Franz Nistelberger ist Rechtsanwalt in Wien und Verbandsanwalt des Österreichischen Gemeindebundes.
Eine regelmäßige Überprüfung ist unabdingbar.
Der Baum darf aber nicht geschädigt werden.
Gemeinden können sowohl aktiv als auch passiv betroffen sein.
Zum Unterschied von grober und leichter Fahrlässigkeit.
Amtshaftung kann bei einer Gemeinde nur im Rahmen der Hoheitsverwaltung ausgelöst werden.
Über die Wichtigkeit einer Amtshaftpflichtversicherung