Salatbuffet in einer Kantine
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Essen

Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung

2,5 Millionen Menschen essen in Österreich täglich außer Haus. In Kindergärten, Schulen, Mensen, Kasernen, Kantinen, Spitälern oder Seniorenheimen. Diese Menschen wollen wissen, woher das Essen auf Ihren Tellern kommt, weswegen mit 1. September 2023 für die Gemeinschaftsverpflegung die Verordnung zur verpflichtenden Herkunftsangabe von Speisen, die Fleisch, Milch und Eier enthalten, in Kraft tritt. Für viele öffentliche Verpflegungseinrichtungen aber auch in privaten Mensen und Betriebskantinen stellt sich damit die Frage nach einer möglichst einfachen Umsetzung dieser neuen gesetzlichen Verpflichtung. Hier setzt die Landwirtschaftskammer mit dem Herkunftszeichenkontrollsystem „Gut zu wissen!“ an, erklärte die Leiterin der Initiative Katharina Tidl im Rahmen eines Fachvortrages auf der Kommunalmesse in Innsbruck.

Mit der Initiative „GUT ZU WISSEN“ informieren die Gemeinschaftsverpflegungsbetriebe entsprechend der Verordnung freiwillig und transparent über die Herkunft von Fleisch, Milch und Milchprodukte sowie Eiern und die Haltungsformen der Legehennen und geben Ihren Gästen damit Klarheit und Sicherheit.

Im Handel ist die Herkunftskennzeichnung bereits verpflichtend vorgeschrieben. Mit „Gut zu Wissen“ geben nun auch Verpflegungsbetriebe ihren Gästen die Möglichkeit sich zu orientieren und nach Herkunft und Qualität frei zu wählen.

„Das schafft Vertrauen in den Betrieb und gibt Sicherheit“, weiß Tidl und erklärte, was zu tun ist, um an der Initiative teilnehmen zu können. Nach der Registration auf der Gut-zu-wissen-Homepage erhält man kostenlos eine professionelle Erstberatung vor Ort durch „Gut zu wissen“-geschulte Berater. Diese umfasst das Erklären der Richtlinien & Teilnahmebedingungen, Unterstützung und Hilfestellung in der Umsetzung der transparenten Herkunftskennzeichnung sowie Beratungsunterlagen. In weiterer Folge wählt der Betrieb selbst eine unabhängige Kontrollstelle aus (z.B. LACON, AGROVET, BIOS, AGES, SLK etc.)

Nach der positiven Kontrolle gemäß der AMA-Richtlinie zur Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung erhält der Betrieb ein Zertifikat für die transparente Herkunftskennzeichnung von Fleisch, Milch & Milchprodukten, Eiern & Eiprodukten sowie die Haltungsform der Legehennen. Die Kosten der Kontrolle trägt der Betrieb.

Basisinformation mittels Aushang

Die einfachste Form der Herkunftskennzeichnung besteht in einer dauerhaften Basisinformation mittels Aushangs eines für Konsumentinnen und Konsumenten gut sichtbaren Infoplakates an jedem Standort des Betriebes. Der Status des jeweiligen Betriebes ist auch über die Gut-zu-wissen-Service-Website abrufbar, die mit einem klaren und einfachen Informationssystem basierend auf einem Zwei-Lupen-Herkunftsschema auf einen Blick erkennen lässt, woher das Essen kommt.

„Die Zielsetzung ist Transparenz, und nicht, dass die Küchen österreichisch einkaufen müssen“, stellt Tidl klar. Für den Betrieb ersetzt das Teilnehmen an der Initiative übrigens die Kontrollen der Lebensmittelbehörde. Auch das ist gut zu wissen.

Weitere Informationen zur Initiative und zur Teilnahme finden sich unter www.gutzuwissen.co.at.

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