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Was kann das digitale Amt?

20. März 2019
Die Bundesregierung hat die neue App „Digitales Amt“ und die zentrale Plattform Oesterreich.gv.at präsentiert.

Mit der App können Behördenwege nun auch am Smartphone erledigt werden. Benötigt wird dafür lediglich eine Handysignatur als rechtsgültige Unterschrift.

Auf der neuen Internetseite oesterreich.gv.at werden alle Informationen aus den bestehenden Portalen help.gv.at, dem Unternehmensserviceportal, dem Rechtsinformationssystem und data.gv.at an einer Stelle gebündelt.

Ausbau in mehreren Phasen bis Ende 2019

Der Ausbau des „digitalen Amts“ soll bis Ende 2019 in mehreren Schritten erfolgen. Bereits jetzt stehen für die rund 800.000 Wohnsitzänderungen pro Jahr schon die ersten Funktionen bereit. Damit kann man ohne Besuch am Meldeamt den Hauptwohnsitz ab- bzw. neu anmelden, auch für minderjährige Kinder, wenn diese am selben Wohnsitz gemeldet sind.

Das Angebot

  • Wohnsitz abmelden, neuen Wohnsitz anmelden
  • Babypoint mit Erinnerung, Mutter-Kind-Pass samt Ausstellung von Geburts- und Staatsbürgerschaftsurkunden
  • Pass-Erinnerung: sechs Monate vor Ablauf des Reisepasses – ab Mai kann man sich die Erinnerung aufs Handy schicken lassen
  • Wahlkarten-Anträge sind dann für die EU-Wahl möglich.

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