Neumarkt am Wallersee
Künftig wird das gesamte Gemeindegebiet von Neumarkt am Wallersee als Zweitwohnsitzbeschränkungsgebiet ausgewiesen. Dies wird im Laufe des Jahres 2025, nach Abschluss der Erstellung des neuen räumlichen Entwicklungskonzeptes (REK), der Fall sein.
© Sigi Kerscher

Salzburg

Neumarkt am Wallersee beschloss Beschränkung der Zweitwohnsitze

7. Februar 2024
Die Gemeindevertretung von Neumarkt am Wallersee hat einstimmig beschlossen, dass der Ort eine sogenannte „Zweitwohnsitzbeschränkungsgemeinde” werden soll. Wichtige Grundlage für den einstimmigen Beschluss war, dass auch jene Personen, die in Neumarkt nur vorübergehend wohnen, um zu arbeiten - wie beispielsweise Leasingarbeiter oder Pflegekräfte - künftig nicht ausgeschlossen werden, wenn sie auch in ihrem Heimatort gemeldet bleiben wollen.

Für Bürgermeister Adi Rieger verbirgt sich hinter dem sperrigen Begriff der Zweitwohnsitzbeschränkung, mehr, als dass man dazu einfach sagen könnte: Das wollen wir oder das wollen wir nicht. „Die im Land Salzburg, insbesondere in Tourismusgebieten, häufig gegebene Situation, dass ein erhebliches Missverhältnis zwischen Wohnungen mit Hauptwohnsitz und nur vorübergehend genutzten Zweitwohnungen zulasten der Hauptwohnsitze vorherrscht, ist in Neumarkt ja bei weitem nicht gegeben”, meint Rieger.

Solide Grundlagen als Voraussetzung für einen Beschluss gefordert

Rieger betont, dass er aber vor dem Beschluss gut begründete Unterlagen auf dem Tisch haben wollte, die eine solide Grundlage für einen Beschluss in der Gemeindevertretung bilden.

„Wir sind uns alle einig, dass wir in Neumarkt keine Zweitwohnungen haben wollen, die nur vorübergehend bewohnt werden. Daher wird künftig das gesamte Gemeindegebiet als Zweitwohnsitzbeschränkungsgebiet ausgewiesen.”

Dies werde im Laufe des Jahres 2025, nach Abschluss der Erstellung des neuen räumlichen Entwicklungskonzeptes (REK), der Fall sein.

Nur elf Prozent Zweitwohnsitzer

Adi Rieger
Bürgermeister Adi Rieger: „Wichtige Grundlage für einen einstimmigen Beschluss war, dass jene Personen, die in Neumarkt nur vorübergehend zum Arbeiten wohnen, künftig nicht ausgeschlossen werden.” Foto: Manuel Horn

Aktuell liegt die Flachgauer Stadtgemeinde bei der Verwendung einer Wohnung als Zweitwohnung ohnehin nur bei rund elf Prozent, die gesetzliche Grenze liegt bei 16 Prozent. „Mir ist es sehr wichtig zu betonen, dass all jene, die in Neumarkt ihren Lebensmittelpunkt haben oder hier arbeiten, herzlich willkommen sind. Da spreche ich sicher für alle Mitglieder in der Gemeindevertretung”, so Bürgermeister Rieger.