Unterschiedliche Steuersätze sind die logische Folge

Im Zuge der Finanzausgleichsverhandlung wurde dem Thema der Abgabenautonomie breiter Raum eingeräumt. Von vielen Seiten wurde verlangt, dass insbesondere die Länder mehr Verantwortung für die Abgabeneinhebung übernehmen sollten. Schlagwörter wie Zusammenführen von Einnahmen- und Ausgabenverantwortung machten die Runde. Immer begleitet mit hämischen Bemerkungen, dass die Länder das Geld das der Bund für sie einheben würde, mit vollen Händen ausgeben würden.

Eigenartigerweise wird ein derartiger Finanzföderalismus immer von jenen verlangt, die sonst nach mehr Zentralismus und einheitlichen Vorschriften für ganz Österreich eintreten. Im Paktum zum Finanzausgleich wurde nun vereinbart, dass ein Teil des Wohnbauförderungsbeitrages in die Abgabenautonomie und damit der Verantwortung der Länder gelegt wird. Die Zuschläge sollten von den Ländern festgelegt werden. Für weitere Steuern wie die Einkommenssteuer, die Körperschaftssteuer oder zum Beispiel der motorbezogenen Versicherungssteuer sollen Experten untersuchen, welche Auswirkungen ein derartiger Finanzföderalismus hat.



Konsequenz der Abgabenautonomie ist nun, dass die Länder oder wenn es um die Abgabenautonomie der Gemeinden geht, die Gemeinden im Rahmen der Vorgaben ihre Zuschlagshöhe oder Hebesätze selbstständig beschließen.



Nebenbei sei bemerkt, dass die Gemeinden im Rahmen ihrer Abgabenautonomie bei den ausschließlichen Gemeindeabgaben, dies heute schon tun. Dies kann zur Folge haben, dass in den einzelnen Bundesländern oder Gemeinden unterschiedliche Steuersätze zur Anwendung gelangen. Diese Folge kann, muss aber nicht eintreten.

Abgabenautonomie ist nicht Steuerwettbewerb



Wenn die Länder erklären keine unterschiedlichen Steuersätze (Zuschläge) beim Wohnbauförderungsbetrag einheben zu wollen, werden sie dafür heftig kritisiert. Offensichtlich besteht die Erwartungshaltung, dass Abgabenautonomie mit einem Steuerwettbewerb und einem Herabsetzen der Steuern gleichzusetzen wäre.



Fast schizophren mutet es in diesem Zusammenhang an, wenn im gleichen Atemzug Gemeinden wegen unterschiedlicher Steuersätze bei Gemeindeabgaben kritisiert werden. Laufend wird beanstandet, dass Kanalgebühren und Wasserversorgungsabgaben unterschiedlich berechnet werden würden und unterschiedliche Hebesätze zur Anwendung gelangen würden. Dies ist aufgrund des geltenden Äquivalenzprinzips für diese Abgaben sogar geboten, aber nicht akzeptiert. Aber auch unterschiedliche Kurzparkzonentarife in den Städten ziehen Kritik nach sich. Dass in den Städten unterschiedliche Zielsetzungen mit den Kurzparkzonenabgaben verfolgt werden, wird dabei außer Acht gelassen.



Zuletzt beschwerte man sich öffentlich über unterschiedliche Hundeabgaben in Oberösterreichs Gemeinden. Die Hundeabgabe als ausschließliche Gemeindeabgaben, die im Rahmen der landesgesetzlichen Regelungen von den Gemeinden autonom festgesetzt wird, kann doch nicht in jeder Gemeinde unterschiedlich sein. Ein einheitlicher Tarif zumindest landesweit müsste her, wenn nicht ganz Österreich gleichgeschaltet werden könne.



Einmal verlangt man einheitliche Tarife(Steuerhöhen) und das nächste Mal tritt man für unterschiedliche Tarifhöhen ein. Somit wird auf der einen Seite kritisiert, dass keine differenzierten Steuersätze zur Anwendung gelangen und dort wo dies passiert wird dies ebenfalls kritisch beleuchtet. Folgen der Abgabenautonomie können, aber müssen nicht unterschiedliche Steuersätze sein. Dort, wo dies sinnvoll ist, werden sie auch zum Zuge kommen.



Unsachlich erscheint es jedoch, die Konsequenzen der Abgabenautonomie je nach Belieben zu kritisieren. Man darf schon sehr gespannt sein, wie die Beurteilung bei der derzeit in Überarbeitung befindlichen Grundsteuer sein wird. Hier ist beabsichtigt, zwar nach einheitlichen Kriterien eine Bewertung der Grundstücke vorzunehmen, jedoch die Festsetzung des Hebesatzes der Gemeinde zu überlassen. Sowohl die unterschiedliche Wertentwicklung der Grundstücke, die die Bewertung beeinflussen wird, als auch unterschiedliche Hebesätze werden zu unterschiedlichen Grundsteuerhöhen führen. Fraglich wird sein, wie das Ergebnis dann beurteilt werden wird.



Ob es sinnvoll ist den Ländern mehr Abgabenautonomie einzuräumen werden die Experten zu beurteilen haben. Autonomie bedeutet Unabhängigkeit und Selbständigkeit aber nicht automatisch Unterschiedlichkeit. Wenn Abgabenautonomie gewünscht wird, muss man auch die Folgen akzeptieren.