Junge Schüler sitzen zusammen
Bis 2025 sollen 40 Prozent der sechs- bis 14-jährigen eine ganztägige Schulform besuchen können. Foto: www.bilderbox.xom

750 Millionen für ganztägige Schulformen

Anfang Juni passierte überraschend eine Ministerratsvorlage den Ministerrat. Durch eine Abschlagszahlung zur verringerten Bankenabgabe waren plötzlich 750 Millionen Euro für das Budget verfügbar. Das Geld ist zwar noch nicht da, aber ein Verwendungszweck wurde rasch gefunden. Die Millionen sollen für den Ausbau der Ganztagsschulen reserviert werden.

Der Ausbau betrifft den schulischen Bereich sowie die damit verbundene Nachmittagsbetreuung. Bis 2025 sollen 40 Prozent der sechs- bis 14-jährigen eine ganztägige Schulform besuchen können. Jedes Kind soll in maximal 20 Kilometer Entfernung ein solches Angebot vorfinden. Mittelfristiges Ziel ist es, 120.000 Kinder zusätzlich in Ganztagesbetreuung zu bringen.



Kaum waren die ersten Ankündigungen veröffentlicht, wurde intensiv darüber diskutiert, wer und wofür das zusätzliche Geld verwendet werden sollte. Abgesehen davon, dass das zusätzliche Geld noch nicht vorhanden ist, beanspruchen die Länder einen rund 20-prozentigen Anteil, der ihnen durch die verringerte Bankenabgabe (als gemeinschaftliche Abgabe) am Anteil dieser Abschlagsabgabe zusteht. Der Gemeindeanteil von rund elf Prozent wurde nicht angesprochen, da das Geld ja den Gemeinden als Schulträger zukommen soll. Als nächster Streitpunkt entpuppte sich die Frage, ob das Geld nur für die ganztägige Schulform oder auch für die Einrichtungen der Kleinkindbetreuung verwendet werden dürfte.



Ebenso ist ungeklärt, ob die Ganztagsschulen nur mit verschränktem Unterricht – mit daraus resultierender Anwesenheitspflicht – oder offen – nur eine Nachmittagsbetreuung innerhalb oder außerhalb der Schule – geführt werden können. Ob man sich tatsächlich auf die Wahlfreiheit geeinigt hat, ist offen.

Bund soll das Geld verteilen



Nach derzeitigem Stand soll das Geld zunächst beim Bund landen und erst dann verteilt werden. Eine konkrete Vorgangsweise soll dann im Herbst vorliegen. Wie und in welcher Form die Schulpartner in die Entscheidung eingebunden werden sollen ist ebenfalls offen. Zweifel ist auch von den Ländern zu hören. Die Regelungen und auch Förderungen gibt es ja schon jetzt.

Ungelöste Probleme



Wenn Eltern von mehr als zwölf Kindern dies verlangen, muss eine Ganztagsbetreuung angeboten werden. Auch die Schulstruktur mit vielen kleinen Schulstandorten spielt dabei eine Rolle. Hier lassen sich ganztägige Schulformen nur schwierig umsetzen. Das wird auch der Grund sein, weshalb die bisherigen Förderungen noch nicht voll ausgeschöpft wurden.



Fraglich ist auch, wie die Kostenbeiträge für das Mittagessen geregelt werden. Soziale Staffelungen für die Beiträge sind in Diskussion. Dies sind nur einige Bereiche, die noch völlig ungelöst sind. Die schwierigsten Fragen – und für die Schulstruktur und die Finanzierungsverantwortung der Gemeinden entscheidendsten – wurden aber bisher ausgeklammert.



Wenn man den Schulbesuch ganztägiger Schulformen im Umkreis von 20 Kilometern ermöglichen will, ist das im urbanen Bereich vielleicht kein Problem, aber für den Rest der Gemeinden Österreichs bedeutet dies die Auflösung der Schulsprengel. Wie schaut es dann mit den Zahlungsverpflichtungen und der Planbarkeit für die Standorte aus?

Mehrkosten für Gemeinden beim Verwaltungspersonal



Ebenso ist die Frage des Personals zu klären. Es ist schon jetzt ein Unding, dass das Lehrpersonal beim Land und das Betreuungspersonal bei den Gemeinden angestellt ist und auch von diesen finanziert wird. Nicht nur dass dies die Führung und Koordination beeinträchtigt, lassen sich damit auch die Kosten einfach verschieben. Mehrere Schulen unter einer Leitung bringen Einsparungen für die Länder / den Bund, aber Mehrkosten für das damit notwendige Verwaltungspersonal für die Gemeinden. Ein Modell, das so nicht funktionieren kann. Hier gilt die Forderung, dass das gesamte Personal in eine Hand kommt und auch von dieser finanziert wird.



Hier wird es noch intensiver Gespräche bedürfen um all diese Fragen zu lösen. Jedenfalls müssen die Schulträger – und das sind meistens die Gemeinden - eingebunden werden. Und ob all dies bis Herbst zu erledigen ist, sei dahingestellt.