Tirol
Sechs Primärversorgungseinheiten bis 2035 geplant
Derzeit gibt es 45 Primärversorgungseinheiten in Österreich. In multiprofessionellen Teams arbeiten dabei zwischen zwei und fünf AllgemeinmedizinerInnen gemeinsam mit diplomierten Pflegekräften, OrdinationsassistentInnen und einer/m PVE-Manager:in als Kernteam zusammen. Darüber hinaus werden weitere Gesundheits- und Sozialberufe miteingebunden – von der Logopädie und Ergotherapie über Hebammen und Heilmasseuren bis hin zu Diätologen, Sozialarbeitern und klinischen Psychologen.
„Primärversorgung findet in Tirol bereits in verschiedensten Netzwerken statt, daher sind wir sehr zuversichtlich, dass diese neue Zusammenarbeitsform in Verbindung mit weiteren Gesundheitsberufen die Tiroler Ärztinnen und Ärzte auch ansprechen wird. Nach intensiver Vorbereitung konnten wir gemeinsam nun ein effektives Finanzierungspaket zur Umsetzung von Primärversorgungseinheiten in Tirol schnüren“, so Ärztekammerpräsident Kastner.
Abgestufte Gesundheitsversorgung als Zielsetzung
Das Ziel liege nun darin, mit der Primärversorgung eine erste Kontaktstelle für die PatientInnen und damit eine umfassende Grundversorgung sicherzustellen. Primärversorgung ist somit ein wichtiger Teil einer „abgestuften Gesundheitsversorgung“, in der die PatientInnen nach einer ersten Grundversorgung bei Bedarf zu einer fachärztlichen oder stationären Versorgung weitervermittelt werden. Dadurch kann der Versorgungsprozess optimal koordiniert und andere Strukturen wie Spitalsambulanzen nachhaltig entlastet werden.
Die PatientInnen profitieren dabei von längeren Öffnungszeiten, kurzen Wartezeiten und einer wohnortnahen Versorgung – auch an Tagesrandzeiten. Durch ein eigenes PVE-Management und die Zusammenarbeit in einem Team aus verschiedenen Gesundheitsberufen bietet die PVE auch für ÄrztInnen optimale Arbeits- und Rahmenbedingungen. Zudem bieten PVE im Rahmen von Lehrpraxen die Möglichkeit einer praxisbezogenen Ausbildung und zusätzlichen Ausbildungsstellen für AllgemeinmedizinerInnen.
Weiterer Ausbau der Primärversorgung geplant
Durch die Novellierung des Primärversorgungsgesetzes (PrimVG) wurde die Gründung und Umsetzung einer Primärversorgungseinheit in Österreich nun einfacher gestaltet.
Neben einem verkürzten Auswahlverfahren ist es seit August 2023 möglich, gemeinsam mit mindestens zwei anstatt früher drei ÄrztInnen für Allgemeinmedizin, eine oder mehrere Personen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sowie einer Ordinationsassistenz eine PVE zu gründen.
Zudem kann der ärztliche Teil des Kernteams nun auch aus Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendheilkunde oder aus einer Kombination von Allgemeinmediziner:innen und Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendheilkunde bestehen. Dadurch soll der Ausbau der Primärversorgung in Österreich gestärkt werden. Zusätzlich werden Mittel aus dem österreichischen Aufbau- und Resilienzplan (RFF-Fonds) der EU in Höhe von insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um die Primärversorgung in Österreich bis 2026 noch weiter auszubauen