Wurden im Jahr 2021 noch 29 Änderungsverfahren zur Herausnahme von Freihaltegebieten abgeschlossen, waren es im Jahr 2022 nur noch 18. Heuer dürfte die Zahl weiter sinken.
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Größe der überörtlichen Freihalteflächen gestiegen

6. Dezember 2023
Die Gesamtfläche der durch Raumordnungsprogramme geschützten überörtlichen Freihaltegebiete – das sind überörtliche Grünzonen und vor allem landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für die Lebensmittelproduktion – hat sich in Tirol im Jahr 2022 neuerlich um zwei Prozent erhöht. 666 Hektar landwirtschaftliche Vorsorgeflächen wurden im Vorjahr neu ausgewiesen. 2,8 Hektar wurden mit ausgenommen. Das zeigt die soeben fertiggestellte Flächenbilanz zu den überörtlichen Freihaltegebieten für das Jahr 2022.

In Summe sind in Tirol rund 370 Quadratkilometer Wiesen und Felder über Regionalprogramme per Verordnung vor Verbauung geschützt. Das entspricht einer Fläche von fast 62.000 Fußballfeldern oder einem Viertel des Dauersiedlungsraums. Änderungen einer überörtlichen Freihaltefläche müssen durch die Untergruppe des Raumordnungsbeirats und brauchen einen Beschluss der Landesregierung.

Schutzschirm, nicht Käseglocke

„Die überörtlichen Freihaltegebiete sind ein Schutzschirm, aber keine Käseglocke. Jeder Einzelfall wird genauestens unter die Lupe genommen. Hier gibt es keinen Freibrief“, erklärt Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler. Gerade in Randbereichen werde es im Sinne einer geordneten Entwicklung sowie im öffentlichen Interesse immer wieder Änderungen und Anpassungen geben. „Wir schauen aber darauf, dass es für Flächeninanspruchnahmen eine Kompensation gibt“, betont Geisler anlässlich des „Tag des Bodens“ am 5. Dezember.

Weniger Änderungsverfahren

Wurden im Jahr 2021 noch 29 Änderungsverfahren zur Herausnahme von Freihaltegebieten abgeschlossen, waren es im Jahr 2022 nur noch 18. Heuer dürfte die Zahl weiter sinken.

In 17 Gemeinden wurden im vergangenen Jahr Flächen im Gesamtausmaß von 2,8 Hektar aus überörtlichen Freihaltegebieten herausgenommen. Dabei handelt es sich etwa um Flächen für den geförderten Wohnbau, eine Sonderfläche für Kinderbetreuung oder landwirtschaftliches Mischgebiet. Drei Anträge auf eine Herausnahme wurden im vergangenen Jahr abgelehnt.