Swimmingpool
Ein für Kinder unüberwindbarer Zaun mit selbstschließender Tür stellt eine der sichersten Methoden dar, um Ertrinkungsunfälle zu vermeiden. Augenmerk sollte auf robustes und wetterfestes Material gelegt werden.
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So sichern Sie Gartenteich & Pool

1. Juli 2021
Die ohnehin starke Nachfrage nach Pools für den eigenen Garten wurde seit Beginn der Covid-19-Pandemie noch weiter befeuert. Damit verbunden ist jedoch auch ein oft unterschätztes Risiko: Denn ungesicherte Wasserflächen können für Kinder schnell zur Gefahrenquelle werden. Bei der Errichtung eines Gartenteichs oder Pools sollte daher immer auch die Sicherung mitberücksichtigt werden.

Rund 130.000 private Schwimmbäder gibt es laut Angaben des Österreichischen Verbands der Schwimmbad- und Saunawirtschaft (ÖVS) in Österreich – mit stark steigender Tendenz. Denn seit Beginn der Corona-Krise verzeichnen Poolanbieter einen markanten Anstieg der Nachfrage nach privaten Schwimmbecken. Bei sommerlichen Temperaturen und besonders in der aktuellen Situation bietet ein Pool im eigenen Garten zweifelsfrei viele Vorteile. Dennoch sollte bei der Errichtung eines Pools immer auch der Aspekt der Sicherung mitberücksichtigt werden.

Rechtlich gilt: Wer eine Gefahrenquelle schafft, muss diese auch absichern

Für Grundstückseigentümer gilt eine „allgemeine Verkehrssicherungspflicht“. Diese beinhaltet unter anderem die Schaffung und Aufrechterhaltung aller nötigen Vorkehrungen zum Schutz Dritter vor Gefahrenquellen, die man selbst geschaffen hat. Sie umfasst auch die Pflicht zur Absicherung von Pools und Gartenteichen – unabhängig davon, ob Kinder im eigenen Haushalt leben oder nicht. Bei Verstößen gegen die Verkehrssicherungspflicht ist im Falle eines Unfalls neben der damit verbundenen psychischen Belastung auch mit finanziellen oder sogar strafrechtlichen Folgen zu rechnen. Besitzer von Pools, Gartenteichen & Co. können jedoch unterschiedlichste Maßnahmen ergreifen, um Unfallrisiken effektiv zu minimieren. 

Sicherheit schon bei Bau & Planung

Schon bei der Planung und beim Bau von Pools und Gartenteichen sind die geltenden bautechnischen und rechtlichen Vorschriften zu beachten, um einen nach anerkannten Standards sicheren Pool zu errichten. Dazu zählt beispielsweise auch eine sichere, die Rutschgefahr minimierende Pool­umrandung. 

Poolabdeckungen

Abdeckungen bringen einen klaren Vorteil mit sich: Der Pool verliert seine offensichtliche Anziehungskraft für Kinder. Dennoch kann diese Methode der Poolsicherung auch zur Unfallquelle werden, da vor allem Kleinkinder die Gefahr unter der Abdeckung nicht einschätzen können. Hier kommt es auf das richtige System an: Zur Auswahl stehen spezielle Abdeckplanen oder Schiebeabdeckungen, die dafür ausgelegt sind, Pools kindersicher zu machen.

Umzäunungen und Gitterkonstruktionen

Ein für Kinder unüberwindbarer Zaun mit selbstschließender Tür stellt eine der sichersten Methoden dar, um Ertrinkungsunfälle zu vermeiden. Augenmerk sollte auf robustes und wetterfestes Material gelegt werden. Vorsicht geboten ist bei Gitterzäunen – diese verleiten Kinder zum Klettern! Für kleinere Wasserflächen wie Brunnen oder Zierbiotope haben sich Gitterkonstruktionen unter der Wasseroberfläche bewährt. Das Gitter muss jedoch einwandfrei montiert sein und darf sich auch bei Belastung nicht durchbiegen.

Poolleiter mit Kindersicherung

Kindersichere Poolleitern sorgen für ein zusätzliches Maß an Sicherheit, in dem sie verhindern, dass Kleinkinder die Leiter nutzen können. Durch das Ziehen eines für Kinder unerreichbaren Bolzens können die Außenstufen der Poolleiter in einen vertikalen Zustand heruntergeklappt und arretiert werden, sodass sie nicht mehr begehbar sind. In einer weiteren Variante kann die gesamte Leiter bei Nichtbenutzung des Pools hochgeklappt werden. Kindersichere Poolleitern gibt es in verschiedenen Ausführungen für alle Poolgrößen, sie sind von Laien mit wenig Aufwand montierbar. Bereits vorhandene Poolleitern können kostengünstig und ebenso einfach nachgerüstet werden.

Poolalarm und Bewegungsmelder

Eine vergleichsweise günstige Möglichkeit, Pools kindersicherer zu gestalten, stellen Alarmsysteme und Bewegungsmelder dar, die am Pool installiert werden, um Bewegungen im Wasser wahrzunehmen. Zwar werden Stürze ins Wasser nicht verhindert, in diesem Fall ertönt jedoch ein lautes Signal, das schnelles Reagieren ermöglicht. Wichtig zu beachten ist: Alarmsysteme stellen jedoch nur ein zusätzliches Hilfsmittel zur baulichen Absicherung dar und ersetzen nicht die Aufsichtspflicht. 

Einhaltung der Aufsichtspflicht

Ob Kindergarten, Ausflug oder zu Hause – für minderjährige Kinder gilt die sogenannte Aufsichtspflicht. Sie dient in erster Linie dem Schutz der Kinder beziehungsweise Jugendlichen – soll jedoch auch Schäden verhindern, die anderen Personen durch Minderjährige entstehen könnten. Nicht nur die Eltern und Erziehungsberechtigte sind als Aufsichtspersonen verpflichtet, sie können die Aufsichtspflicht gegenüber ihren Kindern auch an andere Personen übertragen. 

Dies geschieht beispielsweise dann, wenn Kinder die Schule, eine Betreuungseinrichtung oder Kurse besuchen. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht kann für den Verantwortlichen zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Kleinkinder sind in und in der Nähe von Gewässern immer in unmittelbarer Reichweite zu beaufsichtigen – größere Kinder in Sichtweite. Sind mehrere erwachsene Personen vor Ort, sollte darauf geachtet werden, dass stets eine Person benannt wird, die für die direkte Beaufsichtigung der Kinder zuständig ist, damit einem vergnüglichen Badeerlebnis nichts im Wege steht.