Soziales
Wie die Pflege verbessert werden soll
Ausweitung des Pflegestipendiums auf akademische Ausbildungsformen
Das Pflegestipendium erhalten ab September 2024 auch Umsteigerinnen und Umsteiger, die ein Studium für Gesundheits- und Krankenpflege an einer Universität oder Fachhochschule absolvieren. Im vergangenen Jahr haben über 7.000 Personen das Pflegestipendium in Anspruch genommen und waren dadurch während der Ausbildung finanziell abgesichert.
Das Pflegestipendium ist für Personen gedacht, die aus einem bestehenden Beruf in Betreuung und Pflege umsteigen und deshalb während der Ausbildung auf ihr Einkommen verzichten müssen. Der Mindestbetrag liegt heuer bei über 1.500 Euro monatlich. Es war bisher bei Ausbildungen zur Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz und in Sozialbetreuungsberufen möglich.
Für die Diplom-Ausbildung gab es das Stipendium bisher nur an Gesundheits- und Krankenpflegeschulen. Nachdem diese Ausbildung ausläuft, erhalten künftig auch Auszubildende an Fachhochschulen ein Pflegestipendium. Sie müssen die bestehende Ausbildungsrichtlinie des AMS erfüllen. Ein Antrag ist also frühestens zwei Jahre nach Beendigung der Ausbildungspflicht oder der Matura möglich.
Neue Kompetenzstelle schafft effizientere Nostrifikationsverfahren
Für die Nostrifikation ausländischer Studienabschlüsse von diplomiertem Gesundheits- und Krankenpflegepersonal sind in Österreich die Fachhochschulen verantwortlich. Um die Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, wird eine Kompetenzstelle für Nostrifizierungen geschaffen. Sie wird die zentrale Anlauf- und Servicestelle für die Antragstellerinnen und Antragssteller, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und für die Fachhochschulen.
Die Kompetenzstelle wird Pflegekräfte auch unterstützen, wenn ihnen zur Anerkennung ihres Abschlusses Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden.
Die Förderung des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) für die erforderlichen Kurse, Prüfungen oder Lehrgänge wird auf bis zu 2.500 Euro erhöht. So soll den ausländischen Pflegekräften das Nachholen von Prüfungen erleichtert werden.
Auch für diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal wird künftig die Gleichwertigkeit der Ausbildung gesamthafter und nicht durch einen 1:1-Vergleich der Fächer beurteilt, da auch durch Berufserfahrung erworbene Kompetenzen zu berücksichtigen sind. Dies macht die Nostrifikation praxisorientierter und -tauglicher.
Die Kompetenzstelle ergänzt die Nostrifikationsdatenbank des Sozialministeriums, die seit Mai online ist und Mustergutachten für Ausbildungen aus Ländern, deren Staatsbürgerinnen und Staatsbürger am häufigsten in Österreich arbeiten, in allen drei Pflegeberufen zur Verfügung stellt.
Einheitliche Standards für Sozialbetreuungsberufe
Berufsbild, Tätigkeit und Ausbildung für die Sozialbetreuungsberufe werden in einer 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern bundesweit einheitlich weiterentwickelt. Die Altersgrenze für alle Sozialbetreuungsberufe wird auf 18 Jahre gesenkt. Bisher mussten manche junge Erwachsene nach ihrer Ausbildung warten, bevor sie als Fach- oder Diplom-Sozialbetreuerin und Sozialbetreuer arbeiten durften.
Die Kompetenzen der Heimhelferinnen und Heimhelfer werden erweitert. Sie dürfen künftig zum Beispiel Augen- und Ohrentropfen verabreichen oder den Blutdruck messen und können ihre Klientinnen und Klienten so noch besser unterstützen.
Die Bundesländer und der Bund haben die Vereinbarung gemeinsam ausgearbeitet, im nächsten Schritt erfolgt ein Beschluss durch den Nationalrat.
Unterstützung für die Ersatzpflege ab dem ersten Tag
Die Pflege von Angehörigen ist psychisch wie körperlich oft enorm anspruchsvoll. Pflegende Angehörige enthalten deshalb künftig schon ab dem ersten Tag finanzielle Unterstützung für eine Ersatzpflege. Pflegende Angehörige können sich damit beispielsweise einen Tag in der Woche „frei nehmen”. Bisher war eine finanzielle Unterstützung erst ab drei aufeinander folgenden Tagen möglich.
Die Höhe liegt je nach Pflegestufe bei maximal 1.200 bis 2.500 Euro pro Jahr. Förderbar sind maximal vier Wochen pro Kalenderjahr. Zusätzlich wird der Bezieherinnen- und Bezieherkreis um Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten, Pflegeeltern sowie Tanten und Onkel erweitert. So können weit mehr Menschen Ersatzpflege in Anspruch nehmen. Im Jahr 2023 wurden rund 10.500-mal Zuschüsse zur Ersatzpflege gewährt, im ersten Quartal 2024 wurden bereits über 3.000 Ansuchen genehmigt.
Mehr Transparenz bei Personenbetreuung
Die Betreuung von bedürftigen Personen im privaten Haushalt erfolgt in Österreich fast ausschließlich durch selbstständige 24-Stunden-Betreuerinnen und Betreuer. Im Rahmen des 24-Stunden-Förderungsmodells sind österreichweit rund 34.000 Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer tätig. Sie werden zum Großteil von Agenturen vermittelt, die jeweils einen Vertrag mit der betreuten Person und ihrer Betreuungskraft abschließen.
Eine neue Verordnung verpflichtet Vermittlungsagenturen zu mehr Transparenz. Sie müssen künftig bei der ersten Kontaktaufnahme und in ihren Werbeunterlagen ein Kostenblatt zur Verfügung stellen. Es müssen der Preis der Vermittlungstätigkeit, die Leistungen der Vermittlungsagentur unter Angabe der anfallenden Kosten, die Gesamtkosten sowie die Zahlungsmodalitäten angeführt werden.
Verpflichtend ist auch die Angabe, ob die Vermittlungsagentur eine Inkassovollmacht für die Personenbetreuerin und Personenbetreuer anbietet. Die Vereinbarung einer Inkassovollmacht muss künftig schriftlich festgehalten werden und kann jederzeit gekündigt werden.
Im Bereich der 24-Stunden-Betreuung soll ein zusätzlicher Fokus auf digitale bzw. online Weiterbildung gelegt werden. Dazu veröffentlicht die Gesundheit Österreich GmbH in den kommenden Tagen und Wochen auf den Informationsseiten pflege.gv.at und gesundheit.gv.at laufend Videos, die kurz und prägnant Wissen zu verschiedenen Themen, wie z.B. Hilfe bei Bewusstseinsverlust, Grundprinzipien der Mobilisation, Unterstützung nach Sturz oder zu Ernährung und Hygiene vermitteln sollen. Durch die mehrsprachigen Videos kann die Qualität in der 24-Stunden-Betreuung erhöht werden, auch pflegende Angehörige profitieren von den Inhalten.