Lassen sich Gemeinden auf Angebote von unbefugten Firmen ein, riskieren sie neben den vergaberechtlichen Folgen auch technischen Fehlkonstruktionen und damit einhergehend Unfälle und hohe Schadenersatzforderungen. Foto: Bilderbox

Vorsicht vor nicht befugten Unternehmen

Trotz Bestbieterprinzip gehen oft Billigstbieter als Sieger von Ausschreibungen hervor. Oftmals werden nicht einmal ordnungsgemäße Vergabeverfahren durchgeführt. Die Beauftragung von nicht befugten Unternehmen für die Planung der Sanierung von veralteten Straßenbeleuchtungen birgt zudem ein beträchtliches Risiko für die Verkehrssicherheit und die Gemeindefinanzen.


Technischer Pfusch und Schadenersatzforderungen



Das kann die Gemeinden teuer zu stehen kommen. Nicht vergaberechtskonforme Sanierungen, die auf unvollständigen Planungen beruhen und nur die Energieeinsparung oder den Preis im Fokus haben, können neben den technischen Auswirkungen auch rechtliche Folgen für die Gemeinde haben. Denn immer öfter bieten Firmen die Planung einer Sanierung von Straßenbeleuchtungen an, die dazu weder befähigt noch berechtigt sind. Die Gemeinden sind über die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten nicht ausreichend informiert und sich daher der Gefahr, als Betreiber haftbar gemacht zu werden, nicht bewusst. Die Gemeinde als Errichter, Betreiber und Erhalter haftet in den meisten Fällen in vollem Umfang. Als oberste Behörde trifft dies meist den Bürgermeister. Genau da werden die Gemeinden von zwielichtigen Firmen bewusst falsch beraten. Dieser wesentliche Teil der Straßenbeleuchtung wird in den Konzepten gar nicht erst berücksichtigt und auch werden vermehrt massivste Vergaberechtsverletzungen (wahllose Gewerks- und Lostrennungen um Schwellenwerte zu umgehen usw.) festgestellt. Unbefugte Unternehmen werden beauftragt, Konzepte zu erstellen, wobei nicht die Gesamtanlage saniert wird sondern ein reiner Leuchtenkopftausch propagiert wird.



Lassen sich die Gemeinden auf derartige Angebote von unbefugten Firmen ein, riskieren sie neben den vergaberechtlichen Folgen auch technische Fehlkonstruktionen und damit einhergehend Unfälle und hohe Schadenersatzforderungen.

Beauftragung nicht befugter Unternehmen birgt großes Risiko



Nicht geschützte Laternenmasten, an denen man sich einen Stromschlag holt, oder durch Blendwirkung verursachte Verkehrsunfälle - die Bandbreite der möglichen Gefahren bei einer nicht korrekten Sanierung ist groß. Gerade für die Gemeinden als Erhalter sind diese Gefahren auch mit finanziellen Folgen behaftet. Eine Untersuchung von mehr als 50 Gemeinden ergab, dass 96 Prozent kein gesetzlich vorgeschriebenes Anlagenbuch besitzen, das Auskunft über die Betriebssicherheit der elektrischen Anlage erteilt. Durch nachträgliche Messungen wurde bei gut 90 Prozent der Straßenbeleuchtungsverteiler ein negativer Prüfungsbefund ausgestellt. Mehr als 15 Prozent der Verteiler mussten umgehend außer Betrieb genommen werden.



In Österreich obliegt die Projektplanung von Straßenbeleuchtungen alleine Ziviltechnikern oder elektrotechnischen Ingenieurbüros. Für reine Lichtplanungen sind zertifizierte Lichttechniker für Außenbeleuchtung entsprechend qualifiziert und berechtigt.

Qualität gibt es nicht zum Schleuderpreis



Für die Gemeinden besteht neben den rechtlichen Folgen - und potenziell möglichen Unfällen - zudem die Gefahr einer Kostenexplosion. Nur mit einer umfassenden Planung, die alle Eventualitäten und Vorschriften berücksichtigt, ist gewährleistet, dass die Straßenbeleuchtung nach Ablauf der Garantie- oder Vertragslaufzeit nicht in schlechterem Zustand als vor der Sanierung ist. Mit einem durchdachten Ersatzteilkonzept samt Wiederbeschaffungsgarantien und Serviceplan wird die Erhaltung der Straßenbeleuchtung nicht zur Kostenfalle für die Gemeinden.