Wenn eine Temporeduktion auf Landesstraßen beabsichtigt ist (ohne baulicher Maßnahmen), so hat die Gemeinde sich an die Bezirkshauptmannschaft zu wenden.
© Lalandrew - stock.adeobe.com

Vorarlberg

Verkehrssicherheit in Ortszentren soll erhöht werden

25. August 2022
Auf Basis eines von Expertinnen und Experten erarbeiteten Leitfadens „Verträgliche Verkehrsabwicklung auf Landesstraßen in Ortszentren“ läuft derzeit ein Prozess mit Vorarlberger Gemeinden, in dem mögliche Maßnahmen auf Landesstraßen innerorts erhoben werden. „Ziel ist es dabei, Möglichkeiten zur Steigerung der Aufenthaltsqualität und der Verkehrssicherheit in Ortszentren zu erfassen“, so der für Straßenbau zuständige Landesrat Marco Tittler. Notwendige und sinnvolle bauliche Maßnahmen auf Landesstraßen sollen in weiterer Folge von Gemeinden und Land gemeinsam umgesetzt werden.

„Gemeinsam mit dem Leitfaden wurde den Gemeinden kommuniziert, dass geeignete Maßnahmen definiert und dem Land genannt werden können. Diese werden dann von den Fachleuten des Landes auf die verkehrstechnische Umsetzbarkeit und Sinnhaftigkeit sowie auf deren Auswirkungen auf den Verkehr geprüft. Sollten Umbaumaßnahmen notwendig sein, so muss gemeinsam mit dem Land ein entsprechendes Projekt geplant und aufgesetzt werden“, erläutert Tittler. 

Bauliche Maßnahmen in den Gemeinden

In Feldkirch Tosters oder Wolfurt wurden bereits bauliche Maßnahmen an Landesstraßen in Ortszentren umgesetzt. Weitere Maßnahmen, wie zum Beispiel in Hohenems oder Dornbirn Haselstauden, sind Gegenstand aktuell laufender Gespräche. Zuletzt gab es erst Ende Juni eine Besprechung mit den Bürgermeistern der plan b Gemeinden, in dieser vereinbart wurde, dass mögliche Projekte erhoben und dem Land genannt werden.

Gemeinden sollen Möglichkeit erhalten, Tempolimits zu verordnen

Wenn (nur) eine Temporeduktion auf Landesstraßen beabsichtigt ist (ohne baulicher Maßnahmen), so hat die Gemeinde sich an die Bezirkshauptmannschaft zu wenden. Die Bezirkshauptmannschaft handelt auf Basis der Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung, die eine bundesgesetzlichen Regelung ist. Das Land trifft in diesem Fall keine Zuständigkeit. Im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde liegt die Zuständigkeit zur Verordnung einer Geschwindigkeits- bzw. Zonenbeschränkung auf Gemeindestraßen. 

Die Vorarlberger Landesregierung setzt sich schon seit Jahren beim Bund dafür ein, dass es leichter möglich sein soll, entsprechende Geschwindigkeitsreduktionen durch die Gemeinden zu erlassen. Diese wiederholt formulierte Forderung wurde im April 2022 durch einen einstimmig beschlossenen Landtagsantrag abermals bestätigt.

„Die Zuständigkeiten hinsichtlich Tempolimits auf Landesstraßen sind klar geregelt. Dem Land Vorarlberg ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit und die Verkehrsberuhigung ein besonderes Anliegen und wir unterstützen die Gemeinden dabei – vom erarbeiteten Leitfaden über die Übernahme der Planung von Maßnahmen bis hin zu finanzieller Beteiligung“, so Landesrat Tittler.

Verkehrsplanung für jede Gemeinde