Symbolbild Volksbegehren
Bürgerinnen und Bürger, die mehrere Volksbegehren unterstützen möchten, werden nun zuerst mit einem Ausweis identifiziert. Danach können alle Unterstützungsformulare sowie alle Eintragungsformulare auf einmal ausgedruckt werden.
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Demokratie

Vereinfachung bei der Unterstützung von Volksbegehren

13. April 2022
Unterstützungserklärungen und Unterschriften für Volksbegehren können nun einfach und unkompliziert bei der Gemeinde getätigt werden. Konkret können jetzt mehrere Volksbegehren gleichzeitig unterschrieben werden, denn die Verwaltungsaufgaben dahinter – nach Feststellung der Identität – die Unterschriftsleistung und das Ausdrucken der Formulare, wurden stark vereinfacht.

„Das ist nicht nur praktisch und zeitsparend für alle Bürgerinnen und Bürger, sondern vor allem auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gemeindeämtern und in den Magistraten der einzelnen Städte", zeigt sich Thomas Weninger, Generalsekretär des Städtebundes, erfreut über die Vereinfachung des Zentralen Wähler-Registers des Bundesministeriums für Inneres (BMI).

Die vereinfachten Regeln im Detail

Momentan sind in den Städten und Gemeinden ca. 50 Volksbegehren in Bearbeitung. Wenn Bürgerinnen und Bürger mehrere dieser Volksbegehren unterstützen möchten, musste bisher der gesamte Prozess – Unterschrift und Bestätigungsformular – für jedes Volksbegehren neu gestartet werden. Das dauerte sehr lang.

Auf Wunsch der Mitgliedstädte wurde deshalb der Österreichische Städtebund aktiv, und das Innenministerium realisierte dieses Anliegen der Städte und Gemeinden „bürgerfreundlich und praxisnah“ – auch mit den nun möglichen technischen und digitalen Voraussetzungen.

Bürgerinnen und Bürger, die mehrere Volksbegehren unterstützen möchten, werden nach der neuen Vereinfachung zuerst mit einem Ausweis identifiziert. Danach können alle Unterstützungsformulare sowie alle Eintragungsformulare auf einmal ausgedruckt werden – nach Setzen von Häkchen neben die Kurzbezeichnung der Volksbegehren. Auch die Bestätigung der Unterschriften wird einmal gesammelt ausgedruckt.

Für eine Behandlung eines Volksbegehrens im Nationalrat sind 100.000 Unterschriften notwendig. Wie bisher können Volksbegehren auch via Handy-Signatur (oesterreich.gv.at) unterschrieben werden.