Offen bleibt die Frage, wie mit Normen umzugehen ist, die mit anderen Normenwerken in Widerspruch stehen. Foto: Bacho - shutterstock.com

Neues im Bereich Elektrotechnik

Das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung sieht die Erarbeitung einer zeitgemäßen Regelung von Normen vor.

Dem Arbeitsprogramm folgend, wurde bereits im vergangenen Jahr das Normengesetz 2016 erlassen, das die notwendige Transparenz und klare Vorgaben bei der Erarbeitung von Normen schafft und einen zumindest teilweisen kostenlosen Zugang zu Normen ermöglicht. Da die elektrotechnische Normung aus dem Geltungsbereich des Normengesetzes 2016 explizit ausgenommen wurde, erhalten die elektrotechnischen Normen einen neuen rechtlichen Rahmen im Wege einer Änderung des Elektrotechnikgesetzes, die derzeit in parlamentarischer Behandlung ist.


Die Novellierung des Elektrotechnikgesetzes 1992 befasst sich mit folgenden Schwerpunkten:



 


  • Präzisierung der Aufsichtsregelungen.

  • Neuausrichtung der Finanzstruktur der elektrotechnischen Normung unter gleichzeitiger Entlastung der Anwender.

  • Erleichterter Zugang zu elektrotechnischen Normen und zur Mitarbeit im Normungsprozess für KMU.

  • Weitere Anpassungen im Elektrotechnikgesetz 1992, die insbesondere aus den Bestimmungen über die elektrotechnische Normung abzuleiten sind.



 

Die vorliegende Gesetzesnovelle ist wie auch schon das Normengesetz 2016 zu begrüßen. Positiv hervorzuheben ist, dass (zumindest) rein österreichische Normen veröffentlicht und demgemäß kostenlos zugänglich gemacht werden müssen, so diese für verbindlich erklärt wurden. Ebenso zu begrüßen ist, dass elektrotechnische Normen, die für nicht verbindlich erklärt wurden, unverzüglich zu überarbeiten sind, sollten sie bestehenden gesetzlichen Bestimmungen widersprechen. Offen bleibt jedoch die Frage, wie mit Normen umzugehen ist, die mit anderen Normenwerken in (unauflösbarem) Widerspruch stehen.


Auch ungeklärt erscheint die Frage, wie mit vielen anderen Normen, die ebenso für verbindlich erklärt werden können, jedoch weder vom Normengesetz 2016 noch von der nun vorliegenden Gesetzesnovelle erfasst sind, umzugehen ist (so etwa die RVS, die von Seiten des BMVIT für verbindlich erklärt werden können). Auch diesbezüglich bedarf es eines neuen Rechtsrahmens - zumindest analog zu den Bestimmungen des Normengesetzes 2016 und des Elektrotechnikgesetzes.



 

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