Das Verhalten von starken Trinkern ändert sich offenbar auch bei einer Senkung der Promillegrenze nicht. In solchen Fällen sind Kontrollen allein oft zu wenig. Viel effektiver wäre es daher laut KFV, wenn diese Personen ihr Fahrzeug gar nicht erst starten könnten.
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Verkehr

Alkolocks bremsen Trinker aus

13. Februar 2023
Seit der Einführung der 0,5-Promille-Grenze vor 25 Jahren ist die Zahl der Alkoholtoten im Straßenverkehr stark gesunken. Betrunken von einem Volksfest oder Kirtag nach Hause zu fahren, ist mittlerweile aber auch gesellschaftlich verpönt. Uneinsichtige Lenker gibt es jedoch weiterhin.

Bei Volksfesten und anderen geselligen Zusammenkünften fließt in manchen Ortschaften auch heute noch recht viel Alkohol. Für die meisten Besucher ist es aber längst ein gesellschaftliches „No-Go“, sich danach betrunken ans Steuer zu setzen.

In früheren Zeiten war das nicht immer so, auch wenn es in Österreich bereits ab dem Jahr 1955 möglich war, bei beeinträchtigter Fahrtüchtigkeit eine Lenkerberechtigung zu entziehen.

Erst im Jahr 1961 wurde die gesetzlich erlaubte Höchstgrenze bei 0,8 Promille festgelegt. Vor ziemlich genau 25 Jahren, am 6. Jänner 1998, folgte dann die Absenkung auf 0,5 Promille. Die Statistik zeugt im Nachhinein jedenfalls von der Richtigkeit dieser Maßnahme: Kamen im Jahr 1998 noch 82 Menschen bei Alkoholunfällen im Straßenverkehr ums Leben, so waren es im Jahr 2022 laut vorläufigen Zahlen „nur“ noch 18 Personen. 

Absenkung von 0,8 auf 0,5 Promille war vor 25 Jahren umstritten

Bevor die erlaubte Höchstgrenze auf 0,5 Promille gesenkt wurde, gab es jahrelange politische Diskussionen. Erst der tragische Tod von drei Schülern führte zu einem breiten Konsens.

„Kaum eine verkehrsrechtliche Norm sorgte für mehr Turbulenzen bei ihrer Einführung als diese ­Alkoholgrenze“, erinnert sich Armin Kaltenegger, Leiter des Fachbereichs Recht und Normen im KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit).

Erst im dritten Anlauf innerhalb von drei Jahren wurde im Dezember 1997 im Nationalrat eine entsprechende Gesetzesänderung mit klarer Mehrheit beschlossen. Die intensiven Debatten hatten damals allerdings auch einiges zur Bewusstseinsbildung beigetragen. „Eine Generalprävention tritt sehr oft bereits vor dem offiziellen Inkrafttreten eines Gesetzes ein“, erklärt der KFV-Rechtsexperte. 

Laut KFV wurden im Jahr 2021 mehr als die Hälfte der Alkoholunfälle von Lenkern mit mehr als 1,2 Promille verursacht: Rund 34 Prozent hatten mehr als 1,6 Promille und knapp 19 ­Prozent einen Wert zwischen 1,2 und 1,6 Promille. Bei 10 Prozent lag der Wert zwischen 0,5 und 0,8 Promille.

Auffallend ist laut Kaltenegger, dass die Zahl der von Lenkern mit niedrigem Alkoholisierungsgrad verursachten Unfälle seit 2012 zurückgegangen ist, während es bei Lenkern mit hohem Alkoholisierungsgrad dagegen sogar eine leichte Steigerung gab.

So wurden beispielsweise im Jahr 2012 von Verkehrsteilnehmern mit mehr als 1,6 Promille 778 Unfälle verursacht – im Jahr 2021 waren es 795 Unfälle. Im Bereich ­zwischen 0,5 und 0,8 Promille hatte es dagegen im Jahr 2012 noch 290 Verkehrsunfälle gegeben – im Jahr 2021 sank die Zahl der Unfälle mit diesem Alkoholisierungsgrad aber auf 242. Generell zeigt sich, dass stärker alkoholisierte Personen für mehr Unfälle verantwortlich sind: Im Jahr 2021 lag der Alkoholisierungsgrad bei 343 Verkehrsunfällen zwischen 0,8 und 1,2 Promille und bei 544 Unfällen zwischen 1,2 und 1,6 Promille. 

Im Vorfeld verhindern und nicht erst im Nachhinein bestrafen

Die vorliegenden Statistiken deuten auch darauf hin, dass stark alkoholisierte Lenker eher wenig Einsicht zeigen. Das Verhalten von starken Trinkern ändert sich offenbar auch bei einer Senkung der Promillegrenze nicht. In solchen Fällen sind Kontrollen allein oft zu wenig.

Armin Kaltenegger
Armin Kaltenegger, Leiter des Fachbereichs Recht und Normen im Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV): „Alkoholwegfahrsperren sind deshalb so effektiv, weil sie Alkofahrten bereits im Vorfeld verhindern und nicht erst im Nachhinein bestrafen.“ Foto: KFV_APA-Fotoservice_Schedl

Viel effektiver wäre es daher laut KFV, wenn diese Personen ihr Fahrzeug gar nicht erst starten könnten. Kaltenegger fordert daher für diese Minderheit der uneinsichtigen Lenker die Einführung von Alkoholwegfahrsperren („Alkolocks“). „Alkoholwegfahrsperren sind deshalb so effektiv, weil sie Alkofahrten bereits im Vorfeld verhindern und nicht erst im Nachhinein bestrafen“, erklärt Kaltenegger. 

Alkolocks sind in Fahrzeuge eingebaute Sperren, die dafür sorgen, dass sich der Motor erst dann starten lässt, wenn die betroffene Person eine Atemprobe in diesen Geräten abgegeben hat und ein bestimmter Grenzwert nicht überschritten wird.  

Nicht für alle Verkehrsteilnehmer gilt die 0,5-Promille-Grenze

Doch auch heute gilt die 0,5-Promille-Grenze nicht für alle Fahrzeuglenkenden. Für Radfahrende ist ein Grenzwert von 0,8 Promille festgelegt.

Bei anderen Verkehrsteilnehmern ist hingegen bereits bei 0,1 Promille die Toleranzgrenze erreicht. 0,1 Promille gelten beispielsweise für Moped-Führerscheinbesitzer (Klasse AM) bis zum vollendeten 20. Lebensjahr sowie für Probeführerscheinbesitzer, Übungsfahrten („L“) und Führerscheinbesitzer der Klassen „C“, „D“ und „F“. Auch bei Schülertransporten und Fahrschulfahrten müssen die Lenker faktisch komplett nüchtern sein.

Freilich wäre es ratsam, wenn sich auch andere Verkehrsteilnehmer auf freiwilliger Basis an dieser 0,1-Promille-Grenze orientieren würden. Auf Kirtagen und anderen Festen kann man schließlich auch dann lustig sein, wenn man keinen Alkohol trinkt. 
Oder falls doch, sollte man vom Lenken eines Kraftfahrzeugs tunlichst die Finger lassen. Die Zeiten, in denen das von manchen als Kavaliersdelikt angesehen wurde, sind ein für alle Mal vorbei.