Krankheitsbilder, Mangelerscheinungen, Defizite, Risikofaktoren, chronische Erkrankungen, Fehlentwicklungen, Entwicklungsstatus, Zahngesundheit, Impfprogramm, Impfstatus, Impfberatung, Allergien, Therapieempfehlung, Infektionskrankheiten, Suchtmittelprävention etc.).
  • Untersuchungen sollten nicht mehr in der Schule durch den Schularzt, sondern bei einem Arzt (Hausarzt, Kinderarzt) und damit in einer Ordination durchgeführt werden, in der die richtige Ausstattung für alle Eventualitäten gegeben ist.
  • Die anderweitigen Untersuchungen (Schulreife, Schulstufensprünge, Fächerbefreiungen) sollten ebenso vom Haus- oder Kinderarzt durchgeführt werden, allenfalls auf Anordnung der Schulleitung vom Amtsarzt; auch heute ist für derartige Untersuchungen ein Schularzt nicht zwingend erforderlich. 
  • Bundesweite Vorgaben würden sicherstellen, dass alle Untersuchungen gleichermaßen vonstattengehen (Untersuchungsparameter, Untersuchungsmethoden, Intervalle, Dokumentation, statistische Einmeldungen etc.).
  • Ein bundesweites Erfassungsprogramm, das allen Ärzten zur Verfügung steht, würde Gewähr dafür bieten, dass epidemiologisch relevante Daten erhoben, bundesweit einheitlich dokumentiert und statistisch eingemeldet werden.
  • Programmtechnisch leicht herstellbar wäre auch die automatisierte Einpflegung von Kennzahlen (etwa Schulkennzahl).
  • Damit wären nicht nur ein bundesweites Gesamtbild (des Zustandes) der Kinder- und Jugendgesundheit (Zahngesundheit, Seh- und Hörbehinderungen, Übergewicht, Durchimpfungsrate etc.) sondern auch anonymisierte (!) Auswertungen regional, lokal und sogar bis auf den Schulstandort hinuntergebrochen möglich.
  • Auf diese Weise könnten gezielt bundesweite und spezifisch angepasste regionale, lokale und bis auf den Schulstandort heruntergebrochene Gesundheitsprojekte und Initiativen, Gesundheitsschwerpunkte, Aufklärungs- und Informationskampagnen sowie Präventionsprogramme durchgeführt werden.
  • Wie bisher wird es Aufgabe der Schule sein, die von den Eltern an die Schule im Rahmen der Fürsorge- und Obsorgepflicht zu gebenden Informationen über Krankheiten und Defizite des Kindes in der Organisation und Unterrichtsarbeit zu berücksichtigen (Seh- oder Hörbehinderungen des Kinder bedürfen einer bestimmte Platzierung des Kindes in der Klasse).
  • Die Schulen/Schulerhalter wären zwar von der Pflicht der Bereitstellung der Schularztinfrastruktur entbunden, würden aber je nach Bedarf und Bedürfnissen (Ergebnis von Auswertungen, zielgerichtete Maßnahmen) in Gesundheitsthemen und Projekte – vergleichbar mit Kindergärten – eingebunden sein (Exkursionen, Unterrichtsarbeit, Projektarbeit).
  • Die infolge der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht ohnedies nur in allgemeiner Form erfolgende Beratung des Lehrpersonals sollte im Wege verpflichtender Fortbildungsveranstaltungen erfolgen.
  • Die  Fortbildungen können allgemein, im Wege von Auswertungen aber auch speziell den Bedürfnissen angepasst werden (bspw. Region oder Schulstandort mit auffallend hohen Zahlen an Übergewichtigen).