Baum wird gefällt
Bäume sind nicht nur Gefahrenquelle und Haftungsobjekt, sondern auch Schutzgut im öffentlichen Recht.
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Warum bei der Baumhaftung umgedacht werden muss

7. Mai 2019
Haftungsfragen führen dazu, dass Bäume immer öfter vorsichtshalber gefällt werden. Wie man solche Fälle vermeiden und auch in der Bevölkerung wieder für mehr Bewusstsein im Umgang mit der Natur sorgen kann, wurde bei einer Veranstaltung der „Plattform Baumkonvention“ diskutiert.

Die Rechtsunsicherheit ist groß – und führt zu massiven „Sicherheitsschnitten“ und Rodungen in öffentlich zugänglichen Waldbeständen. Ursache dafür ist, dass sich die Rechtsprechung zur Haftung der Baum- und Wegeerhalter im Zusammenhang mit herabfallenden Ästen und umstürzenden Bäumen deutlich verschärft hat. Dazu kommt, dass Gemeindemitarbeiter/innen im Schadensfall nicht nur schadenersatzrechtliche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Die „Plattform Baumkonvention“ will hier gegensteuern und mehr Rechtssicherheit und Klarheit schaffen. Ihr gehören bereits mehr als 35 Institutionen an, die sich zu diesem  Ziel bekennen. „Unser Ziel ist es, Bäume – vor allem auch ältere Bäume – in all ihrer Schönheit und mit ihren wichtigen Funktionen zu erhalten“, betont Karin Büchl-Krammerstätter, Leiterin der Wiener Umweltschutzabteilung – MA 22, die die „Plattform Baumkonvention“ initiiert hatte. „Es gilt, gemeinsam in Richtung mehr Achtsamkeit, aber auch Bewusstseinsbildung und Eigenverantwortung zu gehen.“

Hintergrund und was bisher geschah

Angesichts der immer mehr zunehmenden „Sicherheitsschnitte“, um drohende Rechtsschritte und Haftungen zu vermeiden, wurde 2016 bei der Johannes-Kepler-Universität Linz eine Projektstudie zu umweltrechtlichen Haftungsfragen in Auftrag gegeben. Die Autorinnen belegten darin, dass die derzeitige Gesetzeslage in Bezug auf Baumhaftung in Österreich zu einer uneinheitlichen Judikatur führt und somit die Verantwortlichkeit und Haftung von Baum- und Waldbesitzer immer weiter ausgedehnt wird.

Ein Zitat aus der Projektstudie „Umweltrechtliche Haftungsfragen“ belegt die Bedeutung: „Bäume sind nicht nur Gefahrenquelle und Haftungsobjekt, sondern auch Schutzgut im öffentlichen Recht.”