Geschwindigkeitsmessung mittels Lasterpistole
Das Dossier beinhaltet auch eine Gegenüberstellung der wesentlichsten Fragen zur Radarüberwachung durch Gemeinden (rechts ein Auszug). Das BMK hat sich bereit erklärt, die Überwachung durch Gemeinden in der StVO zu verankern, allerdings unter der Voraussetzung, dass sich ­Städte- und Gemeindebund und alle Bundesländer über den Inhalt und insbesondere die Aufteilung der Strafgelder einigen. Eine solche Einigung ist derzeit nach Auskunft des BMK noch nicht erfolgt.
Das BMK hat sich bereit erklärt, die Überwachung durch Gemeinden in der StVO zu verankern, allerdings unter der Voraussetzung, dass sich ­Städte- und Gemeindebund und alle Bundesländer über den Inhalt und insbesondere die Aufteilung der Strafgelder einigen. Eine solche Einigung ist derzeit nach Auskunft des BMK noch nicht erfolgt.
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Radarüberwachung

Die Suche nach der richtigen Regelung für die Tempomessung

Die Frage der Geschwindigkeitsüberwachung auf Gemeindestraßen beschäftigt Gemeinden und Behörden schon seit Jahren. Nachdem es schon Lösungen gab, hängt seit 2008 wieder alles in der Luft. Oder doch nicht?

Bis zum Jahr 2008 führten viele Gemeinden Geschwindigkeitsüberwachungen auf ihren Gemeindestraßen durch, oft in Zusammenarbeit mit privaten Unternehmen, wie das Kuratorium für Verkehrssicherheit in einem umfangreichen Dossier zur „Geschwindigkeitsüberwachung durch Gemeinden“ anführt. 

Doch im Jahr 2008 traf die Datenschutzkommission eine Entscheidung, die diese Praxis beendete. Sie argumentierte, dass es keine gesetzliche Grundlage für diese Überwachungen gab, was Datenschutzbedenken aufwarf.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bestätigte schließlich diese Entscheidung. Seitdem ist die Geschwindigkeitsüberwachung durch Gemeinden nur noch erlaubt, wenn die Gemeinde über einen eigenen Gemeindewachkörper verfügt und eine Übertragungsverordnung der Landesregierung vorliegt.

Die Forderungen seit 2010: Verankerung in der StVO

Ab 2010 wurden Bemühungen unternommen, die Geschwindigkeitsüberwachung durch Gemeinden in der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu verankern. Die Landesamtsdirektorenkonferenz forderte den Bund auf, rechtliche Grundlagen zu schaffen, unter der Bedingung, dass der zusätzliche Verwaltungsaufwand durch die Länder abgegolten wird. Die Rückmeldungen der Bundesländer waren gemischt und einige stellten spezifische Anforderungen.

Im Jahr 2011 beschloss die Landeshauptleutekonferenz, den Wunsch des Gemeindebundes und des Städtebundes zu unterstützen, unter der Bedingung, dass die Länder die Überwachungstätigkeit der Gemeinden mit ihren Verkehrssicherheitskonzepten abstimmen können.

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) versandte im selben Jahr einen Gesetzesentwurf, der den Gemeinden die punktuelle Geschwindigkeitsüberwachung ermöglichen sollte. Dieser Entwurf sah vor, dass die Überwachung durch Verordnung der Landesregierung erfolgt, wurde jedoch nicht als Regierungsvorlage eingebracht, da Bedenken der Länder weiterhin bestanden.

Aktuelle Entwürfe

Der Gemeindebund und der Städtebund haben nunmehr zwei Vorschläge zur Änderung der StVO vorgelegt, die die Möglichkeit schaffen würden, dass auch Gemeinden ohne Gemeindewachkörper Geschwindigkeitsüberwachungen durchführen dürfen.

Neben jenem Vorschlag, der eine unmittelbare Zuständigkeit der Gemeinden für Geschwindigkeitsmessungen auf Gemeindestraßen vorgesehen hätte, wurde alternativ auch der damalige Entwurf insoweit überarbeitet, dass er die restlichen noch bestehenden Bedenken der Länder berücksichtigt. Das Bundesministerium hat Zustimmung signalisiert, aber eine Einigung zwischen den Städte- und Gemeindebünden sowie allen Bundesländern über den Inhalt und die Aufteilung der Strafgelder steht noch aus.

Insgesamt zeigt sich, dass die Geschwindigkeitsüberwachung auf Gemeindestraßen ein komplexes Thema ist, das auf eine gesetzliche Grundlage wartet und auf die Bedenken der verschiedenen Akteure Rücksicht nehmen muss. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussion in Zukunft entwickelt und ob eine Einigung erzielt werden kann, um die Straßen sicherer zu machen. 

Was ist das Ziel bei der Überwachung durch Gemeinden?

Wie können Gemeinden derzeit selbst überwachen?

Nur, wenn sie über einen Gemeindewachkörper verfügen und ihnen die Überwachung durch Verordnung der Landesregierung übertragen wurde.

Warum richten die Gemeinden nicht einfach  Wachkörper ein?

Die Errichtung eines Wachkörpers ist kostspielig, die Mindestzahl an Polizisten liegt idR bei 4 bis 5. Das ist für kleine Gemeinden nicht leistbar. Die Einrichtung eines Wachkörpers reicht außerdem nicht aus, man braucht auch eine Übertragungsverordnung der Landesregierung.

Warum funktioniert das Kooperationsmodell nicht?

Die Gemeinden sind dabei auf BH und Polizei angewiesen, die entscheiden, ob sie die Überwachung durchführen. Der Prozess ist intransparent, die Gemeinden sind vom Goodwill von BH und Polizei abhängig. … Das Kooperationsmodell wird von den Gemeinden als zu umständlich und kompliziert empfunden, mangelnder Einfluss der Gemeinde wird beklagt.

Was ist das Ziel bei der Überwachung durch Gemeinden?

Die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit im Ortsgebiet soll sinken. … Radfahrer:innen und Fußgänger:innen sollen besser geschützt werden.

Sollte man die Ressourcen für Überwachung  und Strafverfahren nicht auf Freilandstraßen konzentrieren, die viel gefährlicher sind?

Es geht nicht um ein Entweder-oder: Geschwindigkeit ist eine der Hauptunfallursachen und soll im Ortsgebiet und im Freiland kontrolliert werden. 

Ist es überhaupt zulässig, den Gemeinden die Überwachung zu übertragen? 

Ja. Eine Zuordnung zum eigenen Wirkungsbereich ist nach Art 118 Abs 2 und 3 B-VG zulässig. 

Ist der Einsatz Privater überhaupt zulässig?

Ja. Sofern die Gemeinde nach der StVO zur Geschwindigkeitsüberwachung ermächtigt wird, kann sie auch private Unternehmen zur Durchführung der Überwachung beauftragen.

Wirkt Überwachung überhaupt?

Aus vier Gemeinden liegen Zahlen zu den Auswirkungen einer installierten Überwachungsanlage vor. In drei dieser vier Gemeinden konnte nach Installation einer Überwachungsanlage ein Rückgang an Delikten festgestellt werden. Der Rückgang lag zwischen –69 % und –87 %. Der Anteil der Überschreitungen an allen Messungen ging an zwei Standorten ebenfalls zurück: von 4,25 % auf 1,34 % bzw. von 2,06 % auf 0,18 % (für die beiden anderen Standorte lagen nicht ausreichend Daten zum Verkehrsaufkommen vor, daher kann keine Aussage getroffen werden). …