Bernhard Haubenberger
Bernhard Haubenberger meint, dass – entgegen anderslautenden Behauptungen – Österreich nicht Schlusslicht im Sachen Transparenz bleibt.
© Philipp Monihart

Informationsfreiheitsgesetz

Der Vergleich macht sicher

Begriffe wie „Mogelpackung“ und „Augenauswischerei“ sind gefallen. Österreich wäre weiterhin Schlusslicht in Sachen Transparenz war zu hören und zu lesen. Alles von Leuten, die entweder den Gesetzestext nicht gelesen haben, ihn nicht verstanden haben oder bewusst nicht verstehen wollten. Im Übrigen auch von Leuten, von denen man es allein ihrer Profession wegen nicht erwarten würde.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Ein Blick über den Tellerrand, anders gewendet ein Blick über die Grenzen Österreichs, zeigt ein anderes als jenes Bild, das auf Grundlage des nunmehr vorliegenden Gesetzesentwurfs gezeichnet wurde.

Mitnichten ist es so, dass Österreich „im Transparenzranking“ in den hinteren Rängen zu finden sein wird. Mit diesem Gesetz wird ein Meilenstein gesetzt, der, der Intention dieses Gesetzes gerecht werdend, die Information zur Regel und die Geheimhaltung zur Ausnahme macht.

Dass mit dem, was vorliegt, nicht alle zufrieden sind, ist realpolitisch als Selbstverständlichkeit zu werten. Und doch werden mit diesem Entwurf das Recht auf Information gestärkt, die Transparenz staatlichen Handelns erhöht, zugleich Datenschutz und Persönlichkeitsrechte gewahrt und die Bürokratie (zumindest in kleineren Gemeinden) im Zaum gehalten. Im Ergebnis ist es ein Drahtseilakt, der einem internationalen Vergleich sehr wohl standhält.

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