Rheintal
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Inanspruchnahme von Flächen geht zurück

4. April 2024
Die Flächeninanspruchnahme ist in Vorarlberg im Ländervergleich gering, teilt Landesrat Marco Tittler in einer Anfragebeantwortung mit. Das im vergangenen Jahr eingeführte österreichweite Monitoringsystem zur Erfassung der Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelung zeigt, dass Vorarlberg mit einem Wert von 413 m² pro Einwohner nach Wien an zweiter Stelle liegt. Der Österreichdurchschnitt liegt bei 629 m² pro Einwohner.

Zur Flächeninanspruchnahme werden Verkehrsflächen, Siedlungsflächen, Freizeit- und Erholungsflächen sowie Ver- und Entsorgungsflächen gezählt. Von den in Anspruch genommenen Flächen sind in Vorarlberg rund 58,5 Prozent versiegelt (das entspricht rund 97 km²). Ab dem Jahr 2025 sollen belastbare Zahlen für die jährliche Entwicklung der Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelung vorliegen, die einen Vergleich auf Länder-, Bezirks- und Gemeindeebene ermöglichen.

Marco Tittler
Landesrat Marco Tittler: „Freiräume werden bereits seit den 1970er Jahren landesweit per Verordnung geschützt.“

„Der sorgsame Umgang mit Grund und Boden ist seit vielen Jahren ein Grundprinzip der Vorarlberger Raumplanungspolitik“, betont Tittler. So würden Freiräume beispielsweise bereits seit den 1970er Jahren landesweit per Verordnung geschützt. Raumplanung bedeute aber, so Tittler, auch immer Interessensausgleich. Die Gegebenheiten unterscheiden sich dabei in den einzelnen Bundesländern deutlich, weshalb für eine umfassende Beurteilung genaue Kenntnisse der regionalen Rahmenbedingungen unverzichtbar sei. 

Die Inanspruchnahme von Flächen hat in Vorarlberg trotz starker Bevölkerungszunahme und Wirtschaftswachstum in den letzten Jahren kontinuierlich abgenommen.

Tittler: „Das ist das Ergebnis einer konsequenten Raumplanungspolitik, die auf dem Raumbild 2030 als strategisches Dokument, dem Raumplanungsgesetz mit den entsprechenden Zielen, der befristeten Widmung, den Verdichtungszonen, den Vorbehaltsflächen für leistbaren Wohnraum, den Vorgaben für Einkaufszentren sowie den weiteren Landesraumplänen, den Räumlichen Entwicklungsplänen (REP), der regionalen Zusammenarbeit sowie den Förderungen für die Erarbeitung von Strategien und Konzepten basiert.“