Es wird abgeraten, dass Gemeinden eigeninitiativ werden und Ankäufe von Corona-Tests oder -Ausstattungen vornehmen.
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Neue Infos für Gemeinden zur Corona-Situation

23. März 2020
Am Freitag hat die Bundesregierung alle Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus bis inklusive Ostermontag, 13. April, verlängert. Welche Verordnungen und Erlässe sind aber nun für die Arbeit in den Gemeinden relevant?

Am Freitag, 21. März, ist eine Änderung der Verordnung des Gesundheitsministers in Kraft getreten. Die Änderungen betreffen folgende Punkte:

  • Verlängerung der Maßnahmen (Betretungsverbote, Beschränkungen etc.) bis einschließlich Ostermontag, 13. April 2020.
  • Home-Office-Gebot wieder aufgehoben! Es wurde in der Verordnung jener Passus wieder geändert, der de facto am Freitag eine Home-Office Pflicht auferlegt hätte!
  • Spielplätze und Sportplätze: Die Gemeinden sind mit der aktuellen Kommunikation bezüglich Spielplätze etwas unglücklich. Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl hat Gesundheitsminister Anschober diesbezüglich kontaktiert.
    Folgende Regelung gilt nun: Es gilt nach wie vor nur ein Betretungsverbot von „Sportplätzen". Ein Betretungsverbot von „Spielplätzen" wurde nicht in die Verordnung aufgenommen. Das auch mit dem Hintergrund, dass Gemeinden von sich aus bereits aktiv geworden sind und teilweise Spielplätze gesperrt haben.
    Es obliegt also weiterhin der jeweiligen Gemeinde, ob sie ihre Spielplätze offen hält oder nicht. Es macht deswegen auch Sinn, die Entscheidung über eine Sperre von Spielplätzen den Gemeinden zu überlassen, da sie die Gegebenheiten vor Ort am besten kennen. Wenn Spielplätze offen gehalten werden, ist es besonders wichtig - wie auch sonst im öffentlichen Raum -, dass Ansammlungen vermieden und die Abstände eingehalten werden.

Meldung von Corona-Fällen an Bürgermeister

Aufgrund zahlreicher Rückmeldungen aus den Gemeinden hat sich der Gemeindebund bei den zuständigen Stellen in den Bundesministerien bemüht, die zeitnahe Kommunikation von Corona-Fällen in den Gemeinden auch an die Bürgermeister zu gewährleisten.

Am Samstag, 21. März, haben das der Gemeindebund seitens des Gesundheitsministeriums die Info erhalten, dass alle Bezirksverwaltungsbehörden über die Bundesländer noch am Freitagabend informiert wurden, dass die Information der Anzahl der in der jeweiligen Gemeinde Erkrankten an die Bürgermeister zulässig ist. Der Gemeindebund will aber auch weiter darauf drängen, dass die Bezirksverwaltungsbehörden Fälle an die Gemeinden melden müssen.

Lösung für Postpartner

Am Freitag, 21. März, ist auch - auf Drängen des Österreichischen Gemeindebundes - eine weitere Änderung bezüglich Postpartnern in Kraft getreten. Nachdem bisher unklar war, ob auch Gemeinden, die als Postpartner fungieren, den Postpartner zusperren müssen oder offenhalten können, wurde in der Verordnung nun klargestellt:

  1. Gemeinden, die auch als Postpartner fungieren, können den Postpartner weiter aufrecht erhalten. Für die Postpartner gilt also kein Betretungsverbot, dennoch ist darauf zu achten, dass möglichst kein enger persönlicher Kontakt erfolgt.
  2. Postpartner, die aufgrund des Betretungsverbotes ihres Grundgeschäfts (Papierfachhandel, Eisenwarenhandel etc.) auch die Postpartnerschaft beenden mussten, dürfen nun, sofern es sich um die einzige Post-Geschäftsstelle in der Gemeinde handelt, den Postpartnerbetrieb (aber nur diesen) offen halten. Klarzustellen ist aber, dass es sich bei beiden Fällen um keine Pflicht handelt. Alle Infos und Details diesbezüglich gibt es direkt bei der Post. 

Thema Kurzarbeit

Beim Thema „Kurzarbeit“ ist darauf hinzuweisen, dass Arbeitgeber wie Gemeinden, Gemeindeverbände, Bundesländer, Bund, juristische Personen öffentlichen Rechts und politische Parteien nicht gefördert werden! Daraus folgt aber, dass ausgegliederte Einheiten (GmbH etc.), selbst wenn sie im 100prozentigen Eigentum der Gemeinden stehen, förderbar sind.

Kinderbetreuung in den Osterferien

Bildungsminister Faßmann hat angekündigt, dass zwecks Betreuung in den Osterferien die Schulen, soweit erforderlich zur Betreuung der Kinder offengehalten werden sollen. Die Betreuung der Schüler soll über das Lehrpersonal erfolgen.

Bezüglich Betreuung der Kinder in den Kindergärten sollten seitens der Bundesländer ähnliche Regelungen getroffen werden, damit die Betreuung für Kinder deren Eltern arbeiten müssen, weiter gegeben ist. Diesbezüglich sollten seitens der Gemeinden die Empfehlungen der Kindergartenabteilungen der Bundesländer abgewartet werden.

Corona-Tests

Immer wieder wird von neuen Testmöglichkeiten und von flächendeckenden Tests gesprochen. Mancherorts gibt es Kritik an zu wenigen Tests bzw. Kritik aufgrund unzureichender Ausstattungen.

In diesem Zusammenhang hält das Generalsekretariat des Österreichischen Gemeindebundes fest, dass die Durchführung von Tests, die Zurverfügungstellung von Corona-Tests und der erforderlichen Ausstattung (Schutzbekleidung etc.) ausschließlich in die Zuständigkeit der Gesundheitsbehörden fällt. Es handelt sich bei diesen Aufgaben um keine Aufgaben der örtlichen Sanitätspolizei. Es wird daher abgeraten (auch aus Sicherheitserwägungen), dass Gemeinden eigeninitiativ werden und Ankäufe von Tests oder Ausstattungen vornehmen.