Pflegerin und alter Mann
Durch das neue Steirische Pflege- und Sozialleistungsfinanzierungsgesetz soll eine fairere und solidarischere Aufteilung des Sozialkostenanteils zwischen den Städten und Gemeinden geschaffen werden.
© Robert Kneschke - stock.adobe.com

Steiermark

Sozialkosten sollen fairer aufgeteilt werden

11. August 2023
Nach einer Kritik des Rechnungshofes haben nun das Land Steiermark, Gemeindebund und Städtebund eine Regierungsvorlage für ein Steirisches Pflege- und Sozialleistungsfinanzierungsgesetz beschlossen. Ziel der Reform eine Vereinfachung der Zahlungsströme zwischen Land Steiermark und den Gemeinden sowie über Vorschlag der Gemeinden-Interessensvertretungen eine gerechtere Lastenverteilung der Sozial- und Pflegeleistungskosten zwischen den Gemeinden.

Landeshauptmann Christopher Drexler und Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang: „Durch das neue Steirische Pflege- und Sozialleistungsfinanzierungsgesetz werden die Sozialhilfeverbände aufgelöst und es wird eine fairere und solidarischere Aufteilung des Sozialkostenanteils zwischen den Städten und Gemeinden in der Steiermark geschaffen. Gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund wurde nach Gesprächen mit der Stadt Graz nunmehr zugunsten der Stadt Graz vereinbart, den Übergangszeitraum von fünf auf acht Jahre zu verlängern.“

„Wir sind froh, dass wir nach langen Gesprächen und intensiven Verhandlungen eine solidarische und faire Lösung für die künftige Aufteilung der Sozialkosten gefunden haben. Unser klares Ziel ist es auch weiterhin im Zuge des Finanzausgleichs mehr Mittel für die steirischen Städte und Gemeinden und damit auch für die Stadt Graz zu erhalten″, so der steirische Gemeindebund-Präsident Bürgermeister Erwin Dirnberger und Bürgermeister Bernd Osprian für den Städtebund.

Gerechtere Verteilung der Lasten

Bisher wurde der Kostenbeitrag der Gemeinden als Umlage über die Sozialhilfeverbände bezirksweise abgerechnet. Bezirke mit einer älteren Bevölkerung, wenig Einwohnern, Strukturschwäche und wenig Einnahmen mussten in diesem System verhältnismäßig mehr leisten, weshalb eine landesweite gerechtere Verteilung dieser Lasten vereinbart wurde.