Deutschkreutz
Die Landschaft und die spezielle Siedlungsstruktur bilden die Grundlage für den Tourismus in der Region.
© Ewald Fröch - stock.adobe.com

Wo das Mittelburgenland hinwill

11. August 2023
Am 9. August 2023 wurde das „Leitbild Regionales Entwicklungsprogramm Mittelburgenland“ präsentiert, danach unterschrieben alle 28 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Gemeinden die Vereinbarung zur Umsetzung des Leitbildes in der Region Mittelburgenland.

Das Land Burgenland erstellt erstmals landesweite Regionale Entwicklungsprogramme (REP) gemäß §13 des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes. „REP“ sind Verordnungen der Landesregierung und legen Maßnahmen und Ziele fest, um die Entwicklung einer Region zu forcieren. Sie zeigen Potenziale und neue und innovative Möglichkeiten für die Zukunft auf und enthalten Grundsätze der örtlichen Raumplanung, die sich direkt an die Gemeinden richten.

Wozu sich die Gemeinden verpflichten

Die unterzeichneten Gemeinden verpflichteten sich, mit der Unterzeichnung des Übereinkommens, die Grundsätze, Leitziele und Leitgedanken des Leitbildes zu halten. Dazu gehören: Bewusstes Flächenmanagement praktizieren, gemeinsam fahren - Mobilität neu denken, mit dem Klimawandel leben, zusammen wirtschaften - gemeinsame, nachhaltige Betriebsstandorte, Gastfreundschaft leben, eine erlebenswerte Region sein, regionale, biologische Versorgung sichern und neuen Anforderungen gerecht werden.

Konsens mit Gemeinden erzielt

Landesrat Heinrich Dorner: „Es ist wichtig, über Gemeindegrenzen hinaus Ziele gemeinsam zu erarbeiten. Das Regionale Entwicklungsprogramm ist ein gutes Fundament für die Gemeinden. Wir sind in der Entwicklung bereits weiter als andere Bundesländer.“ Dem Land Burgenland sei es wichtig, bei allen Festlegungen immer den Konsens mit den jeweiligen Gemeinden vor Ort zu suchen. Daher gab es mit jeder Gemeinde individuelle Gesprächsrunden zur Detailabstimmung der Planungen.

Ein ebenso wichtiger Bestandteil der Entwicklung des „REP“ war die Bürgerbeteiligung. „Wir gehen einen wichtigen, mutigen Schritt, in der Zukunft muss es das Ziel sein, Betriebe interkommunal zu entwickeln“, so Dorner weiter.

Raumplanung im Fokus

Peter Zinggl von der Abteilung Landesplanung, Gemeinden und Wirtschaft erklärte das Projekt: „Raumplanung steht in den letzten Monaten und Jahren immer mehr im Fokus. Das Land Burgenland hat seit 2011 ein sehr innovatives und fortschrittliches Landesentwicklungsprogramm. Seit 2020 entwickeln wir Regionale Entwicklungsprogramme, die dieses ergänzen. Der Prozess in den letzten Monaten war wichtig, um gemeinsam mit den Gemeindevertretern, Projektsteuerungsgruppe und den Bürgern Ziele zu erarbeiten, in welche Richtung sich der Bezirk Oberpullendorf entwickeln soll.“

Ende des Jahres soll es die rechtskräftige Verordnung für das Mittelburgenland geben. Südburgenland sowie die Region Nord II folgen, danach gibt es für das Burgenland die wichtige Grundlage für die Gemeinden", so Zinggl. 

Die Besonderheiten der Region Mittelburgenland

Die Region zeichnet sich durch eine überwiegend ländliche Struktur aus. Sie umfasst 28 Gemeinden, beheimatet 37.524 Einwohnerinnen und Einwohner in 15.900 Haushalten. Weiters umfasst die Region 701,2 Quadratkilometer Fläche wovon 22,5 Prozent unter Naturschutz stehen und enthält 47 Prozent Waldanteil. 

Es leben dort viele Pendlerinnen und Pendler, die vor allem nach Eisenstadt und Wien auspendeln. Die Landschaft und die spezielle Siedlungsstruktur bilden die Grundlage für den Tourismus in der Region. Das Blaufränkischland mit Weinen, das Thermenangebot und das Angebot für den Aktivurlaub sind wichtige Alleinstellungsmerkmale. In der Region befinden sich zudem überregional wichtige Betriebsstandorte wie das Interkommunale Betriebsgebiet in Steinberg-Dörfl oder Neutal. 

Die Kernpunkte der Verordnung der Burgenländischen Landesregierung „Entwicklungsprogramm für die Region Mittelburgenland“

  1. Interkommunale Betriebsgebiete 
    Neuausweisungen von Betriebsgebieten außerhalb von Betriebsstandorten gemäß Landesentwicklungsprogramm sind nur bis zu einer Gesamtfläche von 1,5 ha zulässig. Darüberhinausgehende Neuausweisungen von Betriebsgebieten sind nur bei gemeindeübergreifender Kooperation als sogenannte „Interkommunale Betriebsgebiete zulässig. Damit setzt das „REP“ den Rahmen für eine zukünftige geordnete wirtschaftliche Entwicklung an den best geeigneten Standorten der Region.
     
  2. Überörtliche Siedlungsgrenzen
    Sie dienen zur Begrenzung von Baulandwidmungen zum Schutz sensibler Landschaftsteile und des Erholungswertes der Landschaft. Die in den REP festgelegten überörtlichen Siedlungsgrenzen wurden gemeinsam mit den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern erarbeitet.
     
  3. Landwirtschaftliche Vorrangzonen
    Durch die Ausweisung von landwirtschaftlichen Vorrangzonen im Regionalen Entwicklungsprogramm werden die fruchtbarsten, landwirtschaftlich genutzten Böden in der Region Mittelburgenland vor der Verbauung geschützt. Baulandwidmungen dürfen in landwirtschaftlichen Vorrangzonen nicht vorgenommen werden. Ausgenommen hiervon sind Erweiterungen bereits gewidmeten Baulandes bei einem bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb, aber auch Bauten für z. B. erneuerbare Energien.
     
  4. Freiraumzonen
    Freiraumzonen haben aufgrund natur- oder landschaftsschutzfachlicher Kriterien einen besonderen Naherholungswert. Baulandwidmungen sind hier nicht zulässig. 

Die vier „REP“-Regionen des Burgenlandes

In Kooperation mit der TU Wien/Institut für Raumplanung, Forschungsbereich Regionalplanung und Regionalentwicklung wurden die Inhalte der REP festgelegt und das Burgenland in vier Regionen eingeteilt:

  • Region „Nord 1“: Neusiedler See – Parndorfer Platte (Bez. Neusiedl am See und die Gemeinden am Westufer des Neusiedler Sees im Bez. Eisenstadt)
  • Region „Nord 2“: Eisenstadt-Mattersburg (Teile des Bez. Eisenstadt und Bez. Mattersburg)
  • Region Mittelburgenland (Bez. Oberpullendorf)
  • Region Südburgenland (Bez. Oberwart, Bez. Güssing und Bez. Jennersdorf)