Datenschutz in Corona-Zeiten
Erst wenn Gemeinden die Daten über Betroffene erhalten, können sie Hilfe organisieren.
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Gemeinden können Namen von Erkrankten erhalten

8. April 2020
In der dritten Sondersitzung des Nationalrates im Zuge der Corona-Krise wurden auch gemeinderelevante Maßnahmen beschlossen. Ein Überblick:

Datenübermittlung über Corona-Erkrankte an Gemeinden möglich

Im Rahmen einer Änderung des Epidemiegesetzes wurde nach langem Tauziehen eine rechtliche Grundlage für eine Übermittlung der Daten von Personen, die sich mit SARS-CoV-2 infiziert haben oder sich in Quarantäne befinden, an die Gemeinden geschaffen.

Demnach ist die Bezirksverwaltungsbehörde nun ermächtigt, dem Bürgermeister die Namen und die erforderlichen Kontaktdaten der Betroffenen, die in seinem Gemeindegebiet wohnhaft sind, mitzuteilen, wenn und soweit es zur Versorgung dieser Personen mit notwendigen Gesundheitsdienstleistungen oder mit Waren oder Dienstleistungen des täglichen Bedarfs unbedingt notwendig ist.
 
„Sollte die Bezirksverwaltungsbehörde die Daten weitergeben, so bitte ich im Interesse der Betroffenen dem Datenschutz und der Datensicherheit wie gewohnt höchste Priorität einzuräumen“, appelliert Gemeindebund-Präsident Alfred Ried. Dies auch vor dem Hintergrund, dass Verstöße gegen Datenschutz und Amtsgeheimnisse strafrechtliche und schadenersatzrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Die empfohlene Vorgangsweise für Bürgermeister zum Datenschutz:

  • Wenn Daten elektronisch übermittelt werden, Mails keinesfalls abspeichern und niemals digital weiterleiten!
  • 1. Schritt: Kontaktaufnahme mit den Betroffenen: Nachfragen, ob Hilfe und Unterstützung benötigt wird bei Lebensmittelversorgung oder bei der Versorgung mit Gesundheitsdienstleistungen! Wenn keine Hilfe benötigt wird, Informationen über Erkrankte keinesfalls weiterleiten!
  • 2. Schritt: Wenn Unterstützung durch Betroffenen erwünscht: Zustimmungserklärung zur Datenweiterleitung an Gesundheitsdienstleister (Arzt, Rotes Kreuz etc.) einholen und diese auch dokumentieren! Es gilt stets: Keinesfalls dürfen Daten ohne Zustimmung weitergegeben werden!

Alfred Riedl: „Wir Bürgermeister tragen vor allem in Krisenzeiten eine große Verantwortung und genießen im Vergleich zu allen anderen Ebenen das größte Vertrauen in der Bevölkerung. Bürgermeister verlangen die Daten nicht aus Jux und Tollerei, sondern aus Überzeugung, dass sie als Krisenmanager einen wichtigen Beitrag zur Hilfestellung der Betroffenen und zur Eindämmung der Krise leisten können und zugleich die Gesundheitsbehörden unterstützen und entlasten können. So ist es erst durch Bekanntgabe der Daten möglich, dass der Bürgermeister mit Betroffenen Kontakt aufnimmt um in Erfahrung zu bringen, ob Hilfe benötigt wird, sei es von der Gemeinde selbst, von Hilfsorganisationen, von örtlichen Hol- und Bringdiensten.“

Selbstverständlich solle das in enger Abstimmung mit der Bezirksverwaltungsbehörde passieren, die wiederum auf Informationen der Gemeinden zurückgreifen kann.

Gemeinderatssitzungen per Videokonferenz in Corona-Zeiten

Laut Nationalratsbeschluss können Bürgermeister künftig – im Falle außergewöhnlicher Verhältnisse - wie wir sie derzeit mit der Corona-Krise vorfinden, ihre Gemeinderatssitzungen auch als Videokonferenz oder im Umlaufweg abhalten.

Diesbezüglich wurde eine Änderung im Bundesverfassunggesetz vorgenommen. Das ist allerdings nur ein erster Schritt – für die endgültige Durchführung von Sitzungen per Umlaufbeschluss oder Videokonferenz braucht es eine jeweilige landesgesetzliche Anpassung in den Gemeindeordnungen, die nun in einem weiteren Schritt in den jeweiligen Landtagen zu erfolgen hat.