Symbolbild Netzwerk in der EU
Gemeindenetzwerke müssen mindestens vier Gemeinden aus unterschiedlichen Staaten (mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten) umfassen.
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Förderung für Gemeindenetzwerke

30. Januar 2024
Neben der klassischen Gemeindepartnerschaftsförderung gibt es auch eine EU-Förderung für Gemeindenetzwerke. Der entsprechende Call ist bereits online, Gemeinden können den Förderantrag in Angriff nehmen.

Wichtige Informationen zu Antragstellung und  Projektgestaltung liefert der Förderleitfaden für Gemeindepartnerschaftsnetzwerke. Wie bereits in der Vergangenheit gibt es keine Förderobergrenze mehr, die Förderung wird anhand der beteiligten Gemeinden und durchgeführten Aktivitäten berechnet, insgesamt stehen 6 Mio. Euro zur Verfügung.

Gemeindenetzwerke müssen mindestens vier Gemeinden aus unterschiedlichen Staaten (mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten) umfassen, das gemeinsame Projekt kann zwischen 12 und 24 Monaten dauern bzw. über diesen Zeitraum gefördert werden.

Förderwerber müssen ihre Projekte an den allgemeinen Zielen und Prioritäten für 2024 ausrichten. Die Übereinstimmung mit den Zielen und Prioritäten ist ein wesentliches Bewertungskriterium, ebenso wie die Qualität der vorgeschlagenen Aktivitäten. Zu beachten sind Gleichstellung und Nichtdiskriminierung, sie sollten in der Programmgestaltung und bei geplanten Treffen, Workshops oder Seminaren deutlich hervorgehoben werden.

Zu den Prioritäten zählt Folgendes:

  • Bewusstseinsbildung und Wissensvermittlung über die Rolle von Minderheiten;
  • Maßnahmen zur Demokratisierung europäischer Entscheidungsprozesse durch aktive Bürgerbeteiligung und Ausübung des Wahlrechts;
  • Bürgerdialoge über Energie-, Klima- und Umweltpolitik und deren Auswirkungen bzw. Umsetzung in den Gemeinden;
  • Auch die Aufarbeitung der COVID-19 Pandemie kann weiterhin zentrales Thema eines Städtenetzwerks sein.

Die Ziele des Programms sind unverändert. Es geht um direkten Kontakt zwischen Bürgern, das Kennenlernen der kulturellen Vielfalt Europas, die Zusammenarbeit und den Austausch zwischen Gemeinden und die Stärkung der Rolle der Gemeinden im europäischen Integrationsprozess.

Antrag bist 18. April 2024 stellen 

Gemeinden, die Anfang 2025 ein Netzwerk starten wollen, sollten den Antrag jetzt vorbereiten und spätestens am 18. April elektronisch einbringen. Die Förderzusagen erfolgen voraussichtlich im Frühherbst, die Unterzeichnung der Förderverträge, die Grundlage für den Start der Netzwerke sind, dürften bis Jahresende/Anfang 2025 unterschrieben werden.

Grundsätzlich sollte mit dem Antrag nicht bis zum letzten Moment gewartet werden, da die Antragstellung durchaus kompliziert und zeitaufwändig ist. Neben einer detaillierten Aufstellung der geplanten Aktivitäten, inklusive Orten, beteiligten Partnern und Kategorien von Teilnehmern sind auch einige administrative Dokumente erforderlich.

Nähere Informationen finden Sie hier.