Schärding
Die Silberzeile in Schärding.
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Baukultur

Mehr steuerliche Anreize für Erneuerung der Ortskerne gefordert

4. April 2022
Fast drei Viertel aller Österreich-Touristen geben als vorrangiges Reisemotiv den Besuch von baukulturellen Objekten an, während eine Analyse des Kulturministeriums ergab, dass hierzulande das baukulturelle Erbe eher zu geringgeschätzt wird. „Oft werde auch inadäquate, billige Verbrauchsarchitektur produziert, statt auf Nachhaltigkeit, architektonische Qualität und Raumeffizienz zu achten“, so die Analyse der Studienautoren, die zur Verbesserung eine Bundesagentur für Baukultur anregen.

Die Initiative Wirtschaftsstandort Oberösterreich (IWS) – Präsident ist Ex-Wirtschaftskammerchef Christoph Leitl – fordert die rasche Einrichtung dieser Agentur. „Nachdem bereits 69 von 73 Bundesagenturen in Wien ihren Sitz haben, ist es höchst an der Zeit, diese neue Agentur in einem Bundesland dezentral anzusiedeln. Die Bundesimmobilienagentur hat dazu sicher ein geeignetes Raumangebot“, stellt IWS-Geschäftsführer Gottfried Kneifel fest.

Mehr als 40.000 Objekte unter Denkmalschutz

Inhaltlich soll die Agentur die Steigerung der gesellschaftlichen Bedeutung von Baukultur und baukulturellem Erbe, die Stärkung von Ortskernen, die wirtschaftliche Nutzung der Objekte fördern. Die geplante Agentur soll in Kooperation mit Geldgebern, Förderstellen, Privaten und Banken gezielte Programme entwickeln, mit dem Ziel, höhere baukulturelle Qualität mit sinnvoller wirtschaftlicher Nutzung zu vereinbaren und die Politik auf Bundes- und Landesebene sowie Städte und Gemeinden laufend zu beraten.

In Österreich gibt es derzeit mehr als 40.000 denkmalgeschützte Objekte. Davon sind aktuell 33 Prozent in Privat-Eigentum, 29 Prozent in Gemeindebesitz, 27 Prozent gehören Religionsgemeinschaften, Kirchen oder Klöstern und drei Prozent jeweils der Republik sowie den Ländern und fünf Prozent Firmen bzw. Unternehmen.

Steuerliche Anreize zur Erneuerung der Ortskerne

Dazu wird konkret vorgeschlagen:

  • Abschaffung der Liebhaberei-Vermutung für Denkmal-Investoren
  • Geltendmachung von Sonderausgaben, wenn in kulturelles Erbe und in Ortskerne investiert wird
  • Staatliche Kreditgarantie für Investitionsprogramme in Kulturbauten
  • Abschaffung der Grundsteuer, diverser Lustbarkeitsabgaben und anderer, Immobilien benachteiligende Abgaben und Steuern für denkmalgeschützte Objekte

„Erste Aufgabe der neuen Bundesagentur muss es sein, ein Modell zu entwickeln, damit Kostenrisiko und Bürokratie so weit minimiert werden, dass Investoren sich eher für die Nutzung eines denkmalgeschützten Objektes im Ortskern entscheiden, statt wertvollen landwirtschaftlichen Boden an der Gemeinde-Peripherie zu verbrauchen“, betont Kneifel.