Perchtenlauf
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Haftpflichtversicherung für Krampus- und Perchtenläufe

27. Oktober 2023
Das Land Kärnten bietet Brauchtumsvereinen seit dem Jahr 2005 einen Versicherungsschutz an. Konkret geht es dabei um Haftpflichtversicherungen für Brauchtumsveranstaltungen mit erhöhtem Risiko, wie beispielsweise Krampus- und Perchtenläufe oder das Kufenstechen.

Aktuell wird dieses Angebot von mehr als zwanzig Burschenschaften, die Kufenstechen veranstalten und mehr als zwanzig Krampus- und Perchtenvereinen in Anspruch genommen. Die Versicherungsprämien werden vom Land Kärnten übernommen.

Den Versicherungsschutz können Veranstalter (Brauchtumsvereine) in Anspruch nehmen, die bis zu zwei Krampus- oder Perchtenläufe mit bis zu 1.500 Besucherinnen und Besuchern - beziehungsweise Teilnehmerinnen und Teilnehmern - veranstalten.

Anmeldefrist ist der 8. November 2023. Eine Berücksichtigung kann nur nach Maßgabe der noch vorhandenen freien Plätze erfolgen. Nähere Informationen