Symbolbild Finanzausgleich
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Hürden auf der Zielgeraden zum Finanzausgleich

Neun Monate an Verhandlungen zum Finanzausgleich liegen hinter uns, einige wenige Wochen stehen noch aus, um wohl wie üblich Anfang November zu einer Einigung zu kommen, sodass das Finanzausgleichsgesetz 2024 oder auch das novellierte Pflegefondsgesetz am 1. Jänner 2024 in Kraft treten können.

Zur Erinnerung, das Paktum zum Finanzausgleich ab 2017 wurde am 7. November 2016 vom Finanzminister, den Vertretern der Bundesländer und der Gemeindebünde unterzeichnet. Zeitlich gesehen ist man nun auf die Zielgerade der FAG-Verhandlungen eingebogen, dort sind jedoch noch einige Hürden zu überwinden wie beispielsweise die Ausgestaltung des Zukunftsfonds, das Starten mutiger Reformschritte im Gesundheitswesen und auch das Bereitstellen zusätzlicher finanzieller Mittel für Länder und Gemeinden.

Nachbessern des Verhandlungsangebots nötig

Wie KOMMUNAL berichtete, hat der Bund am 3. Juli 2023 den Ländern und Gemeinden sein erstes konkret mit Zahlen unterlegtes Angebot vorgelegt und dieses wurde umgehend von Ländern und Gemeinden als deutlich zu gering zurückgewiesen. Seither wurde in zwei politischen Runden – am 8. September und am 18. September 2023 – von Bundesseite nachgebessert.

Das Angebot des Bundes steht aktuell bei einem Plus an frischen Mitteln für Ländern und Gemeinden von durchschnittlich rund 2 Milliarden Euro pro Jahr für die voraussichtlich fünfjährige Finanzausgleichsperiode 2024-2028. Angesichts der enormen Ausgabendynamik und der Herausforderungen der subnationalen Ebenen vor allem in Bereichen wie Gesundheit, Pflege und Kinderbetreuung sowie Verkehr, Klimaschutz und Klimawandelanpassung braucht es jedoch noch ein weiteres Entgegenkommen des Bundes. 

Kurzer Alleingang von Bund und Ländern

Nicht sehr freundlich und hoffentlich die Ausnahme war die am 18.September 2023 von Ländern und Bund gewählte Vorgehensweise, Finanzausgleichsverhandlungen ohne die Gemeinden durchzuführen.

Die Länder haben den Finanzminister, jedoch nicht die kommunale Ebene zu ihrer außerordentlichen Konferenz der Landeshauptleute eingeladen und der Finanzminister ist dieser Einladung gefolgt und hat dort ein neues Verhandlungsangebot insbesondere zum sogenannten Zukunftsfonds präsentiert. Diesbezüglich hat der Gemeindebund klar festgehalten, dass es ein Paktum nur mit seiner Zustimmung geben wird.

Wie der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz, LH Peter Kaiser, in der Pressekonferenz nach der Sitzung ausführte, muss es jedenfalls eine Arbeitsgruppe geben, die die vertikale Verteilung und die Entwicklung der dynamischen Ausgabenbereiche pro futuro untersucht.

Wie Landeshauptmann Markus Wallner anschließend ausführte, gibt es seitens der Länder zum Zukunftsfonds „noch keinen weißen Rauch“ und dass klar sein müsse, dass die Zielsetzungen und Kriterien einvernehmlich durch die Finanzausgleichspartner auszuformulieren sind und der Zukunftsfonds keine Anschubfinanzierung sein darf, sondern ein dauerhaftes Instrument sein muss.

Aus kommunaler Sicht sind diese Ausführungen zu unterstützen. Auch darüber hinaus bietet diese angesprochene Arbeitsgruppe die Chance, sich in den kommenden Jahren auch mit weiteren strittigen Fragen der Verteilung der Ertragsanteile auseinanderzusetzen.

Der Zukunftsfonds als Schlüssel zum Paktum?

Der Bund sieht den Zukunftsfonds, den er zur Gänze aus seinem Budget finanzieren will, als Gegenangebot für die geforderte Erhöhung des Anteils der Landes- und Gemeindeebene an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben (vertikale Verteilung). Länder und Gemeinden sind bisher vorsichtig, weil der Bund diese Mittel an Ziele und Kriterien binden will.

Wichtig wird es sein, dass diese Ziele und Kriterien in den nächsten Wochen einvernehmlich vereinbart werden, eine jährliche Valorisierung erfolgt und die Mittel möglichst flexibel einsetzbar sind. Aus Sicht des Gemeindebundes sollten die Länder die Mittel des Zukunftsfonds zur Hälfte mit den Gemeinden teilen, zumal der Zukunftsfonds nach dem Vorschlag des Bundes seinen stärksten Fokus auf die Kinderbetreuung legen wird und die Elementarbildung wird ja schließlich zum Großteil von den Gemeinden erbracht. Die Rolle des Zukunftsfonds auf dem Weg zum Paktum wird sich wohl erst in mehreren Verhandlungsrunden in den nächsten Wochen herauskristallisieren.

Gesundheitsreform darf nicht am Geld scheitern

Am 20. September 2023 erfolgte auch ein Treffen der Landes-Gesundheitsreferenten mit Minister Johannes Rauch zur Gesundheitsreform, welches nach Medienberichten aber ohne Einvernehmen blieb.

Seitens der Länder wurde eine Vielzahl an Reformvorschlägen gemacht, nicht nur um das Gesundheitssystem zu modernisieren, sondern auch die heimische Versorgungsqualität angesichts der demographischen und ausgabenseitigen Entwicklungen überhaupt finanzierbar zu halten. Und hier stehen Länder und Gemeinden, die nicht nur ko-finanzieren, sondern im Krankenanstalten-Bereich auch die jährlichen Abgänge decken müssen, vor allem vor den Problemstellungen der Teuerung, der Personalkostenentwicklung und einem insgesamt unterfinanzierten System.

Wenn die hohe Qualität bleiben soll, dann sind mehr Mittel erforderlich, hieß es auch von Länderseite im Gespräch mit den Medien im Anschluss an die Sitzung vom 18.September 2023.

Es darf bei den strukturellen Reformen im Gesundheitswesen nicht bei Ankündigungen bleiben. Der Bund muss das nötige Geld in die Hand nehmen, um den Ländern und Sozialversicherungsträgern die nötigen Reformen zu ermöglichen, die diese gemeinsam mit den Experten des Gesundheitsministeriums in den letzten Monaten in umfangreichen Verhandlungsrunden auf Fachebene bereits sehr weit entwickelt und verhandelt haben. Ping-Pong-Spiele zwischen Gesundheits- und Finanzministerium oder Stehsätze des Gesundheitsministers wie „Geld gegen Reformen“, bei denen auch immer der latente Vorwurf der Geldverschwendung durch die Länder mitschwingt, helfen dabei nicht.

Aufstockung bei Pflege erforderlich

In den übrigen Bereichen ist man sich näher gekommen, von einer Einigung auf den Finanzausgleich ab 2024 ist man aber noch ein gutes Stück entfernt.

Ein Aufdoppeln der Sockelfinanzierung des Pflegefonds samt hinreichender Valorisierung wäre hier ein wichtiger Schritt, denn im Angebot des Bundes ist für die Pflege bisher kaum frisches Geld vorgesehen. Auch eine sehr dynamische Ausgabenentwicklung verzeichnet der Bereich Inklusion. Zur Finanzierung der bestehenden und zum bedarfsgerechten Ausbau von Leistungen insbesondere in Betreuungs- und Bildungseinrichtungen bedarf es ebenfalls einer stärkeren Finanzierungsbeteiligung des Bundes. 

Symbolbild Pflege
Ein Aufdoppeln der Sockelfinanzierung des Pflegefonds samt hinreichender Valorisierung wäre bei der Einigung zum Finanzausglerich ein wichtiger Schritt, denn im Angebot des Bundes ist für die Pflege bisher kaum frisches Geld vorgesehen.