Baum wird umgeschnitten
Baumbesitzer sind verunsichert: Kommt jemand durch einen umstürzenden Baum oder einen herabfallenden Ast zu Schaden, ist die Haftung nicht einheitlich geregelt. Um nicht zur Verantwortung gezogen werden zu können, schießen Waldbesitzer daher oft übers Ziel hinaus und fällen entlang von Forststraßen und Wegen mehr Bäume als nötig.
© dieter76 - stock.adobe.com

Baumschutz: Wie man „Angstschnitte“ vermeiden will

5. März 2021
Immer öfters werden Bäume einfach nur deswegen gefällt, weil die Eigentümer Angst von Haftungsklagen im Fall eines Unfalls haben. Eine Initiative will das zukünftig verhindern und fordert Gesetzesänderungen. Bäume sollen nicht wie Bauwerke behandelt werden.

„Wir freuen uns über sehr über den Schulterschluss mehrerer Initiativen und Institutionen, um weitere massive und unnötige Baumschnitte zu verhindern“, erklärt Karin Büchl-Krammerstätter, Leiterin der Stadt Wien – Umweltschutz. „Sowohl die erfolgreiche Petition von mehreren Wienerwald-Gemeinden, als auch die Ankündigung im Arbeitsübereinkommen der Bundesregierung, die rechtliche Haftungssituation bei Bäumen zu evaluieren, unterstützen und stärken die Ergebnisse und Forderungen Plattform ,Zukunft mit Bäumen – Bäume mit Zukunft‘, die bereits seit Jahren auf dem Tisch liegen.“ 

Entscheidend sei nun, „dass die nötigen Maßnahmen zum Schutz wertvoller Baumbestände rasch umgesetzt werden – das ist für den Klimaschutz und die nötige Klimawandelanpassung von größter Bedeutung“, betont Büchl-Krammerstätter. Denn zwei aktuelle Umfragen der Plattform bestätigen einen großen Handlungsbedarf zum Schutz der Baumbestände. 

Die Plattform „Bäume mit Zukunft – Zukunft mit Bäumen wurde bereits 2017 von Büchl-Krammerstätter initiiert und wird bereits von mehr als 35 Institutionen unterstützt: Darunter sind Vertretungen großer Forstbetriebe, NGOs, öffentliche Verwaltungen, Naturschutzorganisationen, Schutzgebietsverwaltungen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Vertreterinnen und Vertreter der Normenausschüsse Baumpflegerinnen und Baumpfleger, Umweltanwaltschaften sowie der Gemeindebund und der Städtebund.

Überbordende Angstschnitte rechtlich nicht nötig

„Dazu kommt eine außerordentlich gute Zusammenarbeit und Kooperation von Spitzenbeamten des Justiz- sowie des Land- und Forstwirtschaftsministeriums mit der Plattform“; betont Karin Büchl-Krammerstätter. „So kam beispielsweise das seitens des Justizministeriums initiierte Symposium „Baumsicherung“, das die Stadt Wien – Umweltschutz 2019 gemeinsam mit der Nationalparkverwaltung Donauauen durchgeführt hatte, zu dem Ergebnis, dass Baumschnitte aus Angst vor Haftungsfolgen unnötig massiv und rigoros durchgeführt werden.“ Denn die teilnehmenden Repräsentantinnen und Repräsentanten der Rechtsprechung und der Rechtswissenschaft zeigten bei diesem Symposium auf, dass die derzeit durchgeführten überbordenden Vorsichtsmaßnahmen in ihrer Intensität eigentlich keine rechtliche Grundlage haben.

Umfrage unter Österreichs Richterschaft

Wie groß die Verunsicherung dennoch ist und dass es einen hohen Handlungsbedarf gibt, zeigt eine aktuelle Onlineumfrage der Plattform, die unter österreichischen Richterinnen und Richtern durchgeführt wurde und bei der knapp ein Viertel der 362 Teilnehmenden angab, Veränderungen in der Beurteilung von Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit Schäden durch Bäume wahrgenommen zu haben. Demnach hätten sie einerseits in der Rechtsprechung Haftungsverschärfungen wahrgenommen und im Umgang mit Bäumen verstärktes Zurückschneiden, Fällen und Roden von Bäumen bemerkt.

Weniger Eigenverantwortung – höhere Klagsfreudigkeit

Knapp 40 Prozent gaben überdies an, Veränderungen in der Beurteilung von Sorgfaltspflichten auch in anderen, vergleichbaren Haftungsfeldern wahrgenommen zu haben: Demnach habe es am häufigsten Veränderungen in den Haftungsfeldern Verkehrssicherung und Tierhaltung (besonders bei Hunden und Weidetieren – Stichwort „Kuhurteil“) gegeben. Als Art der Veränderung konstatierten sie am häufigsten das Anlegen eines strengeren Sorgfaltsmaßstabs. Außerdem wurden ein verringertes Gefühl für Eigenverantwortung und eine höhere Klagsfreudigkeit wahrgenommen.

Änderungen im ABGB und Forstgesetz

Auf die Frage, welche Maßnahmen aus ihrer Sicht geeignet wären, um diese überbordenden Baumschnitte künftig zu vermeiden, sprachen sich 35,9 Prozent der befragten Richter für gesetzliche Änderungen aus: Vor allem solle im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) beim § 1319 eine Anmerkung ausgeräumt werden, wonach Bäume bei Sicherungsmaßnahmen analog zu Bauwerken zu beurteilen seien. Weiters solle im Forstgesetz im § 176 das „Haftungsregime“ für Wälder eindeutig geklärt werden. 60,2 Prozent forderten überdies klare Standards für die Hinweis- und Informationspflichten von Baumverantwortlichen.

„Dass Bäume rechtlich nicht als Naturgebilde, sondern wie Bauwerke behandelt werden, kritisieren wir schon seit langem“, betont Karin Büchl-Krammerstätter. „Denn genau das führt zu vermeintlich notwendigen unnötig hohen Sicherheitsstandards.“ 

Wunsch nach einem Praxisleitfaden

Darüber hinaus betont Büchl-Krammerstätter, dass diese Gesetzeskorrekturen aber alleine nicht reichen, sondern auch zusätzliche Aufklärungs- und Informationsmaßnahmen notwendig seien. Dies bestätigen auch die befragten Richterinnen und Richtern – denn drei Viertel der Befragten sprachen sich für einen allgemein verständlichen Praxisleitfaden aus, der Baumverantwortlichen den Nachweis ermöglicht, ihre Sorgfaltspflichten eingehalten zu haben.  

Umfrage unter Symposiums-TeilnehmerInnen

Diese Ergebnisse werden auch durch eine weitere Onlineumfrage bestätigt und verstärkt, die kürzlich unter den Teilnehmern des Symposiums „Baumsicherung“ in Hainburg durchgeführt wurde; unter denen sich neben Juristen auch Baumverantwortliche, Baumexperten, Interessensvertreter und Sachverständige befanden.

Verunsicherung führt zu „Angstschnitten“

Unter diesen Befragten gaben über zwei Drittel an, eine Zunahme der Angstschnitte wahrzunehmen. In den Erläuterungen dazu wurde am häufigsten Verunsicherung über Haftungsrisiken und ein strengerer Sorgfaltsmaßstab als Gründe für „Angstschnitte“ genannt. Drei Viertel von ihnen nehmen bei Baumverantwortlichen eine gestiegen Angst vor Schadenersatzklagen war; 60,9 Prozent der Befragten bestätigten, dass es mehr Angstschnitte gebe, denen Bäume zum Opfer fallen. 50 Prozent bestätigen, dass durch die gestiegenen Sorgfaltsansprüche die Kosten für die BaumhalterInnen gestiegen seien.

Bei der Frage nach geeigneten Verbesserungsmaßnahmen sprachen sich hier 63,4 Prozent für klare Standards bei den Hinweis- und Informationspflichten von Baumverantwortlichen aus. Unter dieser Zielgruppe forderten 61 Prozent Änderungen im ABGB und Forstgesetz. Und 58,5 Prozent wünschen sich einen „allgemein verständlichen Praxisleitfaden“.

Leitfaden bereits im ersten Praxistest

Genau hier hat die Plattform „Zukunft mit Bäumen – Bäume mit Zukunft“ ebenfalls bereits wichtige Vorarbeit geleistet – und einen derartigen Leitfaden erarbeitet: Dieser bietet Baumverantwortlichen einen Überblick, wo und welche Sicherungsmaßnahmen an Bäumen nötig sind – und wo nicht. Dieser Leitfaden wird derzeit noch in der Praxis getestet, danach wird er nötigenfalls noch nachgeschärft und soll anschließend noch heuer der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. 

„Uns ist es ganz besonders wichtig, dass der fertige Leitfaden dann wirklich Hieb- und Stichfest ist“, betont Karin Büchl-Krammerstätter. „Denn wenn er als neues Standardwerk für die Baumpflege akzeptiert wird, kann er entscheidend mithelfen, dass einerseits den Menschen im Umfeld von Bäumen Sicherheit geboten wird – und dass gleichzeitig auch die wertvollen und wunderschönen Baumbestände nachhaltig für die Zukunft gesichert werden.“