Taschenrechner zum Thema VRV 2015
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Was sich durch die VRV ändert

17. September 2018
Die „Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015“ bringt eine grundlegende Änderung im Buchhaltungssystem. Statt der Kameralistik kommt ab 2020 die doppelte kommunale Buchführung zum Einsatz.

Anstelle des ordentlichen und außerordentlichen Haushalts tritt der integrierte Dreikomponentenhaushalt:

Ausgewogenheite der Haushalte
Die Verknüpfung der Haushalte. Quelle: KDZ

Ausgewogenheit der Haushalte

Anstelle der Ausgeglichenheit des ordentlichen Haushalts und bei jedem Vorhaben, tritt die Ausgewogenheit der Haushalte.

  • Ergebnishaushalt: Ausgeglichenheit ist abzustreben
  • Finanzierungshaushalt: Sicherstellung der Liquidität
  • Vermögenshaushalt: positives Nettovermögen ist sicherzustellen

Neuer Begriff: "Haushaltspotential"

Das „Haushaltspotential“ gibt die aktuelle Leistungsfähigkeit der Gemeindehaushalte wieder. Das schafft Vergleichbarkeit mit der bisherigen Rechtslage, aus der Überschüsse bzw. Fehlbeträge einfach abzuleiten waren und dient der Transparenz.

Neues Instrument: Haushaltskonsolidierungskonzept

Ist das Haushaltspotential in der mittelfristigen Finanzplanung negativ bzw. die allgemeine Haushaltsrücklage aufgebraucht und Kassenkredit überzogen, haben Kommunen der Abt. Gemeinden ein Haushaltssanierungskonzept vorzulegen.

Stärkung der Gemeindeautonomie durch Deregulierung

Neue genehmigungsfreie Tatbestände sorgen für eine Verwaltungsvereinfachung und die Stärkung der Gemeindeautonomie im Vergleich zu den bisher notwendigen Genehmigungen für verschiedene Finanzgeschäfte.

So läuft die Umstellung auf die VRV 2015