Euro Spritze
Aus Sicht des Gemeindebundes wäre es sinnvoll, die drei Milliarden, die Österreich zur Verfügung stehen, Privatwirtschaft und öffentlicher Hand gleichermaßen zukommen zu lassen.
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Wohin mit dem europäischen Geld?

Die Aufbau- und Resilienzfazilität* (ARF oder englisch „Recovery and Resilience Facility“, RRF) ist das Kernstück und die große Innovation des europäischen Programms Next Generation EU, das dem Wiederaufbau nach der Corona-Krise dienen soll.

Die EU-Kommission wird auf den Finanzmärkten 750 Milliarden Euro aufnehmen und diese – als Förderungen und Darlehen – an die Mitgliedstaaten verteilen. Die Aufbau- und Resilienzfazilität ist mit 672,5 Milliarden Euro dotiert, wovon 360 Milliarden Euro als rückzahlbare Darlehen und 312,5 Milliarden als Förderungen vergeben werden, wobei Österreich bereits angekündigt hat, auf Darlehen zu verzichten. Die Rückzahlung soll langfristig erfolgen und über auf EU-Ebene noch zu schaffende Abgaben (in Bereichen wie Klimaschutz, Digitales oder Finanztransaktionen) finanziert werden. 

Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission
Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission: „Mit dem Aufbauplan NextGenerationEU verfügen wir über ein Finanzpaket zur Stärkung unserer Volkswirtschaften, das es in diesem Umfang noch nie gegeben hat.“ Foto: European Union, 2021/Etienne Ansotte

Sollte keine Einigung auf solche neuen Steuern möglich sein, müsste die Rückzahlung im Rahmen der EU-Beiträge der Mitgliedstaaten erfolgen. Das Geld (der Anteil der Zuschüsse für Österreich beträgt rund drei Milliarden Euro) soll in Reformen und den Wiederaufbau fließen, die Bedingungen dafür sind aus Kommissionssicht klar: Reformen müssen sich am Europäischen Semesterprozess orientieren, der Wiederaufbau kreist um sechs Schwerpunkte, vier Prioritäten und konkrete Ziele für grüne und digitale Investitionen. 

Leitlinien fürs Geldausgeben: Reformieren und Investieren

So einfach ist es dann aber doch nicht. Denn selbst wenn viele Mitgliedstaaten Jahr für Jahr von der Europäischen Kommission länderspezifische Empfehlungen mit Reformvorschlägen präsentiert bekommen, will man doch lieber selbst entscheiden, was wann, wenn überhaupt, umgesetzt wird. Bildungsreformen? Flächendeckende Breitbandversorgung? Ökosoziale Steuerreform? Gleichstellung der Geschlechter? Verwaltungsreform und Kompetenzentwirrung? Alles zu seiner Zeit …

Vom Kampf gegen Korruption gar nicht zu reden. Hier hat vor allem das EU-Parlament auf der Rechtsstaatlichkeitsklausel bestanden, womit zumindest die ordnungsgemäße Verwendung von EU-Mitteln kontrolliert und unabhängige nationale Kontrollinstanzen gestärkt werden sollen. 

Eine erste Einschätzung der von einigen EU-Ländern bereits eingereichten Pläne zeigt, dass der Reformhunger der Mitgliedstaaten (noch) nicht allzu ausgeprägt ist, der Wunsch nach Infrastrukturprojekten und Wirtschaftsförderung überwiegt.

Doch auch beim Aufbau dürften viele Mitgliedstaaten noch eigene Vorstellungen haben, die bis Anfang 2021 eingereichten Pläne werden von der Kommission lediglich als Diskussionsgrundlage gesehen.

Klärungsbedarf gibt es vielerorts wohl noch, dass das „Do no harm“-Prinzip, also der Nachweis, dass Investitionen aus der ARF keine nachteiligen Umweltauswirkungen zeitigen, tatsächlich für alle Investitionen gilt. Aber auch die Verpflichtung, 37 Prozent der Mittel in klimafreundliche Projekte zu investieren, wird sicher zu einer weiten Auslegung des Begriffs klimafreundlich und zu manchen Diskussionen mit der EU-Kommission führen. Ähnliches ist auch bei den digitalen Investitionen von mindestens 20 Prozent zu erwarten.

Länder und Gemeinden sollen einbezogen werden

Doch die Regeln sind jetzt klar, anhand der Leitlinien müssen die Pläne erarbeitet werden. In diesen Prozess sollten auch Länder und Gemeinden einbezogen werden, der Nachweis von Stakeholderdialogen und Gesprächen mit der Umsetzungsebene ist bei Planeinreichung zu erbringen. Wie viel Beachtung den Ideen aus Gemeinden und Ländern in den nationalen Plänen zuteil wird, entscheiden die Mitgliedstaaten letztlich autonom. In Österreich hat es erstmals am 26. Jänner 2021 eine breit angelegte Diskussionsrunde mit Vertretern des Bundes, der Länder, der Gemeinden und weiterer Stakeholder gegeben.  

Eine Mitte Jänner veröffentlichte Umfrage von AdR und RGRE, an der sich auch der Gemeindebund beteiligt hat, zeigte, dass die lokale und regionale Ebene nur in Finnland, Irland, Litauen, Rumänien und den Niederlanden mit dem bisherigen Konsultationsprozess zufrieden war, wobei nicht aufgeschlüsselt wird, ob Länder und Gemeinden gleichermaßen konsultiert wurden. Eine (nicht repräsentative) Blitzumfrage im europäischen Dachverband RGRE ergab, dass nur der finnische Gemeindebund über einen echten Dialog mit der Regierung berichten konnte und sich im Entwurf des finnischen Aufbauplans auch wiederfand. 

Drei Milliarden für Österreich

Die EU-27 kennen den Vorschlag der Kommission seit Frühsommer 2020, bis Ende April 2021 haben sie Zeit, ihre Pläne vorzulegen. Das heißt, der Prozess steht nicht gerade am Anfang, selbst wenn die endgültigen Leitlinien erst seit Kurzem vorliegen.

In Österreich gibt es seit Bekanntwerden der Kommissionsvorschläge Forderungen der Städte und Gemeinden, den Aufbaufonds auch für kommunale Projekte zu nutzen oder diese Mittel teilweise für ein künftiges Kommunalinvestitionsgesetz 2021 zu verwenden.

Auch könnten bei bestehenden Förderprogrammen, die den Gemeinden jetzt schon zugute kommen, die Förderquoten durch diese EU-Zuschüsse deutlich angehoben werden, um kommunale Investitionen zum Beispiel in den Klimaschutz stärker zu unterstützen. Denn während die Resilienzfazilität keine Ko-Finanzierung anderer EU-Projekte erlaubt, spricht nichts gegen eine finanzielle Aufstockung nationaler Förderprogramme, wenn diese mit den ARF-Leitlinien kompatibel sind.

Hinsichtlich des aktuellen Kommunalinvestitionsgesetzes (KIG 2020) ist festzuhalten, dass in dieses Ende 2021 auslaufende und bisher schnell und unbürokratisch abgewickelte Zweckzuschussgesetz nicht eingegriffen werden sollte – zumal sich auch die Verwendungszwecke des KIG 2020 nur teilweise mit den EU-Vorgaben für die Fazilität decken.

Der österreichische Aufbauplan muss Ende April in Brüssel eingereicht sein

Ob es nach dem ersten Stakeholderdialog Ende Jänner weitere Gespräche des Bundes mit den Ländern und Gemeinden zur Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität geben wird oder ob die bis Ende Februar eingeräumte Möglichkeit, Vorschläge einzumelden, schon das Ende des österreichischen Diskussionsprozesses war, ist derzeit offen. Ende April muss der österreichische Aufbauplan jedenfalls allerspätestens in Brüssel eingereicht sein, davor wird es wohl auch noch diverse Abstimmungsgespräche des Bundes mit der Europäischen Kommission geben.

Aus Sicht des Gemeindebundes wäre es sinnvoll, die drei Milliarden, die Österreich zur Verfügung stehen, Privatwirtschaft und öffentlicher Hand gleichermaßen zukommen zu lassen. Die Wirtschaft muss gestärkt und wieder angeschoben werden, die Krise hat aber auch die Bedeutung funktionierender staatlicher Einrichtungen unterstrichen und nicht zuletzt gezeigt, dass der ländliche Raum kein Auslaufmodell ist. 

Die flächendeckende Digitalisierung sollte ebenso prioritär sein wie eine Sanierungsoffensive im Sinn der europäischen Renovierungswelle. Der Bildungsinfrastruktur wäre in beiden Fällen geholfen, sei es durch die bessere Breitbandanbindung der Schulen, digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler oder die Sanierung von Schulgebäuden. Eine derartige Prioritätensetzung würde mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen, denn neben der Erfüllung der europäischen Zielvorgaben in den Bereichen Klima, Digitales und Next Generation würden öffentliche Hand, lokale Wirtschaft und Steuerzahler gleichermaßen profitieren. Und wenn danach noch Mittel übrig sind, könnte ein KIG 2021 mit sechs Schwerpunkten, vier Prioritäten und konkreten Zielen für grüne und digitale Investitionen aufgesetzt werden, um auch ab 2022 kommunale Investitionen zu erleichtern. Die Gemeinden wären bereit. 

Da die EU-Fazilität aber auch die Möglichkeit einräumt, bereits seit 1. Jänner 2020 gestartete Projekte bzw. Fördermaßnahmen rückwirkend zu finanzieren, ist abschließend noch der Appell an die Bundesregierung zu richten, diese Möglichkeit nicht oder nur gering in Anspruch zu nehmen, damit die rund drei Milliarden Euro an EU-Mitteln auch tatsächlich zusätzliche Maßnahmen zur Stärkung und Weiterentwicklung der heimischen Infrastruktur ermöglichen. 

* Als Resilienz (bei einem Ökosystem) bezeichnet man die Fähigkeit eines Ökosystems, nach einer Störung zum Ausgangszustand zurückzukehren. Fazilität ist im Finanzwesen der Anglizismus für die „betraglich begrenzte Möglichkeit, Kredite aufnehmen oder Guthaben anlegen zu können“.

Infos

https://ec.europa.eu/info/strategy/recovery-plan-europe_de