Going am Wilden Kaiser
In Chaletdörfern und Großhotels muss künftig verpflichtend ein „vollwertiges gastronomisches Angebot“ vorhanden sein.
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Verschärfung bei Freizeitwohnsitzen

6. Juni 2023
Das Land Tirol verschärft einmal mehr die Gangart bei Freizeitwohnsitzen. Eine Novelle des Tiroler Raumordnungsgesetzes, das die Landesregierung beschlossen hat, sieht außerdem neue Vorgaben für leistbares Wohnen und Bodensparen sowie für Nachverdichtung im Bestand vor.

„Wir verfolgen in der Raumordnung in Tirol zwei große Ziele: Wir wollen einen Beitrag zum erschwinglichen Wohnen leisten und wir wollen so wenig Grund und Boden wie möglich verbrauchen. Illegalen Freizeitwohnsitzen sagen wir den Kampf an. Dafür geben wir den Gemeinden mit dem Raumordnungsgesetz die Instrumente in die Hand“, erklärt Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler.

Nur wenige Flächen für geförderte Wohnbau

In weniger als einem Drittel, nämlich in 86 der 277 Tiroler Gemeinden gibt es Flächen, die für den geförderten Wohnbau reserviert sind.

„Wir haben im vergangenen Jahr 143 Gemeinden als sogenannte Vorbehaltsgemeinden mit hohem Wohndruck ausgewiesen. Diese Gemeinden müssen künftig verpflichtend Flächen für den geförderten Wohnbau und somit für leistbares Wohnen ausweisen“, hebt Geisler eine zentrale Bestimmung für eine aktive Raumordnungspolitik der Gemeinden hervor. Zwischen 48 Euro beispielsweise in der Außerferner Gemeinde Namlos und 387 Euro in Innsbruck und Umgebung darf der Quadratmeter Grund im geförderten Wohnbau kosten.

Grundpreis lediglich 13 Prozent der Wohnkosten

„Die in Tirol zweifelsohne hohen Grundpreise sind aber nur die halbe Miete. Im geförderten Wohnbau machen sie durchschnittlich nur 13 Prozent der Wohnkosten aus. Kostenreiber sind vor allem die Baukosten“, sieht Geisler wichtige Ansatzpunkte außerhalb der Raumordnung.

Im Jahr 2022 betrugen die Baukosten im geförderten mehrgeschossigen Mietwohnbau durchschnittlich rund 3.000 Euro. „Nur über Grundstückspreise zu diskutieren, greift deshalb zu kurz“, ist der Raumordnungslandesrat überzeugt.

Warme Küche gegen kalte Betten

Einmal mehr verschärft die Landesregierung die Gangart bei Freizeitwohnsitzen. In Gemeinden mit hohem Wohndruck gibt es künftig ein generelles Verbot für neue Freizeitwohnsitze.

„Illegalen Freizeitwohnsitzen sagen wir in mehrfacher Hinsicht den Kampf an: Wir stärken die Gemeinden, die die Einhaltung der Bestimmungen kontrollieren, und wir bauen potenziellen illegalen Freizeitwohnsitzen in Chaletdörfern und Großhotels vor“, fasst Geisler wesentliche Bestimmungen der Novelle des Tiroler Raumordnungsgesetzes zusammen. In Chaletdörfern und Großhotels muss künftig verpflichtend ein „vollwertiges gastronomisches Angebot“ vorhanden sein. Außerhalb des Städte- und Kongresstourismus bedeutet das in der Regel Halbpension.

Strafgelder fließen in Gemeindekasse

Zuständig für die Überwachung der Bestimmungen über Freizeitwohnsitze sind die Gemeinden.

Im Jahr 2022 wurden in Tirol mehr als 50 Verwaltungsstrafverfahren wegen illegaler Freizeitwohnsitznutzungen eingeleitet. Allein in den drei Unterländer Bezirken Kufstein, Kitzbühel und Schwaz wurden rund 90.000 Euro an Strafzahlungen verhängt.

80 Prozent der Strafen fließen künftig in die Gemeindekasse. Damit will das Land Tirol Anreize zur Kontrolle schaffen und zumindest ein Teil des Personal- und Sachaufwandes der Gemeinden decken.

Bodensparen bei Bestandserweiterung

Weiter forciert wird auch die bodensparende Bebauung. Schon jetzt gilt bei der Neuerrichtung von Handelsbetrieben die Pflicht zur Mehrfachnutzung der bebauten Fläche.

Parkplätze müssen ins Untergeschoss, ebenerdig wird verkauft, obenauf sind – wenn möglich – Wohnungen oder Büros. Künftig soll diese Regel auch für Einkaufszentren und für bestehende Handelsbetriebe gelten, wenn diese maßgeblich erweitern oder umbauen.

Fokus auf Verdichtung nach innen

„In der Raumordnung und beim leistbaren Wohnen liegt vieles in den Händen der Gemeinden. Wir geben ihnen mit dieser Novelle weitere Werkzeuge in die Hand“, fasst LHStv. Geisler zusammen.

Das Land wird den Gemeinden und Planungsverbänden zudem künftig regelmäßig eine Übersicht über die bestehenden Baulandreserven und die für eine Verdichtung infrage kommenden Grundflächen zur Verfügung stellen. Dieses Baulandmonitoring soll den Blick der Gemeinden für die Möglichkeiten für Verdichtung im Bestand schärfen und zur Baulandmobilisierung beitragen.

Die Novelle des Tiroler Raumordnungsgesetzes wird gemeinsam mit der Tiroler Bauordnung, die vor allem im Bereich der Photovoltaik wesentliche Erleichterungen vorsieht, im Juli im Tiroler Landtag behandelt und soll mit 1. September 2023 in Kraft treten.