Symbolbild Amtsgeheimnis
Der Gemeindebund begrüßt, dass kleinere Gemeinden nicht automatisch, sondern nur auf Anfrage Informationen zur Verfügung stellen müssen.
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Politik

Aus für Amtsgeheimnis nun fix

20. Dezember 2023
Anfang Oktober hat die Bundesregierung ihren Gesetzesvorschlag für ein neues Informationsfreiheitsgesetz, das die Abschaffung des Amtsgeheimnisses bringen soll, vorgelegt. Für einen Beschluss braucht sie aber eine Zweidrittel-Mehrheit. Nach intensiven Verhandlungen hat die SPÖ nun zugestimmt, die notwendige Verfassungsmehrheit mitzutragen. Der stellvertretende Klubobmann der SPÖ, Jörg Leichtfried, teilte der APA mit, dass deutliche Verbesserungen erreicht wurden, um „endlich Transparenz in die österreichischen Amtsstuben zu bringen“.

Für den Österreichischen Gemeindebund erklären die beiden Vizepräsidenten Andrea Kaufmann und Erwin Dirnberger: „Der Österreichische Gemeindebund hat sich über Monate hinweg intensiv in die Verhandlungen zum neuen Informationsfreiheitsgesetz eingebracht. Wir haben dabei immer klargestellt, dass es für die Gemeinden klare und umsetzbare Vorgaben und Regeln geben muss. Nun gibt es einen breit getragenen Kompromiss. Das neue Informationsfreiheitsgesetz ist ein Paradigmenwechsel: von der Abschaffung des Amtsgeheimnisses hin zur Informationsfreiheit und damit zu mehr Transparenz.“

Das Gesetz soll im Jänner mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen werden. In Kraft treten wird das Informationsfreiheitsgesetz Mitte des Jahres 2025.

Ausnahme für Gemeinden unter 5.000 Einwohnern

Immer wieder wurde über die Ausnahmeregelung bei der proaktiven Veröffentlichungspflicht für Gemeinden unter 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern diskutiert. Diese wird nun im Gesetz verankert.

„Wir begrüßen ausdrücklich die Ausnahmeregelung bei der proaktiven Veröffentlichungspflicht für Gemeinden unter 5.000 Einwohnern, da gerade die kleineren Gemeinden weniger personelle Ressourcen für die vielfältigen rechtlichen Abwägungen haben. Man darf bei allen Debatten aber nicht vergessen, dass alle Bürgerinnen und Bürger ein Recht auf individuelle Informationsfreiheit haben werden, egal, ob sie in einer Gemeinde mit 1.000 Einwohnern oder 10.000 Einwohnern leben“, so Kaufmann und Dirnberger in einer Aussendung.

Für alle Gemeinden und Städte wird es im Jahr 2024 großen Informations- und Schulungsbedarf zur Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes ab 2025 geben. Der Österreichische Gemeindebund plant daher ab Beschlussfassung des Gesetzes eine breite Info-Kampagne zu den neuen rechtlichen Vorgaben für die Gemeinden und Städte.