Laptop zeigt Energieeffizienz
Der kommunale Gebäudebestand fällt unter die 3-Prozent-Renovierungsverpflichtung, die national umzusetzen ist.
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EU

Trilogeinigung über neue Richtlinie zur Energieeffizienz

Nach langen Verhandlungen haben sich der Europäische Rat, das EU-Parlament und die EU-Kommission auf eine neue EU-Energieeffizienzrichtlinie geeinigt. Die Gemeinden kommen bei Gebäudesanierungen und dem Einsparziel der öffentlichen Hand zum Zug.

Der Gemeindebund befasst sich seit über eineinhalb Jahren mit der Revision der Energieeffizienzrichtlinie sowie den durch RePowerEU vorgeschlagenen Ergänzungen derselben. Neben direkten Kontakten mit Abgeordneten und Ministerien war der Gemeindebund auch innerhalb des europäischen Dachverbands RGRE aktiv, um der gemeinsamen Position der Kommunalverbände mehr Gewicht zu verleihen.

Der nun beschlossene Kompromiss ähnelt dem Kommissionsvorschlag vom Juli 2021.

Register für öffentliche Gebäude nötig

Für die Gemeinden bedeutet das konkret, dass sie sich an der Energieeffizienzvorgabe für die öffentliche Hand beteiligen müssen, gesamtstaatlich liegt diese bei 1,9 Prozent. Außerdem fällt der kommunale Gebäudebestand unter die 3-Prozent-Renovierungsverpflichtung, die national umzusetzen ist.

Voraussetzung dafür ist ein Register der öffentlichen Gebäude, um Sanierungen auch wirksam erfassen zu können sowie die Verabschiedung der Gebäuderichtlinie, welche die konkreten Regeln festlegt. Damit ist in den nächsten Monaten zu rechnen.

Der Ausflug ins Vergaberecht bleibt, öffentliche Stellen müssen bei der Beschaffung von Produkten, Dienstleistungen, Gebäuden und Arbeiten systematisch die Anforderungen an die Energieeffizienz berücksichtigen.


Energieeffizienz zuerst ist aber ein gesamtgesellschaftliches Projekt, das auch Unternehmen und Verbraucher zum Energiesparen bringen muss. Denn über die öffentliche Hand hinaus gibt es gesamtstaatliche Einsparziele, wie z. B. das jährliche Endenergieverbrauchs-Effizienzziel von 1,49 Prozent im Zeitraum 2024-2030 sowie das Gesamteinsparziel von 11,7 Prozent bis 2030.

Der beschlossene Text muss im EU-Amtsblatt veröffentlicht und anschließend von den Mitgliedstaaten in Gesetze gegossen werden.