Inanspruchnahme von Flächen geht zurück
Zur Flächeninanspruchnahme werden Verkehrsflächen, Siedlungsflächen, Freizeit- und Erholungsflächen sowie Ver- und Entsorgungsflächen gezählt. Von den in Anspruch genommenen Flächen sind in Vorarlberg rund 58,5 Prozent versiegelt (das entspricht rund 97 km²). Ab dem Jahr 2025 sollen belastbare Zahlen für die jährliche Entwicklung der Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelung vorliegen, die einen Vergleich auf Länder-, Bezirks- und Gemeindeebene ermöglichen.
„Der sorgsame Umgang mit Grund und Boden ist seit vielen Jahren ein Grundprinzip der Vorarlberger Raumplanungspolitik“, betont Tittler. So würden Freiräume beispielsweise bereits seit den 1970er Jahren landesweit per Verordnung geschützt. Raumplanung bedeute aber, so Tittler, auch immer Interessensausgleich. Die Gegebenheiten unterscheiden sich dabei in den einzelnen Bundesländern deutlich, weshalb für eine umfassende Beurteilung genaue Kenntnisse der regionalen Rahmenbedingungen unverzichtbar sei.
Die Inanspruchnahme von Flächen hat in Vorarlberg trotz starker Bevölkerungszunahme und Wirtschaftswachstum in den letzten Jahren kontinuierlich abgenommen.
Tittler: „Das ist das Ergebnis einer konsequenten Raumplanungspolitik, die auf dem Raumbild 2030 als strategisches Dokument, dem Raumplanungsgesetz mit den entsprechenden Zielen, der befristeten Widmung, den Verdichtungszonen, den Vorbehaltsflächen für leistbaren Wohnraum, den Vorgaben für Einkaufszentren sowie den weiteren Landesraumplänen, den Räumlichen Entwicklungsplänen (REP), der regionalen Zusammenarbeit sowie den Förderungen für die Erarbeitung von Strategien und Konzepten basiert.“