Ausbildungspflichtgesetz: Verwaltungsvereinfachung und Deregulierung sehen anders aus.
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Neue Meldepflichten verärgern die Gemeinden

Noch vor der Sommerpause soll das sogenannte Ausbildungspflichtgesetz beschlossen werden. Dieses sieht eine verpflichtende Ausbildung jedes Jugendlichen nach Beendigung der neunjährigen Schulpflicht vor.

Die Ausbildungspflicht soll unter anderem durch den Besuch weiterführender Schulen, durch eine Lehrausbildung oder durch eine gesundheitsberufliche Ausbildung erfüllt werden können. Die Ausbildung selbst darf dabei nicht von den von Seiten des SMS (Sozialministeriumservice) kundzumachenden Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen abweichen. Sollte der Jugendliche einer Beschäftigung nachgehen, so muss diese mit dem für den Jugendlichen erstellten aktuellen „Perspektiven- oder Betreuungsplan" vereinbar sein.




Zusätzliche Meldeverpflichtung kritisch


Abgesehen von den offensichtlich planwirtschaftlichen Zügen, die diesem Gesetzesentwurf innewohnen, den zahlreichen nach wie vor offenen Fragen (siehe rechts) und der zumindest prüfenswerten Sinnhaftigkeit der Schaffung von (Parallel-)Strukturen neben dem AMS (Arbeitsmarktservice), ist aus Sicht der Gemeinden als Träger der Pflichtschulen im Besonderen die vorgesehene zusätzliche Meldeverpflichtung kritisch hervorzuheben.


Gemäß § 13 Abs. 2 Ausbildungspflichtgesetz müssen unter anderem auch alle Pflichtschulen zahlreiche Daten an die Statistik Austria zwecks Kontrolle der Einhaltung der Ausbildungspflicht übermitteln. Kritik im Vorfeld, dass bereits nahezu idente Meldepflichten bestehen, blieb unerhört. So sind gemäß § 16 Schulpflichtgesetz alle „Ortsgemeinden" verpflichtet, Jahr für Jahr zum Zwecke der Kontrolle der Einhaltung der Schulpflicht sogenannte Schulpflichtmatriken zu führen. Parallel sind alle Schulen verpflichtet, zahlreiche Schülerdaten in das Bildungsdokumentationsregister (BilDok) für Zwecke der Statistik einzumelden.


Nicht zuletzt, da die Führung der Schulpflichtmatrik eine Kontrolle der Einhaltung der allgemeinen Schulpflicht nicht (!) gewährleistet, wurde in der Vergangenheit mehrfach vorgeschlagen, die Kontrolle der Einhaltung der Schulpflicht im Wege einer Verschneidung der Daten der BilDok mit dem ZMR durchzuführen. Damit wäre eine lückenlose und tatsächliche Kontrolle der Einhaltung der Schulpflicht gewährleistet, darüber hinaus wäre dieser Weg verwaltungs- und kosteneinsparend.




Ein und dieselben Daten mehrfach melden


Anstatt aber die Meldepflichten vernünftig und sinnvoll zu straffen, sieht die Regierungsvorlage nunmehr vor, dass Schulen (bzw. Schulerhalter) künftighin ein weiteres Mal ein und dieselben Daten melden müssen, im Bereich der Ausbildungspflicht noch dazu vier Mal im Jahr. Hinzu kommt, dass die BilDok ohnedies von der Statistik Austria geführt wird und daher die Daten, die für eine Kontrolle der Einhaltung der Ausbildungspflicht erforderlich sind, ohnehin bereits dort aufliegen. Verwaltungsvereinfachung und Deregulierung sehen anders aus.