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Nur mehr interkommunale Betriebsgebiete

27. November 2023
In der nächsten Sitzung des niederösterreichischen Landtags soll eine Novelle des Raumordnungsgesetzes diskutiert und beschlossen werden. Die Neuwidmung von Bauland-Betriebsgebiet und Bauland-Industriegebiet soll dann lediglich bis zu einem Ausmaß von insgesamt zwei Hektar zulässig sein. Die Beschränkung gilt nicht, wenn diese Widmungen für die Erweiterung von bestehenden Betrieben oder die Neuwidmung von Interkommunalen Betriebsgebietsflächen erfolgen.

Das bedeutet, dass neue Betriebsgebiete in Zukunft nur mehr maximal zwei Hektar groß sein dürfen oder andernfalls interkommunal gewidmet und betrieben werden müssen. „Damit müssen sich die Gemeinden auf eine gemeinsame Zusammenarbeit und vor allem auf eine gemeinsame Aufteilung der Kosten und Einnahmen einigen. Damit hilft diese Regelung nicht nur dem Bodenschutz, sondern auch kleinen Gemeinden ohne eigenen Wirtschaftsparks“, erläutert LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf.

NÖ Gemeindebundpräsident Johannes Pressl unterstützt das: „Gemeindezusammenarbeit ist für uns ein Gebot der Stunde und wir begrüßen daher die Regelung, dass zukünftig alle Betriebsgebietswidmungen über zwei Hektar nur mehr ‚interkommunal‘ möglich sind. Das spart Boden, erleichtert die Kostentragung und ermöglicht auch mehreren Gemeinden Einnahmen aus der Kommunalsteuer.“

Gemeinden müssen Vereinbarung treffen

Konkret müssen Gemeinden bei der Neuwidmung von Betriebs- oder Industriegebieten über zwei Hektar untereinander eine Vereinbarung zur Abstimmung der Standortentwicklung betreffend die Steuerung von Angebot und Nachfrage nach Baulandflächen sowie hinsichtlich der Aufteilung von Lasten und Erträgen abgeschlossen haben.

Pernkopf erklärt die Hintergründe: „Es soll nicht so sein, dass die eine Gemeinde nur den Durchzugsverkehr hat, aber die andere Gemeinde die Arbeitsplätze und 100 Prozent der Einnahmen. Es soll keine Konkurrenz zwischen Nachbargemeinden um neue Betriebsgebiete entstehen, denn das bewirkt auch eine Konkurrenz um Grundstücke und Bodenverbrauch.“ Damit sollen der regionale Ausgleich und die Zusammenarbeit der Gemeinden forciert werden, wenn es um den Schutz der Böden und die Weiterentwicklung der Wirtschaft geht.

Lasten und Erträge fair verteilen

Univ.-Prof. Rudolf Scheuvens, Dekan an der Technischen Universität Wien, pflichtet bei: „Es ist die Aufgabe der Raumordnung, mit Grund und Boden vernünftig umzugehen und begrenzte Räume für die verschiedenen Nutzungen bestmöglich und vorausschauend zu ordnen. Diese Novelle des niederösterreichischen Raumordnungsgesetzes, mit der neue Betriebsgebiete nur mehr interkommunal gewidmet werden dürfen, wird zu einer besseren Steuerung und Bündelung von Betriebsansiedlungen führen. Denn damit werden Lasten und Erträge fair zwischen Gemeinden aufgeteilt, zum Beispiel Erschließungskosten einerseits und Kommunalsteuererträge andererseits, und so Konkurrenz zwischen den einzelnen Gemeinden vermieden bzw. gemeinsame Planung und Entwicklung forciert. Damit wird schlussendlich ein wesentlicher Beitrag zu einer reduzierten Flächeninanspruchnahme und gegen Zersiedelung geleistet werden.“