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Mit den strukturstärkenden Bedarfszuweisungen werden den Vorarlberger Gemeinden strukturelle Nachteile, welche sich aus geringer Einwohnerzahl, aus geographischer Randlage, aus dem Bestehen mehrerer Ortsteile, aus einer fehlenden Lebensmittelnahversorgung usw. ergeben, abgefedert.
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Zweite Auszahlung der strukturstärkenden Bedarfszuweisungen beschlossen

8. Januar 2024
Die Vorarlberger Landesregierung hat Anfang Jänner die zweite und zugleich letzte Rate an „strukturstärkenden Bedarfszuweisungen“ für das Jahr 2023 mit einem Umfang von mehr als 14,5 Millionen Euro für 92 Vorarlberger Gemeinden genehmigt. Im Rahmen dieser Finanzspritze zur strukturellen Stärkung der Gemeinden wurde im vergangenen Jahr damit insgesamt rund 29,1 Millionen Euro genehmigt . „Die Unterstützung sichert den Gemeinden den nötigen Handlungsspielraum, der zum positiven Gestalten erforderlich ist“, so Landeshauptmann Markus Wallner.

Die mit einer Vielzahl von Aufgaben konfrontierten Gemeinden zu entlasten und aktiv zu unterstützen sei ein vorrangiges Anliegen des Landes. In diese Richtung zielen auch die „strukturstärkenden Bedarfszuweisungen“ ab, erläutert Wallner: „Diese Fördermittel stellen gerade für kleine und zumeist finanzschwache Gemeinden die zweitwichtigste Einnnahmequelle dar.“ Es gehe auch darum, den Gemeinden finanzielle Handlungsspielräume zu erhalten, stellt Wallner klar.

Gemeinden strukturell stärken

Mit den strukturstärkenden Bedarfszuweisungen werden den Vorarlberger Gemeinden strukturelle Nachteile, welche sich aus geringer Einwohnerzahl, aus geographischer Randlage, aus dem Bestehen mehrerer Ortsteile, aus einer fehlenden Lebensmittelnahversorgung usw. ergeben, abgefedert. Es wird zudem die Differenz zwischen der tatsächlichen Finanzkraft und dem rechnerischen Finanzbedarf der Gemeinden von Landesseite halbiert.

„Der Fokus liegt besonders auf den kleineren Gemeinden, die vielfach mit hohen Kosten für den Erhalt ihrer kommunalen Infrastruktur belastet sind“, so Wallner.

Bereits im Juli 2023 hat die Landesregierung die erste Rate von „strukturstärkenden Bedarfszuweisungen“ in Höhe von knapp 14,6 Millionen Euro zur Auszahlung bewilligt. „Allein über dieses Instrument wurden damit in Summe rund 29,1 Millionen Euro zur strukturellen Stärkung unserer Gemeinden freigegeben“, sagt Wallner.