Baustelle im Gegenlicht
Die Regierung investiert von 2024 bis 2026 eine Milliarde Euro in die Schaffung zusätzlicher leistbarer Eigentums- und Mietwohnungen sowie Sanierungen, wobei die Mittel über ein speziell entworfenes Zuschussgesetz an die Länder verteilt werden.
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Was bringt das Wohn- und Baupaket der Bundesregierung?

Die Bauinvestitionen sind von merklichen Rückgängen betroffen: Nach Reduktionen in den Jahren 2022 und 2023 wird für heuer ein weiterer Rückgang in Höhe von vier Prozent erwartet. Erst 2025 prognostiziert das Wifo ein marginales Plus von einem halben Prozent – relativ zum Vorjahr. Die jüngst beschlossene Wohnbau-Milliarde soll Abhilfe schaffen.

Die Ende Februar vom Nationalrat als Teil eines Wohn- und Baupakets der Bundesregierung beschlossenen Zweckzuschüsse an die Länder passierten Anfang April mehrheitlich den Bundesrat. Damit erhofft sich die Regierung eine Belebung der Konjunktur, langfristige Investitionen in Immobilien, die Schaffung von leistbarem Wohnraum und die Erreichung der Klimaziele. 

Der Förderung des Wohnbaus dienen auch Änderungen im Einkommensteuergesetz. Laut Parlamentskorrespondenz sollen damit „ökologische Neubauten“ und Sanierungen sowie der Umstieg auf umweltfreundliche Heizanlagen forciert werden. 

Als weiteren Schritt zur Schaffung von leistbarem Wohnraum sprach sich der Bundesrat mehrheitlich auch für die temporäre Streichung der Grundbucheintragungsgebühr aus. Mehrheitliche Zustimmung fanden auch die Aufstockung des so genannten „Wohnschirms“ und des Reparaturbonus.

Traum vom Eigenheim realisieren

„Wir wollen Anreize schaffen, damit mehr Österreicherinnen und Österreicher ihren Traum vom Eigenheim tatsächlich realisieren können“, so Bundeskanzler Karl Nehammer zum Wohn- und Baupaket. Bauträger und Genossenschaften sollen unterstützt werden, damit mehr Wohnraum zur Verfügung gestellt wird. Dabei solle der gemeinnützige Wohnbau, der „richtungsweisend in Europa“ sei, im Fokus stehen. Mithilfe eines Investitionsvolumens von einer Milliarde Euro sollen 10.000 Eigenheime und 10.000 Mietwohnungen entstehen sowie 5.000 Objekte saniert werden.

„Eigentum bedeutet auch Eigenverantwortung, Sicherheit, Absicherung im Alter und mehr Freiheit für die Menschen“, betonte Kanzler Nehammer und nannte als Ziel, die Eigentumsquote in Österreich von derzeit 48 Prozent auf 60 Prozent im Jahr 2030 anzuheben. Im Rahmen der Eigentumsoffensive sollen künftig die Nebengebühren für das erste Eigenheim entfallen und zudem die Länder dabei unterstützt werden, günstige Wohndarlehen zu vergeben.

Vizekanzler Kogler und Kanzler Nehammer bei der Presseveranstaltung zum Wohn- und Baupaket
Vizekanzler Werner Kogler und Bundeskanzler Karl Nehammer bei der Presseveranstaltung zum Wohn- und Baupaket. Foto: Dragan Tatic BKA

Die Details zum Wohn- und Baupaket

Zur Schaffung zusätzlicher leistbarer Eigentums- und Mietwohnungen stellt der Bund den Ländern einen Zweckzuschuss in der Höhe von einer Milliarde Euro für die Jahre 2024 bis 2026 zur Verfügung. 

Die Länder können zudem zusätzliche Darlehen zur Wohnbauförderung in der Höhe von 500 Millionen Euro aufnehmen. Die effektive Zinsbelastung der Länder wird durch Zuschüsse des Bundes bis zum Jahr 2028 mit 1,5 Prozent p.a. gedeckelt. Alternativ werden auch Zinszuschüsse der Länder für Wohnbaukredite bei anderen Banken unterstützt.

Weiters sollen in diesem Zusammenhang mit einer Novellierung des Einkommensteuergesetzes steuerliche Anreize für ökologische Sanierungen und Heizungstausch geschaffen werden. Dazu wird eine beschleunigte steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen, die nach dem Umweltförderungsgesetz unterstützt werden, geschaffen. Für Wohnneubauten im Zeitraum von 31. Dezember 2023 bis 1. Jänner 2027, die bestimmten ökologischen Standards entsprechen, kann drei Jahre lang der dreifache AfA-Satz (Abschreibung für Abnutzung) angewendet werden, was einer jährlichen Abschreibung von 4,5 Prozent entspricht.

Schließlich werden Aufwendungen für thermisch-energetische Sanierungen bzw. für einen Heizkesseltausch befristet auf zwei Jahre steuerlich begünstigt und ein „Öko-Zuschlag“ geschaffen.

Bernadette Geieregger
Bernadette Geieregger, Bürgermeisterin von Kaltenleutgeben: „Die Wohnbauoffensive wird für mehr leistbaren Wohnraum sorgen.“

Die Wohnbauoffensive werde für mehr leistbaren Wohnraum sorgen, betonte Bernadette Geieregger, Bundesratsmitglied und Bürgermeisterin der Marktgemeinde Kaltenleutgeben (ÖVP). Positiv sei hervorzuheben, dass damit Familien günstige Wohnbaudarlehen erhalten können. Das Gesetzespaket diene auch der Ankurbelung der Wirtschaft und der Sicherung von Arbeitsplätzen.

Bettina Lancaster (SPÖ), Bundesratsmitglied und Bürgermeisterin der Gemeinde Steinbach am Ziehberg, übte Kritik am aktuellen Finanzausgleich, der den Gemeinden die Mittel zur Erfüllung ihrer zentralen Aufgaben gekürzt und sie damit zu Bittstellern gemacht habe. In einem Entschließungsantrag, der keine Mehrheit fand, forderte sie ein Gemeindepaket in Höhe einer Milliarde Euro für 2024 und 2025 und die Verlängerung des kommunalen Investitionspakets.

Minister Brunner: Wohn- und Baupaket ist ausgewogen und nachhaltig

Finanzminister Magnus Brunner freute sich über die breite Zustimmung zum Wohn- und Baupaket. Die Bundesregierung nehme alle Möglichkeiten wahr, um den Wohnbau anzukurbeln und die Kreditzinsen zu senken, betonte er. Sie wolle die Baukonjunktur unterstützen und die Schaffung von Eigentum fördern und setze auf Nachhaltigkeit und Ökologisierung. Wichtige Institutionen und Experten hätten sich sehr positiv zu dem Paket geäußert, das aus seiner Sicht sehr ausgewogen sei. 

Was die Anliegen der Gemeinden betreffe, sei er mit dem Gemeindebund in kontinuierlichem Austausch, betonte der Minister und versicherte, dass die Bundesregierung die Kommunen auch weiterhin nicht im Stich lassen werde.

Mittel für Unterstützung von Wohnen und Reparaturbonus

Um die Schaffung von Wohnraum leistbarer zu machen, werden durch eine Novellierung des Gerichtsgebührengesetzes die Grundbucheintragungsgebühr für Eigenheime bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro und etwaige Pfandrechtseintragungsgebühren in der gleichen Höhe nach dem 31. März 2024 vorübergehend entfallen. Voraussetzung dafür ist, dass die neu gebaute oder angeschaffte Wohnimmobilie selbst genutzt wird und der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses dient. Anträge können zwischen Juli 2024 und Juli 2026 gestellt werden, wobei vererbte oder geschenkte Immobilien nicht umfasst sind.

Um „den kontinuierlich hohen Unterstützungsbedarf infolge der anhaltenden Teuerungswelle“ zu decken, haben ÖVP und Grüne zudem eine Initiative zur Aufstockung des sogenannten „Wohnschirms“ um 60 Millionen Euro für 2024 gesetzt. Unterstützt werden Mieterinnen und Mieter, die aufgrund von Mietschulden von Wohnungsverlust und Delogierung bedroht sind. Auch bei Energiekostenrückständen können Unterstützungsleistungen gewährt werden.

Um 50 Millionen Euro erhöht werden die im heurigen Jahr zur Verfügung stehenden Budgetmittel für den Reparaturbonus. Dadurch soll eine Ausweitung der Förderung auf weitere Produktkategorien ermöglicht werden. Ziel des Reparaturbonus ist es, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern bzw. die Nutzungsintensität zu steigern, wobei etwa die Reparatur von Haushaltsgeräten und elektronischen Geräten gefördert wird. 

Minister Rauch: Bundesregierung setzt sozial sinnvolle Maßnahmen

Sozialminister Johannes Rauch widersprach der Darstellung der FPÖ, dass die Bundesregierung Politik zum Schaden der Bevölkerung betreibe. Sie habe vielmehr Unterstützungsmaßnahmen in Milliardenhöhe umgesetzt. Gerade unter freiheitlicher Regierungsbeteiligung sei die Mindestsicherung als letztes Sicherungsnetz „durchlöchert“ worden. In den Bundesländern, in denen die FPÖ in der Landesregierung sei, gebe es vielmehr „zusätzliche Schikanen für Menschen, die am Rande der Gesellschaft stehen“. Rauch sprach sich in diesem Sinne auch für eine Kindermindest­sicherung aus.

Kritik übte Rauch daran, dass Energieversorger und Banken Preissteigerungen sofort an die Kundinnen und Kunden weitergeben würden, Preissenkungen aber nicht. Hier nehme der Konsumentenschutz seine Rolle wahr. Die Verhinderung von Delogierungen sei volkswirtschaftlich sinnvoll, betonte er. Die Mittel für den Wohnschirm seien daher sehr gut eingesetzt. 

Die Maßnahmen im Überblick

Sanierungsbonus
Geplant sind steuerliche Anreizmaßnahmen für Vermieterinnen und Vermieter, um thermische Sanierungen weiter anzukurbeln.

Handwerkerbonus
Auch eine Neuauflage des Handwerkerbonus (bis zu 2.000 Euro, maximal 20 Prozent) soll es geben. Details sollen demnächst folgen. 

Leerstand
Durch Kompetenzänderungen sollen die Länder einfacher als bisher „Leerstandsabgaben“ einheben können.

Neubau und Sanierung
Mit dem Paket will man 25.000 neue oder sanierte Wohneinheiten schaffen. 10.000 sind für künftige Eigentümer:innen vorgesehen und 10.000 für Mieter:innen. 5.000 Wohneinheiten sollen saniert und so wieder auf den Markt gebracht werden.

Günstigere Wohnbaudarlehen
Vor dem Hintergrund der aktuell höheren Kreditzinsen und der strengen Regeln für die Kreditvergabe (Stichwort KIM-Verordnung) sollen die Länder günstige Wohnbaudarlehen für Häusl­bauer sowie künftige Wohnungseigentümer bereitstellen. Nehammer sprach dabei von Darlehen bis zu 200.000 Euro zu maximalen Zinssätzen von 1,5 Prozent. Dafür gibt es entsprechende Zweckzuschüsse des Bundes an die Länder, die das dann auch abwickeln sollen. Die zeitliche Befristung erstreckt sich bis zum Ende der Finanzausgleichsperiode, also bis 2028. 

Nebengebühren
Die Grundbucheintragungsgebühr und die Pfandrechtseintragungsgebühr (für die ersten 500.000 Euro; die Obergrenze liegt bei zwei Millionen Euro) werden – beim ersten Eigenheim – gestrichen, zeitlich befristet für zwei Jahre. Das bringe eine Entlastung von bis zu 11.500 Euro, so Nehammer.